Foto: Tobias Koch
Foto: Tobias Koch
„Gestern hat der Deutsche Bundestag über einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zum sog. Migrationspakt (GCM) abgestimmt. Im Vorfeld haben mich zu diesem Thema viele Zuschriften von besorgten Bürgerinnen und Bürgern erreicht. Deshalb möchte ich Ihnen auf diesem Wege erläutern, warum ich dem Antrag von CDU/CSU und SPD zugestimmt habe:
Die internationale Staatengemeinschaft steht heute mehr denn je vor der Frage, wie den Herausforderungen von menschlicher Mobilität in der vernetzten Welt des 21. Jahrhunderts bestmöglich begegnet werden kann. Die Gründe für die weltweiten Migrationsbewegungen sind vielfältig: Klimakatastrophen, fehlende Bildungschancen, hohe Arbeitslosigkeit, politische und soziale Konflikten. Davor können wir nicht die Augen verschließen! Diese Migrationsströme zu steuern, zu bewältigen und vielleicht auch zu unserem Vorteil zu nutzen, ist eine der drängendsten Aufgaben unserer Zeit. Ungebremste Masseneinwanderung, wie on vielen Bürgerinnen und Bürgern befürchtet, wird es auch mit diesem Pakt nicht geben. Vielmehr sollen Migranten besser vor Ausbeutung, Menschenhandel und Diskriminierung geschützt und Fluchtursachen bekämpft werden. 

Leider sind zum UN-Migrationspakt viele Falschinformationen in Umlauf. Entgegen vieler (rechtspopulistischer) Behauptungen, handelt es sich um eine rechtlich nicht bindende Absichtserklärung, in der sich die VN-Mitgliedstaaten mit der Frage befassen, wie man illegale Migration vermeiden und legale Migration besser steuern kann und der "die Souveränität der Staaten" wahrt (Ziffer 7). Es handelt sich keineswegs um einen völkerrechtlichen Vertrag wie vielfach behauptet und die Möglichkeit, die nationalen Grenzen zu schützen, wird ausdrücklich bestätigt. Der GCM beinhaltet auch keine Aufnahmezusagen!

Vielfach wurde die pauschale Kritik geäußert, das Verfahren sei undemokratisch und intransparent. Diesen Vorwurf weise ich als ganz entschieden zurück denn er ist absolut unbegründet. Die Entscheidung über die Zustimmung zum GCM wird durch die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen - mithin aus demokratischen - Wahlen hervorgegangene Bundesregierung gefällt. Die Vertreter der nationalen Regierungen bei den Vereinten Nationen sind lediglich die ausführenden Personen. Die Bundesregierung hat im Laufe des Jahres u.a. in ihren Antworten auf mehrere Kleine Anfragen (BT-Drs. 19/1751 (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/017/1901751.pdf), BT-Drs. 19/2883 (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/028/1902883.pdf), BT-Drs. 19/2945 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/029/1902945.pdf)) 
ausführlich die Fragen aus dem Parlament beantwortet und über die Beratungen und die Zielsetzungen aus deutscher Sicht berichtet. Zudem hat sich der Bundestag bereits am 19. April 2018 im Rahmen einer aktuellen Stunde mit dem GCM befasst. 
 
Die finale Fassung des GCM liegt in deutscher Übersetzung vor und ist unter http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf für jedermann einsehbar.
Dieses Dokument ist ein Baustein unserer umfassenden Migrationspolitik und zielt darauf ab, dass unsere internationalen Partner insgesamt eine größere Verantwortung beim Umgang mit Migration übernehmen. Daher finde ich es äußerst bedauerlich, dass sich u.a. die österreichische Bundesregierung - wohl in erster Linie auf Druck der an der Regierung beteiligten, rechtspopulistischen FPÖ - dazu entschlossen hat, den Pakt nicht zu unterzeichnen. 
Der GCM ist ein wichtiger Schritt zur globalen Zusammenarbeit in Migrationsfragen und ein weiteres Element zur Stärkung der internationalen, regelbasierten Ordnung. Dies liegt im Kerninteresse deutscher Außenpolitik und ist in Zeiten von besonderer Bedeutung, in denen diese internationale Ordnung immer mehr in Frage gestellt wird.“
 

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