Neues aus der Parlamentswoche

Wir werden in dieser Woche zu Beginn des neuen Jahres nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und in den Endspurt dieser Wahlperiode eintreten. Am Abend des 19. Dezember haben auf dem Berliner Breitscheidplatz zwölf Menschen ihr Leben durch einen gewaltsamen Terroranschlag verloren. Zahlreiche Opfer wurden zum Teil schwer verletzt, noch heute sind einige von ihnen in Krankenhäusern. In einem Gottesdienst in der Berliner Gedächtniskirche haben wir der Opfer und ihrer Angehörigen in würdiger Weise gedacht. Zu Beginn des Plenums in dieser Woche werden im Andenken an die Opfer inne halten. Unsere Gedanken sind bei ihnen und ihren Familien. Das Geschehene muss lückenlos aufgeklärt wird. Es gilt vorurteilsfrei zu klären, wie ein Anschlag durch einen als Gefährder eingestuften Islamisten passieren konnte. Einen ersten Bericht zur Chronologie der Ereignisse hat die Bundesregierung unter Einbeziehung der betroffenen Bundesländer vorgelegt. Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, dass eine Task-force des Parlamentarischen Kontrollgremiums in einem ersten Schritt im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Hintergründe der Tat beleuchtet. Nach Vorlage des Berichts werden wir zeitnah entscheiden, wie sich der Deutsche Bundestag weiter mit der Aufklärung und den notwendigen Konsequenzen befassen wird. Wir bleiben offen für einen Untersuchungsausschuss. Einen Sonderermittler halten wir nicht für zielführend.

Wir haben in dieser Legislaturperiode bereits eine Menge bei der inneren Sicherheit erreicht, wir haben das Personal bei den Sicherheitsbehörden deutlich aufgestockt und ihre Befugnisse ausgeweitet. Wir sind uns aber in der Koalition einig, weitere Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit auf den Weg zu bringen wie etwa einen weitergehenden Einsatz von Fußfesseln gegen Gefährder. Bundesinnenminister de Maizière hatte bereits im Oktober letzten Jahres konkrete Vorschläge für die Senkung der Hürden bei der Abschiebehaft und eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams vorgelegt, die der Koalitionspartner damals abgelehnt hat. Wir begrüßen, dass nunmehr eine Einigung innerhalb der Koalition erzielt werden konnte.
 
Wichtig ist es, nicht nur die Konstellation des jüngsten Terroranschlages im Blick zu haben, sondern insgesamt noch besser gegen terroristische Gefahren gewappnet zu sein. Dabei muss auch grundsätzlich über die Sicherheitsarchitektur nachgedacht werden. Mit Blick auf die Kompetenzen in Bund und Ländern darf es keine Denkverbote geben.

Einbruchdiebstahl wirksam bekämpfen.
Den Gesetzentwurf von Bundesminister Maas zur Bekämpfung des Einbruchdiebstahls haben wir gestoppt. Wir wollen, dass der Einbruchdiebstahl mit einer Mindeststrafe ‎von einem Jahr bestraft wird und so die Einstellung von Verfahren schwerer wird. Zudem sollen die Strafermittlungsbehörden das Instrument der Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung dieser Straftaten einsetzen können. Dies sieht der Gesetzentwurf von Bundesminister Maas bisher nicht vor. Wir fordern nach wie vor von der SPD, ihren Widerstand gegen die Mindeststrafe von einem Jahr aufzugeben, und werden darüber auch öffentlich diskutieren.
 
Hasskommentaren im Netz effektiver begegnen.
Soziale Medien bieten völlig neue Möglichkeiten der politischen Kommunikation, das erleben wir national wie international. Sie bergen aber auch Gefahren. Zunehmend sind Facebook, Twitter und Co. zu Plattformen geworden, auf denen Falschmeldungen und Hassbotschaften verbreitet und andere Menschen herabgewürdigt werden. Verantwortlich hierfür sind in erster Linie die Personen, die diese Meldungen erstellen. Die Betreiber sozialer Medien tragen jedoch eine Mitverantwortung, da sie die Instrumente für eine massenhafte Verbreitung zur Verfügung stellen.
 
Die Union hat schon frühzeitig gefordert, dass rechtswidrige Kommentare in sozialen Medien schnellstmöglich wieder gelöscht werden sollen. Es gilt, die bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen effektiver auszugestalten und durchzusetzen.
 
Die von Hetze Betroffenen müssen schnell zu ihrem Recht kommen. Deshalb wollen wir die Betreiber verpflichten, leicht zugängliche Beschwerdestellen vorzuhalten und innerhalb von 24 Stunden auf gemeldet Hasskommentare und verleumderische Fake-News zu reagieren. Ansonsten soll eine empfindliche Strafzahlung erfolgen. Das Bußgeld muss wirken und im Zweifel auch weh tun. Es geht neben dem Schutz der Persönlichkeit um nicht mehr und nicht weniger als den Schutz unserer Demokratie, deren Grundlage in einem offenen Meinungsaustausch im Rahmen der Rechtsordnung besteht. Wir begrüßen, dass der Bundesjustizminister nun den Weg der runden Tische mit den Plattformbetreibern verlassen hat und erwarten, dass er nun sehr zeitnah zusammen mit dem für das Telemediengesetz zuständigen Bundeswirtschaftsminister einen Gesetzentwurf vorlegt. Die Fraktion wird sich am Mittwoch in einem Fachgespräch intensiv diesem Thema widmen und anschließend ihre Position weiter konkretisieren.
 
Bundespolitik für starke ländliche Räume.
Rund 90 % der Fläche Deutschlands sind ländliche Räume. Dort leben etwa die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger und der überwiegende Teil unserer mittelständisch geprägten Wirtschaft, des Handwerks und des verarbeitenden Gewerbes schaffen „auf dem Land“ unseren Wohlstand.
 
Die Union steht für starke ländliche Räume und arbeitet kontinuierlich daran, die Bedingungen für ihre Entwicklung zu verbessern. Für die Leistungsfähigkeit und eine hohe Lebensqualität im ländlichen Raum brauchen wir gute Verkehrswege, schnelle Internetverbindungen und eine zukunftsorientierte Landwirtschaft. Wie wichtig eine gute Infrastruktur im umfassenden Sinne gerade für die Wirtschaft ist, hat der neue BDI-Präsident Prof. Kempf jüngst verdeutlicht: 2/3 der Arbeitsplätze befinden sich im ländlichen Raum. Wir müssen als Partei der ländlichen Räume dafür sorgen, dass dies so bleibt.
 
Die Woche im Parlament
 
Zweiter Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume. Wir diskutieren wie oben dargestellt den Bericht der Bundesregierung, der nachweist, wie sie den ländlichen Raum kontinuierlich weiterentwickelt. Das Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu erreichen, sieht die Bundesregierung als noch nicht erreicht an. Dieses Ziel weiterzuverfolgen, ist eine gesamtstaatliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen - wir als Union werden entscheidend daran mitwirken.

Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2017. Die EU-Kommission hat im Oktober 2016 ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2017 angenommen und im Europäischen Parlament vorgestellt. Es ist das dritte Arbeitsprogramm der Juncker-Kommission und steht unter dem Motto „Für ein Europa, das schützt, stärkt und verteidigt“. Die Kommission konzentriert sich dabei weiter auf die Umsetzung ihrer zehn zentralen politischen Prioritäten, darunter die Bekämpfung von Terrorismus, die Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise sowie die Stärkung der gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion. Die Umsetzung der Schwerpunkte soll durch 21 Schlüsselinitiativen erreicht werden.

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung die betäubungsmittelrechtliche Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit von weiteren Cannabisarzneimitteln (getrocknete Blüten und Extrakte in standardisierter Qualität). Zur Sicherstellung der Versorgung mit diesen Arzneimitteln soll der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken unter strengen Vorgaben ermöglicht werden. Dazu wird das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte beauftragt, den Bedarf zu ermitteln sowie dessen Herstellung und Vertrieb zu überwachen. Die Regelung dient einzig dem medizinischen Wohl der Patienten und ist strikt auf dieses Anwendungsgebiet beschränkt.

13. Sportbericht der Bundesregierung. Die Bundesregierung bilanziert mit diesem Bericht ressortübergreifend die sportpolitische Entwicklung im Zeitraum von 2010 bis 2013. Dabei würdigt sie u.a. die hervorragenden Erfolge von deutschen Sportlern bei internationalen Wettbewerben, die Förderung des Leistungssports von Menschen mit und ohne Behinderung sowie die Bekämpfung von Doping, Spiel- und Wettmanipulation. Zentrales Ziel der Politik der Bundesregierung bleibt es auch in Zukunft, die Rahmenbedingungen für den professionellen Spitzensport ebenso wie für den Breitensport weiter zu verbessern und Deutschland als Standort für die Ausrichtung internationaler Sportgroßereignisse attraktiv zu gestalten.

Gesetz zur Neuregelung des Bundesarchivrechts. Mit der Novellierung passen wir das Bundesarchivgesetz an die Erfordernisse des digitalen Wandels und die Informationszugangsgesetze an und vollziehen damit die Vorgaben des Koalitionsvertrags. Hierzu beschließen wir in zweiter und dritter Lesung eine Verbesserung der Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit und entlasten die Bundesbehörden, indem mehr digitalisiert abgewickelt wird. Zudem erfolgt die Anpassung von Zugangsregelungen und Schutzfristen, um die Öffentlichkeit über die Tätigkeiten von Bundesbehörden und in Bezug auf die Aufarbeitung der Historie angemessen informieren zu können.

Zweites Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir mit diesem Gesetz eine Änderung des Vereinsgesetzes, um zu ermöglichen, dass die Kennzeichen verbotener Vereine effektiv und umfassend aus der Öffentlichkeit verbannt werden können. Wir erschweren so verbotenen Vereinigungen etwa aus dem Rockermilieu die Verbreitung ihrer Symbole und begegnen damit der organisierten Kriminalität auch auf vereinsrechtlicher Ebene konsequent und wirksam. Insbesondere die Bekämpfung von Rockerkriminalität wird auf diese Weise unterstützt.

Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolutionen 2100 (2013), 2164 (2014), 2227 (2015) und 2295 (2016) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013, 25. Juni 2014, 29. Juni 2015 und 29. Juni 2016. Wir beraten in erster Lesung den Antrag der Bundesregierung auf fortgesetzte und erweiterte Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali. Zentrales Ziel der Mission im Norden des westafrikanischen Staats bleibt es, die Einhaltung der Waffenruhe und vertrauensbildenden Maßnahmen in der Bevölkerung zu unterstützen. Der Einsatz wirkt damit auch unmittelbar auf die Lage im weiteren Sahel-Raum und in Libyen und stabilisiert die Region. Das Mandat soll unverändert bis zum 31. Januar 2018 verlängert, die bisherige Obergrenze von 650 Soldaten aber deutlich auf bis zu 1000 Soldaten erhöht werden. Der deutsche Beitrag an MINUSMA wird dabei weiter vor allem aus Führung und Führungsunterstützung, Sicherung und Schutz, sanitätsdienstlicher Versorgung, Lufttransport und ggf. Luftbetankung bestehen. Darüber hinaus wird das Engagement der Bundeswehr insbesondere die Aufklärung betreffen, der angesichts der Größe des Einsatzraumes eine hohe Bedeutung zukommt.
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte. Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte, worüber wir in erster Lesung beraten. Die Sicherheitslage im nördlichen Irak ist nach wie vor instabil und die Gefährdungslage durch die Terroristen des IS besteht trotz Erfolgen der kurdischen Peschmerga unverändert weiter. Über die Verbesserung der Ausbildung dieser Kräfte unterstützt Deutschland aktiv die Stabilisierung der Region und die Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Dabei konnten seit Beginn des Mandats gemeinsam mit den europäischen Partnern bereits über 12.000 Sicherheitskräfte ausgebildet werden. Das Mandat soll bis zum 31. Januar 2018 verlängert werden. Die Mandatsobergrenze bleibt unverändert bei 150 Soldaten.

Jahresbericht 2015 (57. Bericht) des Wehrbeauftragten. Als direkter Ansprechpartner für die Wünsche und Sorgen der Soldatinnen und Soldaten erfüllt der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages eine wichtige Funktion für die Parlamentsarmee. In seinem jährlichen Bericht unterrichtet der Wehrbeauftragte die Abgeordneten über den aktuellen Zustand der Streitkräfte. Die Schwerpunktthemen des diesjährigen Berichts sind die materielle und personelle Ausstattung der Bundeswehr sowie die damit einhergehenden Auswirkungen auf Heimatbetrieb und Einsatz. Dabei ruft insbesondere die hohe Dienst- und Einsatzbelastung Kritik in der Truppe hervor, auch die Vereinbarkeit von Familie und Dienst scheint verbesserungswürdig. Positiv wertet der Wehrbeauftragte insbesondere die verbesserte Betreuung von Einsatzrückkehrern. In seinem Resümee erkennt er in vielen Bereichen Fortschritte, sieht aber Verbesserungsbedarf, damit die Bundeswehr ein attraktiver Arbeitgeber bleibt.

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