NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Für den sozialen und wirtschaftlichen Neustart in Europa brauchen wir pragmatische, rechtssichere und schnell wirkende Lösungen. Deutschland ist sich seiner Verantwortung für Europa bewusst, auch in der Krise. Wir haben wiederholt ausländische Intensiv-Patienten aufgenommen und liefern medizinische Hilfsgüter und Beatmungsgeräte an unsere europäischen Partner. Auch in „normalen Zeiten“ sind wir solidarisch. Wir schultern ein Viertel des gesamten EU-Budgets und sind u.a. größter Garantie- und Kapitalgeber für die europäischen Rettungsschirme, ohne selbst Mittel aus diesen Fonds zu beanspruchen. Diese gelebte Solidarität wird von einer breiten Mehrheit der deutschen Bevölkerung getragen.


Wir sind weiteren notwendigen Schritten zur Krisenbewältigung gegenüber aufgeschlossen. So konnten im europäischen Haushalt kurzfristig Hilfen in Milliardenhöhe mobilisiert werden. Es gibt Vorschläge, die Europäische Investitionsbank mit einem neuen Garantiefonds für kleine und mittlere Unternehmen auszustatten. Zusätzlich könnte ein neues europäisches Kurzarbeitergeldprogramm Arbeitsplätze in ganz Europa schützen. Schließlich stünde auch der Europäische Stabilitätsmechanismus mit vorsorglichen Kreditlinien zur Finanzierung zielgenauer nationaler Maßnahmen in besonders betroffenen Mitgliedstaaten bereit. Alle Vorschläge stehen für starke europäische Handlungsfähigkeit. Deutschland ist bereit, die notwendigen Grundlagen für eine schnelle wirtschaftliche Erholung Europas zu legen – aber immer im Rahmen der geltenden europäischen Verträge.

Geduld und Disziplin zahlen sich für Gesundheit und Wirtschaft aus. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und insbesondere der Schutz von Risikogruppen genießt nach wie vor oberste Priorität. Gleichzeitig sehen wir auch die negativen Auswirkungen der Kontaktsperre auf Unternehmen, Arbeitnehmer, Familien, Schulen und Vereine. Es ist zu begrüßen, dass erste Bundesländer mit vorsichtigen Lockerungen des öffentlichen Lebens beginnen. Wir brauchen für das Wiederhochfahren unserer Gesellschaft die gleiche Geduld und Disziplin wie für das erfolgreiche Senken der Infektionsgeschwindigkeit in den vergangenen Wochen. Wenn uns das gelingt, dann glückt uns auch dieser wirtschaftliche und soziale Neustart.

Wunsch nach Rückkehr zu parlamentarischer Normalität. Wir mussten in den vergangenen Wochen schnell und pragmatisch handeln. Die Exekutive stand auch medial sehr im Vordergrund, aber das ist kein Dauerzustand. Der Deutsche Bundestag kontrolliert die Exekutive und diese Kontrolle nehmen wir auch in historischen Krisenzeiten sehr ernst. Der Deutsche Bundestag und die Fraktionen besitzen Vorbildcharakter für die gesamte Gesellschaft. Wir werden unsere parlamentarischen Abläufe in dem Maße normalisieren können, in dem auch die Gesellschaft insgesamt wieder in den Normalbetrieb kommt. Unser Ziel bleibt die möglichst baldige Rückkehr zu unseren bewährten Routinen und Verfahren.

Die Woche im Parlament

Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht. Aufgrund der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der damit verbundenen Veranstaltungsverbote wurde ein Großteil der geplanten Musik-, Kultur-, Sport- und sonstigen Freizeitveranstaltungen abgesagt. Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. In diesem Zusammenhang diskutieren wir ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen in erster Lesung. Um Liquiditätsengpässen vorzubeugen, erhalten die Veranstalter das Recht, den Inhabern der Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. Der Gutschein kann dann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine alternative Veranstaltung eingelöst werden. Gleiches gilt bei der Schließung von Freizeiteinrichtung aufgrund der COVID-19-Pandemie. Der Inhaber des Gutscheins kann jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen, wenn ihm die Annahme des Gutscheins aufgrund seiner persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird.

Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandemie (Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz). Mit diesem Gesetzespaket, das wir in erster Lesung beraten, sollen das Wissenschaftszeitvertragsgesetz flexibilisiert und weitere Verbesserungen beim BAföG eingeführt werden. Zum einen sollen die im Wissenschaftszeitvertragsgesetz festgelegten Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in der Qualifizierungsphase befindet, vorübergehend um sechs Monate verlängert werden. Für den Fall, dass die COVID-19-Pandemie noch längere Zeit andauern sollte, soll das Bundesministerium für Bildung und Forschung ermächtigt werden, mit einer Rechtsverordnung die Höchstbefristungsgrenze längstens um weitere sechs Monate zu verlängern. Zum anderen sollen BAföG-Leistungen während der Corona-Krise abweichend von der bisherigen Regelung ungekürzt weiter ausgezahlt werden, wenn BAföG-Empfänger in dieser Zeit in systemrelevanten Bereichen arbeiten. Dafür soll das zusätzlich erzielte Einkommen komplett von der Anrechnung freigestellt werden. Als systemrelevant gelten Branchen und Berufe, die für das öffentliche Leben, die Sicherheit und die Versorgung der Menschen unabdingbar sind. Hierzu zählen neben dem Gesundheitswesen und der Land- und Ernährungswirtschaft insbesondere auch die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden. Beide Regelungen sollen rückwirkend ab dem 1. März 2020 wirksam werden.

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschafts­gesetzes und anderer Gesetze. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf, den wir in erster Lesung diskutieren, soll das Außenwirtschaftsgesetz an die Vorgaben des neuen europarechtlichen Rahmens (EU-Screening-Verordnung) angepasst werden: Dort geht es um die in mitgliedsstaatlicher Verantwortung liegende Investitionsprüfung. Darüber hinaus wird eine Regelungslücke geschlossen, um die Effektivität der Investitionsprüfung im Hinblick auf rechtliche oder faktische Vollzugshandlungen während des Prüfverfahrens abzusichern. Abflüsse von Informationen oder Technologie, die gravierende Folgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands haben können, müssen auch während einer laufenden Erwerbsprüfung zuverlässig verhindert werden können. Die Rechtsfolge der schwebenden Unwirksamkeit des Vollzugsgeschäfts soll zusätzlich durch strafbewehrte Verbotstatbestände ergänzt werden, um auch faktische Vollzugshandlungen wirksam zu unterbinden. Hinzu kommen Änderungen, die sich aus den Erfahrungen der behördlichen Prüfpraxis der letzten Jahre ableiten. Im Kern schützen wir damit deutsche Unternehmen besser vor unberechtigten Übernahmen.

Entwurf eines Gesetzes für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie. Das zur ersten Lesung anstehende Gesetz soll zeitlich befristet helfen, die Situation von Eltern aufzufangen, welche die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug auf Grund der Corona-Pandemie nicht mehr einhalten können. So sollen Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Eltern, die die Elterngeldvariante „Partnerschaftsbonus“ nutzen, sollen ihren Anspruch nicht verlieren, wenn sie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Schließlich sollen Zeiten mit verringertem Einkommen z. B. aufgrund des Bezugs von Kurzarbeitergeld das Elterngeld bei künftigen Elterngeldbeziehern nicht reduzieren.

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die EU geführten militärischen Krisenbewältigungsoperation im Mittelmeer EUNAVFOR MED IRINI. Die seit dem 1. April laufende EU-Mission "EUNAVFOR MED IRINI" ersetzt die EU-Mission "Operation Sophia", die zum 31. März 2020 ausgelaufen war. Damit übernimmt die EU die Verantwortung zur Durchsetzung und Überwachung des VN-Waffenembargos gegen Libyen, die sie bei der Berliner Libyen-Konferenz im Januar zugesagt hat. Neben der Überwachung des Waffenembargos soll die Mission dem Ölschmuggel aus Libyen entgegenwirken, Schleusernetzwerke aufdecken und beobachten sowie weiterhin die libysche Küstenwache ausbilden, sowohl zur See als auch in EU-Mitgliedstaaten. Die Mandatsobergrenze sieht den Einsatz von bis zu 300 Soldaten vor. Die Laufzeit beträgt ein Jahr bis zum 30. April 2021.

Entwurf eines Gesetzes zur amtlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung, öffentlichen Bereitstellung und Zurverfügungstellung geologischer Daten (Geologiedatengesetz). Mit dem Geologiedatengesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, soll das veraltete Lagerstättengesetz abgelöst werden. Das Gesetz schafft die Voraussetzung für die geologische Landesaufnahme sowie für die Sicherung geologischer Daten und vereinheitlicht bundesweit die Pflichten zur Übermittlung geologischer Daten. Darüber hinaus sind Regelungen zur öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten enthalten. Geologische Daten werden für zahlreiche Aufgaben des Bundes und der Länder benötigt, z. B. für die Endlagersuche sowie die nachhaltige Rohstoffversorgung. Das Gesetz schafft deshalb auch die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung geologischer Daten im Rahmen der Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktiven Abfall, um die Auswahlentscheidung transparent und nachvollziehbar zu machen.

Angehängt wird ein Änderungsantrag zu Anpassungen beim Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz: Der COVID-19-Ausbruch hat gravierende Folgen für verschiedene Bereiche des Gesundheitswesens, die unter die Verordnung (EU) 2017/745 fallen: Daher dürften insbesondere Mitgliedstaaten, Gesundheitseinrichtungen und Wirtschaftsakteure nicht in der Lage sein, diese EU-Verordnung ab dem 26. Mai 2020 ordnungsgemäß durchzuführen. Daher wird die Anwendung bestimmter Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/745 um ein Jahr verschoben.

Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung (Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz). Mit dem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, soll eine nach der Haushaltsgröße gestaffelten CO2-Komponente im Wohngeld eingeführt werden. Damit wird eine Maßnahme des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt. Mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung ab 2021 für den Sektor Wärme soll das Wohngeldvolumen um 10 Prozent erhöht werden, um Wohngeldempfänger gezielt bei den Heizkosten zu entlasten. Damit treffen wir Vorsorge, um das Entstehen sozialer Härten im Zusammenhang mit der CO2- Bepreisung zu vermeiden.

Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes.
Wir beraten in erster Lesung die am 11. März 2020 durch das Kabinett beschlossene Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes. Die Novelle beinhaltet Regelungen zu Gewässerrandstreifen mit einer Hangneigung von 5 %. Auf diesen Flächen ist eine Begrünung im Bereich von 5 m gefordert. Damit soll ein Abschwemmen von Nährstoffen vermindert werden. Die Regelung ergänzt die Regelungen der Düngeverordnung, die beinhalten, dass auf einen Gewässerrandstreifen von 30 m nur eine stark eingeschränkte Düngung erfolgen darf. Die Regelung im Wasserhaushaltsgesetz ist Teil des Düngekompromisses mit der EU-Kommission zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Der Bundesrat hat als einzige Änderung eine Klarstellung zur Berechnung der Hangneigung gefordert. Dem folgt die Bundesregierung mit ihrer Gegenäußerung. Die Regelung hat Einkommensverluste für die Landwirtschaft zur Folge. Wir gehen jetzt in die erste Lesung und werden mit dem Koalitionspartner im parlamentarischen Verfahren auslosten, wie die Auswirkungen auf die Landwirtschaft kompensieren können.

Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung. Das Gesetz eröffnet insbesondere die Möglichkeit, Betriebe und Beschäftigte im Strukturwandel hin zu einer emissionsarmen und digitalen Wirtschaft besser zu unterstützen. Das gilt speziell für die Automobilindustrie, aber auch für andere Bereiche des verarbeitenden Gewerbes, für den Handel und bei den finanziellen Dienstleistungen. Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Weiterbildung und Qualifizierung werden deshalb fortentwickelt und noch zielgenauer ausgerichtet, um die Menschen rechtzeitig auf die sich wandelnde Arbeitswelt vorzubereiten. Daneben enthält das Gesetz unter anderem Regelungen, welche die Ausbildungsförderung weiterentwickeln. Weiter sind mit dem Gesetz zur Minderung der Folgen der Corona-Pandemie erforderliche Regelungen verbunden: So wird insbesondere die Hinzuverdienstgrenze während des Bezugs von Kurzarbeitergeld angehoben und erleichternde Bestimmungen im Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen, damit Betriebsräte auch per Video- oder Telefonkonferenz tagen können.

Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020. Wir bringen in erster Lesung einen Gesetzentwurf auf den Weg, um das Anpassungsverfahren für die Diäten in diesem Jahr auszusetzen. Die Diäten folgen seit 2014 der Entwicklung des sogenannten Nominallohnindex. Weil die Löhne und Gehälter der Menschen im vergangenen Jahr gestiegen sind, stünde zum 1. Juli 2020 auch eine Erhöhung der Diäten um denselben Prozentsatz an.

Doch das Anpassungsverfahren für die Abgeordnetenentschädigung geht auf Zahlen zurück, die das Statistischen Bundesamtes hierfür jährlich bis zum 31. März übermittelt. In diesen Zahlen ist daher der wirtschaftliche Rückgang durch die Corona-Krise nicht enthalten. Millionen Bürger erleben derzeit jedoch starke Einschnitte, Unsicherheiten, Kurzarbeit, Insolvenzangst. Eine Anpassung der Diäten anhand von Daten, die das noch nicht berücksichtigen konnten, wäre ein falsches Zeichen. Das Verfahren insgesamt wird durch die jetzige Aussetzung nicht in Frage gestellt, der Nominallohnindex bildet außerhalb von Fällen höherer Gewalt die Verdienstentwicklung der Menschen, an denen sich die Diätenentwicklung laut Gesetz orientieren soll, zeitnah und exakt ab. In den Ausnahmefällen, in denen das Verfahren nicht zu vertretbaren Ergebnissen kommt, steuern wir nach und setzen mit dem Gesetzentwurf den richtigen Kurs.

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes. Ohne gesetzgeberische Maßnahmen drohen den Dienststellen des Bundes bei längerer Pandemie mit dem Ablauf der Amtszeiten der bestehenden Personalvertretungen sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretungen personalvertretungslose Zeiten in größerem Umfang und von längerer Dauer. Zur Sicherung der Interessenvertretung der Beschäftigten während der Coronavirus-Epidemie sieht der bis zum Ablauf des 31. März 2021 befristete Gesetzentwurf deshalb folgende Maßnahmen vor: Die jeweils im Amt befindliche Personalvertretung bzw. Jugend- und Auszubildendenvertretung führt ggf. die Geschäfte auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Wahl der neuen Personalvertretung bzw. Jugend- und Auszubildendenvertretung kommissarisch fort. Zur Sicherung der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen und der Jugend- und Auszubildendenvertretungen werden Beschlussfassungen mittels Video- oder Telefonkonferenz ermöglicht. Sprechstunden des Personalrats können mit den Beschäftigten optional als Video-Sprechstunden durchgeführt werden.


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