Verhältnismäßigkeit der Sanktionen bei EU-Agrarförderung gewährleisten

Die Europäische Kommission verschärft die Sanktionen bei der EU-Agrarförderung. Die Europäische Kommission hat darauf hingewiesen, dass wiederholte Bagatell-Verstöße verschärft bestraft werden sollen. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion führt dies zu unverhältnismäßig hohen Sanktionen, über die die Landwirte zu recht enttäuscht sind. Beispielsweise werden nun auch geringfügige Verstöße, die innerhalb von drei Jahren wiederholt auftreten, wie die verspätete Meldung der Geburt eines Tieres, mit erheblichen finanziellen Strafen belegt. Seit Monaten wird in Brüssel über Vereinfachungen bei den bürokratischen Auswüchsen der letzten Agrarreform debattiert, und die erste konkrete, für die Landwirte fühlbare Konsequenz ist eine weitere Verschärfung.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar, dass entgegengesetzte Signale notwendig sind. Eine schnell umsetzbare Möglichkeit wäre es, den nationalen Behörden einen realistischen Ermessensspielraum bei den Kontrollen einzuräumen. Derzeit müssen diese Kontrollen mit exzessiver Genauigkeit durchgeführt werden. Es ist aber niemandem zu erklären, dass auf den Quadratmeter genau geprüft werden muss, ob etwa die Fläche rund um einen Obstbaum korrekt gemäht worden ist.
 
Nach Angaben des Europäischen Parlaments kosten die Kontrollen und Beratungsleistungen der EU und der Mitgliedsstaaten rund vier Milliarden Euro jährlich. Dies ist ein Vielfaches dessen, was die zurückgeforderten Direktzahlungen einsparen. Daran wird deutlich, dass mit einem praktikablen Ermessensspielraum ein erhebliches Einsparpotential für die Kontrollbehörden realisiert werden könnte. Für die Landwirte wäre dies zudem ein positives Signal und eine tatsächliche Vereinfachung.

Nach oben