Neues aus der Parlamentswoche

Mit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages haben die drei Parteien zugleich versprochen, dem Land eine gute Regierung zu stellen. Und ja, diese Koalition kommt gut voran mit ihren Projekten. Seit 2005 sorgt die Union dafür, dass es dem Land und seinen Menschen gut und besser geht. Wir können einen milliardenschweren Nachtragshaushalt auflegen, ohne neue Schulden machen zu müssen. Wir organisieren enorme Zuwächse bei Bildung, Forschung und Investitionen. Und wir haben eine Bundeskanzlerin, die Deutschland sicher und ruhig führt und die die deutsche Stimme in Europa hörbar macht.

Dass die Opposition sich angesichts dieser Bilanz mit konstruktiven Vorschlägen für die Zukunft des Landes erkennbar schwer tut, ist kaum verwunderlich. Es ist enttäuschend, dass sie stattdessen allzu oft der Verlockung der Skandalisierung erliegt, statt sachlich an der Aufklärung offener Fragen mitzuwirken. Schließt sich ein Koalitionspartner diesem Muster an, ist das nichts, was der Sache dient oder die Menschen überzeugt. Jüngste Wahl- und Umfrageergebnisse sprechen da eine klare Sprache.
 
Die schrillen Töne der letzten Tage sind weder sachlich noch in der Form angemessen. Und sie beantworten keine einzige der Fragen, die im Untersuchungsausschuss oder dem Parlamentarischen Kontrollgremien zur Klärung anstehen. Wir wissen bereits, dass von der vielfach behaupteten millionenfachen und massenweisen Ausspähung nicht die Rede sein kann. Wir wollen noch wissen, wie sich die Zusammenarbeit zwischen BND und NSA konkret gestaltet. Das lässt sich aber nicht auf dem offenen Markt diskutieren, sondern muss in den zuständigen Gremien geschehen. Vertraulichkeit ist für die Arbeit von Nachrichtendiensten unverzichtbar. Es dient unserem Land im Übrigen nicht, wenn Teile der SPD einen Antiamerikanismus pflegen.
 
Gleichzeitig kann unser Land auf die Arbeit von Nachrichtendiensten nicht verzichten. Und bei der Globalisierung auch des Terrors liegt auf der Hand, dass die Zusammenarbeit von Diensten befreundeter Staaten kein Skandal, sondern eine notwendige Selbstverständlichkeit ist. Die Sauerland-Gruppe etwa konnte nur durch die Zusammenarbeit der Dienste an der Umsetzung ihrer Terrorpläne gehindert werden. Auch deutsche Firmen haben in der Vergangenheit Embargos gegen den Irak und den Iran gebrochen und unter anderem Technologie zur Erzeugung von Massenvernichtungswaffen geliefert. Dagegen muss man international vorgehen.
 
Die entsprechenden Vereinbarungen mit den USA dazu wurden vom damaligen Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier verhandelt. Auf Basis dieser Vereinbarung prüfen die USA jetzt, ob und welche Selektoren für die Aufklärung der Vorwürfe offengelegt werden können. Die Bundesregierung wird diese Entscheidung dann auf Basis der Bestimmungen des Völkerrechts bewerten. Vorschnelle Urteile und was-wäre-wenn-Szenarien sind daher jetzt nicht angezeigt. Sie sind sogar gefährlich, wenn sie auf eine grundsätzliche Delegitimierung von Nachrichtendiensten demokratischer Staaten zielen.
 
Es ist gut, wenn zügig wieder mehr Sachlichkeit in der Diskussion Platz greift. Es geht bei der Arbeit unserer Nachrichtendienste um die Sicherheit unseres Landes, am Ende womöglich um Leib und Leben der Menschen in unserem Land, die vom Staat erwarten, dass er ihre Sicherheit garantiert. Diese Verantwortung verträgt sich nicht mit parteitaktischer Profilierung. Wir tun alle gut daran, diese Zusammenhänge in Ruhe abzuwägen und gleichzeitig Sorge dafür zu tragen, die eigenen nachrichtendienstlichen Fähigkeiten weiter auszubauen und zu stärken.
 
Auch in dieser Debatte sollte unser Kompass unbeirrbar sein: Wir dienen dem Land und den Menschen. Für uns ist nicht die Partei oder das Ich das Wichtigste. Diese Grundausrichtung ist gerade in schwierigen Zeiten wichtig. 

Zusammenarbeit in Europa stärken.
Der Geschäftsführende Vorstand war in der vergangenen Woche zu hochrangigen Gesprächen in Brüssel. Diese auswärtigen Sitzungen finden regelmäßig statt, weil die Verknüpfung deutscher und europäischer Themen und Akteure von größter Wichtigkeit ist. Mit der deutschen Gruppe in der EVP-Fraktion haben wir uns zunächst zu aktuellen Fragen wie dem Euro, der europäischen Investitionsoffensive oder auch der Zusammenarbeit mit Sozialisten bzw. der SPD in den beiden Parlamenten abgestimmt.
Griechenland, der Euro, das Europäische Semester, Flüchtlings- und Migrationsfragen, die Energie- und die Digitalunion waren die zentralen Themen bei den Beratungen mit Kommissionspräsident Juncker und seinem jeweils zuständigen Vizepräsidenten oder Kommissar. Besonders interessant war wieder die Begegnung mit unserem deutschen Kommissar Günther Oettinger, der mit Digitaler Wirtschaft und Gesellschaft zentrale Zukunftsfelder verantwortet.
 
Europa und die internationale Zusammenarbeitet prägen auch das Plenum dieser Woche. Die Bundeskanzlerin wird in einer Regierungserklärung ihre Schwerpunkte für die bevorstehenden drei Gipfel zur Östlichen Nachbarschaft der EU, zur Zusammenarbeit im Rahmen der G7 sowie zur Partnerschaft mit Lateinamerika darlegen.
 
Konsolidieren und Investieren sind kein Gegensatz.
Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015, den wir in dieser Woche beschließen, legen wir die Verteilung des 10-Milliarden-Euro-Pakets für Zukunftsinvestitionen fest. Wir machen damit den Weg frei für konkrete Investitionsmaßnahmen der Bundesressorts in den Jahren 2016 bis 2018. Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Infrastruktur, Energie und Umwelt. So sichern wir langfristiges Wachstum und machen Deutschland zukunftsfest.
 
Um den Kommunen einmal mehr kräftig unter die Arme zu greifen, verabschieden wir in dieser Woche das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern. Damit auch finanzschwache Kommunen investieren können, enthält es den neuen, mit 3,5 Milliarden Euro ausgestatteten „Kommunalen Investitionsförderungsfonds“, überdies eine Aufstockung der für 2017 vorgesehenen Kommunalentlastung von 1 Milliarde auf dann 2,5 Milliarden Euro sowie jeweils 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 zur Unterstützung der Länder und ihrer Kom¬munen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern.
 
Mit dem Nachtrag steigen die Ausgaben 2015 um 3,5 von 299,1 auf 302,6 Milliarden Euro. Neue Schulden müssen dafür aber nicht gemacht werden. Der zugewonnene Spielraum beruht auf unserer Haushaltsdisziplin, gesunkenen Zinsausgaben, Bundesbankgewinn und Steuermehreinnahmen. Konsolidieren und Investieren, das ist die Handschrift von CDU und CSU.
 
Die Woche im Parlament
 
Regierungserklärung durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Gipfel Östliche Partnerschaft am 21./22. Mai 2015 in Riga, zum G7-Gipfel am 7./8. Juni 2015 in Elmau und zum EU-Celac-Gipfel am 10./11. Juni 2015 in Brüssel. In ihrer Regierungserklärung wird die Bundeskanzlerin die Schwerpunkte der Bundesregierung für die Beratung auf den bevorstehenden drei Gipfeln erläutern und dabei auch auf aktuelle Entwicklungen eingehen.
Beim Gipfel zur östlichen Partnerschaft wird die Implementierung der Asso-ziierungsabkommen und Freihandelszonen mit Moldau, der Ukraine und Georgien im Mittelpunkt stehen. Auch werden besonders angepasste Ange¬bote und Reformen für Belarus, Armenien und Aserbaidschan besprochen, die wichtige Bindeglieder zu Russland sein können. Die Östliche Partnerschaft im weiteren geographischen Kontext, insbesondere im Hinblick auf das Verhält¬nis zwischen Russland und der EU, wird ebenfalls thematisiert.
Beim G7-Gipfel werden traditionelle Themen wie Weltwirtschaft, Handel, Energie, Außen- und Sicherheitspolitik sowie Entwicklung besprochen. Deutsche Schwerpunkte im Rahmen der G7-Präsidentschaft sollen auf den Themen Gesundheit, Frauen, Umwelt und auf der Stärkung sozialer und ökologischer Standards in Lieferketten liegen. Laufende G7-Prozesse werden fortgesetzt, vor allem auch die Post-2015-Agenda zur Armutsreduzierung und zur nachhaltigen Entwicklung. Als weitere Themen sind der internationale Terrorismus, der sog. Islamische Staat, die Lage in der Ukraine, die Sicherheit in Afrika und auf hoher See angedacht.
Der EU-Celac-Gipfel dreht sich um die Gestaltung der gemeinsamen Zukunft der beiden Wirtschaftsregionen. Lateinamerika ist eine Region der Chancen, zu deren Entwicklung Europa Know-how anbieten kann.
Insgesamt sind alle drei Gipfel für Deutschland von großer Bedeutung, denn um die Vielzahl internationaler Krisen in der Ukraine, im Nahen und Mittleren Osten, die Bedrohung durch internationalen Terrorismus und die Ebola-Epidemie zu bewältigen, ist eine enge Abstimmung und ein gemeinsames Handeln mit unseren Partnern entscheidend.
 
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen neben der Gesundheit der Sportler auch Fairness und Chancengleichheit sowie die Integrität des sportlichen Wettkampfs geschützt werden. Die bisher im Arzneimittelgesetz geregelten dopingrelevanten Bestimmungen werden in einem neuen Gesetz zusammengefasst und erweitert. Zum ersten Mal sollen gezielt auch dopende Leistungssportler selbst strafrechtlich erfasst werden. Weiterhin ist vorgesehen, die bisher geltenden Straftatbestände zur Verfolgung von Hinterleuten und zur Bekämpfung des Dopingmarktes um neue Tatbegehungsweisen zu erweitern. Mit dem Anti-Doping-Gesetz ist ferner die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Datenübermittlung von Gerichten und Staatsanwaltschaften an die Nationale Anti-Doping Agentur verbunden. Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, ist ein Meilenstein in der Sportpolitik und der Doping-bekämpfung. Mit BMJV ist vereinbart, dass zeitnah auch noch die im Koalitionsvertrag vereinbarten strafrechtlichen Regelungen zum Kampf gegen Spielmanipulation vorgelegt werden.
Prinzipien des deutschen Bildungswesens stärken – Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung. Unser Antrag, den wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion einbringen, hebt die Stärkung der beruflichen Bildung als zentrale Zukunftsaufgabe hervor. Nicht nur Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, sondern auch die persönlichen Lebens- und Berufsperspektiven junger Erwachsener profitieren von Deutschlands hervorragendem Berufsbildungssystem. Wir unterstreichen außerdem die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung. Die Bundesregierung fordern wir unter anderem dazu auf, Ausbildungs- und Studienabbrüchen wirksamer vorzubeugen, den Übergang für Studienaussteiger in eine berufliche Aus- und Weiterbildung zu verbessern und Jugendliche und junge Erwachsenen mit Migrationserfahrung besser über das Prinzip der dualen Ausbildung zu informieren.
 
Berufsbildungsbericht 2015. Die Bundesregierung unterrichtet das Parlament über den kürzlich vom Kabinett beschlossenen Berufsbildungsbericht 2015. Das duale System der beruflichen Bildung ist demnach weiterhin die wesentliche Säule für die Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs der Wirtschaft und für mehr als 500.000 junge Menschen der Einstieg in eine qualifizierte berufliche Tätigkeit. Die hohe Integrationskraft der dualen Berufsausbildung spiegelt sich in der im europäischen Vergleich niedrigsten Jugendarbeitslosigkeit von nur noch 7,4 Prozent wider. Ergebnisse des Berichts sind unter anderem, dass die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen mit 37.100 einen neuen Höchststand erreicht hat und die Zahl der unversorgten Bewerber (2014: 20.900) deutlich übersteigt. Rechnerisch standen 100 ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen 103 Ausbildungsangebote gegenüber. Die Zahl junger Erwachsener ohne Berufsabschluss ist weiter zurückgegangen. Im Jahr 2012 verfügten 13,1 Prozent der Menschen zwischen 20 und 29 Jahren in Deutschland über keinen Berufsabschluss (2008: 14,9 Prozent).
 
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir das Gesetz, mit dem wir die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie dauerhaft sichern wollen. Die Frage einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit haben wir lange diskutiert. Aus Teilen der Wirtschaft und der Gewerkschaften wird sie für notwendig erachtet. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, lenken wir den Tarifpluralismus in geordnete Bahnen. Dabei sind verschiedene Stufen vorgesehen: Von der vereinbarten Tarifpluralität über Tarifgemeinschaften bis hin zur Einführung des Mehrheitsprinzips für den Fall, dass sich in einem Betrieb die Tarifverträge überschneiden. Die Rechte der Minderheitsgewerkschaften werden berücksichtigt. Unverändert bleibt, dass über die Verhältnismäßigkeit eines Streiks im Zweifel die Gerichte zu befinden haben, nicht der Gesetzgeber. Das Gesetz ist keine Antwort auf die aktuelle Streiksituation. Das kann es auch nicht bewirken. Die Verfassungsministerien haben den Gesetzentwurf intensiv geprüft und die Verfassungsmäßigkeit bescheinigt. Einige in unserer Bundestagsfraktion teilen diese Auffassung allerdings nicht.
 
Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2015. In zweiter und dritter Lesung beraten und beschließen wir den Nachtragshaushaltsplan für 2015. Wir ordnen die im Bundeshaushalt 2015 ausgebrachte noch globale Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7 Milliarden Euro den jeweiligen Politikbereichen zu und schaffen damit die Voraussetzung für konkrete Investitionsplanungen der Ressorts. Darüber hinaus unterstützen wir die Kommunen mit dem Investitionsförderungsfonds in Höhe von 3,5 Milliarden. Insgesamt steigen die Nettoausgaben des Haushaltsplans 2015 damit um 3,5 Milliarden Euro. Neue Schulden müssen dafür nicht gemacht werden, der Etat bleibt ausgeglichen.
 
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern. Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beraten und beschließen, regelt die Errichtung des mit 3,5 Milliarden Euro ausgestatteten Sondervermögens „Kommunaler Investitionsförderungsfonds“ und sieht eine finanzielle Unterstützung von jeweils 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 für Länder und ihre Kommunen zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vor. Überdies stocken wir mit dem Gesetz die für 2017 vorgesehene Kommunalentlastung von 1 Milliarde auf dann 2,5 Milliarden Euro auf. 
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur

Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 (KOM(2015)10 endg.; Ratsdok.-Nr.: 511/15) hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Art. 23 Abs. 3 des Grundgesetzes Dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen zum Erfolg verhelfen. Wir beziehen Stellung zu dem Vorschlag der EU-Kommission über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der auf das von der Kommission beschlossene Paket „Eine Investitionsoffensive für Europa“ vom November 2014 zurückgeht. In den nächsten Jahren sollen Investitionen in Höhe von mindestens 315 Milliarden Euro mobilisiert werden, die zur nachhaltigen Steigerung von Wachstum sowie Beschäftigung und damit zur Stabilisierung des Euro beitragen sollen. Zu diesem Zweck soll in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank der EFSI errichtet werden, der durch eine Garantie in Höhe von 16 Milliarden Euro aus bestehenden Mitteln des EU-Haushalts gestützt wird, die wiederum von einem Garantiefonds von 8 Milliarden Euro abgesichert wird. In den Garantiefonds sollen Mittel aus dem EU-Verkehrsprogramm Connecting Europe (CEF), des EU-Forschungsprogramms Horizont 2020 sowie EU-Haushalts-Margen umgeschichtet werden.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982. Mit der Operation ATALANTA sorgt Deutschland gemeinsam mit seinen europäischen Partnern seit 2008 für die Sicherheit vor der Küste Somalias. Seit Beginn der Mission sind die Piratenangriffe stark zurückgegangen. 2014 gab es nur noch vier versuchte Überfälle auf Handelsschiffe, seit 2012 war kein Überfall mehr erfolgreich. Seit 2008 wurden außerdem 179 Schiffe des World Food Programm und 121 Schiffe von AMISOM nach Mogadischu begleitet, um die Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu versorgen. Die deutsche Beteiligung an der erfolgreichen Operation verlängern wir nun nach dem Antrag der Bundesregierung bis Mai 2016. Die Personalobergrenze wird von 1.200 Soldaten auf 950 verringert.

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