Die Raestruperinnen und Raestruper sind den Zielen aus ihrem Dorfinnenentwicklungskonzept DIEK einen großen Schritt näher gekommen: In intensiven Gesprächen haben sich jetzt die Bezirksregierung Münster, der Kreis Warendorf und die Stadt Telgte auf ein Verfahren verständigt, das der Siedlung Raestrup wie auch dem Projekt Gemeindehaus eine realistische Perspektive eröffnet. Hierfür habe ich mich in den letzten Jahren in vielen Gesprächen eingesetzt.

Der erste wichtige Punkt hört sich eher abstrakt an, ist aber für alle weiteren Fragen entscheidend: Raestrup wird als „im Zusammenhang bebauter Ortsteil“ klassifiziert. Daraus folgt im zweiten Schritt die Möglichkeit zur Umwandlung der derzeitigen Außenbereichssatzung in eine Satzung für ebensolche im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Damit wird der Siedlung Raestrup in Abhängigkeit von der demografischen Situation eine Erweiterungsperspektive eröffnet, in geringem Umfang könnten Baugrundstücke ausgewiesen werden. 
 
In westlicher Richtung auf die Kraftfahrerkapelle zu – darin sind sich Bezirksregierung, Kreis und Stadt einig – soll eine „bandartige Entwicklung“ von Baugrundstücken und damit von Gebäuden vermieden werden. Das bedeutet, dass dieser heute unbebaute Raum auch künftig auf Dauer Freiraum bleiben wird.
 
Für das Vorhaben eines Gemeindehauses wird zeitlich parallel und unter Bezugnahme auf die Satzung des „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“ Raestrup ein separates Bauleitplanverfahren angestrebt. Die Fläche der Kraftfahrerkapelle soll darin als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbindung „Kraftfahrerkapelle“ ausgewiesen werden, die westlich angrenzende heutige Freifläche als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbindung „Gemeindehaus“.
 
Vorbehaltlich der hierfür durchzuführenden Bauleitplanverfahren soll die von der Bezirksregierung zu genehmigende Darstellung im Flächennutzungsplan erfolgen. Der von der Stadt aufzustellende Bebauungsplan muss die Nutzung als Gemeindehaus festschreiben, andere Nutzungen sind zugleich verbindlich auszuschließen. Die abschließende Rechtskraft des Bebauungsplans ist dann wiederum die Grundlage für eine Baugenehmigung für das Vorhaben durch den Kreis Warendorf.
 
Auf der Basis dieses abgestimmten Verfahrensweges wird die Stadt Telgte nunmehr die Vorbereitungen für das Satzungsverfahren „Siedlung Raestrup“ und für das Bauleitplanverfahren „Gemeindehaus Raestrup“ beginnen. Diese Verfahren, darauf weist Bürgermeister Wolfgang Pieper ausdrücklich hin, seien auch in sich nicht ganz unkompliziert und würden einige Zeit in Anspruch nehmen. Aber mit der erreichten Verfahrensabsprache sei der Weg nun frei, um zwei zentrale Ziele aus dem DIEK zu realisieren.

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