Ich spreche mich ganz entschieden für ein gesetzliches Verbot sowohl der erwerbsmäßigen als auch der nichtkommerziellen, organisierten Suizidhilfe aus. Sterbehilfe darf nicht als normale gesellschaftliche Dienstleistung verstanden werden mit der Folge, den Menschen zur Selbsttötung zu verleiten.

Den „ärztlich assistierten Suizid“ lehne eindeutig ab. Die Form aktiver Sterbehilfe aus der Sicht christlicher Ethik nicht vertretbar. Das Leben ist Gottgegeben und nicht verfügbar. Folglich sollte es bis zuletzt geschützt sein. Schon im Eid des Hippokrates findet sich die Formulierung: „Nie werde ich jemandem, auch nicht auf Verlangen, ein tödliches Mittel verabreichen oder auch nur einen Rat dazu erteilen.“

Mit der Praxis eines ärztlich assistieren Suizid, verbinde ich die große Sorge, einer schleichenden Aufweichung des Tötungs-Tabus. Genauer gesagt, würde sich unsere Kultur verändern.
Der Anlage zu dieser Positionsbeschreibung weise ich auf die derzeitige Praxis im Nachbarland Luxemburg und auf ein Dokument hin, das der medizinischen Akte im Krankhaus beigefügt wird. 
 
Für eine menschliche Gesellschaft muss die Aussage gelten: Beim Leben helfen, nicht beim Sterben. Viele Menschen fürchten sich an ihrem Lebensende davor, unnütz und einsam zu sein. Häufig nach dem Verlust oder der Abwendung von Familie. Deshalb ist unsere Gesellschaft gefordert. Die flächendeckende medizinische, pflegerische und seelsorgerische Begleitung Schwerstkranker und Sterbender muss dabei im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen. Ich halte es daher für notwendig, Palliativversorgung und die Hospizarbeit weiter zu stärken. Das ist jetzt angesagt und nicht die Einführung einer Form aktiver Sterbehilfe.

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