Neues aus der Parlamentswoche

Die hohe Zahl der Flüchtlinge ist eine große Herausforderung für Deutschland und Europa. Deutschland hat diese Herausforderung angenommen, Europa aber noch nicht. Deshalb setzen wir darauf, dass wir in dieser Woche bei den Beratungen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union einen erheblichen Schritt weiterkommen. Die Lasten in Europa müssen gerecht verteilt werden und die europäischen Regelungen von Schengen und Dublin müssen eingehalten werden. Am Donnerstag treffen sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder zum so genannten Flüchtlingsgipfel. Wir sind zuversichtlich, dass Bund und Länder zu gemeinsamen Lösungen kommen werden. Die Koalition hat ein Gesetzespaket vereinbart, das deutlich die Handschrift der Union trägt. Wir erwarten, dass dies auch mit den Ländern umgesetzt werden kann. Dieses Gesetzespaket entspricht unserem Grundsatz, denjenigen zu helfen, die ein Bleiberecht in unserem Land haben, und diejenigen schnellstmöglich zurückzuschicken, die hier nicht bleiben können. Wir sind den zahlreichen hauptamtlichen Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern dankbar, ohne die diese Herausforderung nicht zu bewältigen ist.

Gemeinsam handeln in der Weltgemeinschaft.
Weltweit zählt man mehr als 60 Millionen Menschen, die ihre Heimat verlassen haben und als Vertriebene oder Flüchtlinge nach Sicherheit suchen. Diese Aufgabe zu lösen, den Heimatlosen eine neue Perspektive zu geben, ist eine Angelegenheit der ganzen Weltgemeinschaft. Zudem wollen wir in der internationalen Politik dafür sorgen, dass sich Menschen erst gar nicht auf den Weg machen. So zu tun, als könne nur Deutschland eine sichere Zuflucht bieten, ist falsch und irreführend.
 
Menschen, die sich in der Türkei oder dem Libanon aufhalten, leben durchaus in Sicherheit. Wir haben stets klar gesagt, dass unsere Hilfe vor Ort viel mehr bewirken kann, viele Menschen mehr erreichen kann als wenn wir diese in Deutschland versorgen. Deutschland hat daher auch wie kaum ein anderes Land zur Hilfe in der Region beigetragen. Unser Land wird diese Hilfe planmäßig ausweiten. Dennoch müssen wir uns fragen, ob die internationale Gemeinschaft nicht mehr tun kann und muss. Die bevorstehende 70. Generalversammlung der Vereinten Nationen bietet die Gelegenheit, in der Debatte der Nachhaltigkeitsziele auch die Frage anzusprechen, wie die Regierungen der sich entwickelnden Welt besser auf die Wanderbewegungen reagieren können. Wir müssen darauf drängen, dass die Nothilfe verbessert wird – und dass sich alle Staaten der Weltgemeinschaft an der Hilfe beteiligen.
 
Aber auch die Nachbarstaaten Syriens stehen in der Pflicht. Wir erkennen an, dass sie selber unter großer innerer Anspannung aufgrund der schieren Zahl syrischer Flüchtlinge in ihren Ländern stehen, aber sie sind nicht alleine. Unser Ziel ist es, mit der internationalen Staatengemeinschaft und unseren EU-Partnern die Direkthilfe auszuweiten und mehr für die Menschen in der Region zu leisten.
 
Bereits in der vergangenen Woche haben wir in New York ein Zeichen für die Weltgemeinschaft gesetzt. Der Parlamentarierkongress zur Religionsfreiheit, den die Fraktion gemeinsam mit der Konrad-Adenauer-Stiftung und zahlreichen Partnern veranstaltet hat, erinnerte die Vereinten Nationen daran, dass geltende menschenrechtliche Regeln auch eingefordert werden müssen. Immer mehr Menschen fliehen vor religiöser Gewalt und Intoleranz oder werden aus religiösen Gründen aus ihrer Heimat vertrieben. Muslimischen Rohingya in Myanmar, die Jesiden im Nordirak oder die Christen in Syrien oder in Nordnigeria, es gibt zahlreiche und immer mehr Beispiele für eine Zunahme dieser Form der Intoleranz. Die mehr als 100 Parlamentarier aus 48 Staaten sprachen sich in New York in der Abschlussdeklaration dafür aus, diese Verstöße gegen die Menschenrechte nicht mehr hinzunehmen. Beeindruckend war, wie sehr das deutsche Beispiel der pragmatischen Nothilfe gelobt wurde. Unser Land gilt vielen als Vorbild in der Flüchtlingshilfe. Wir werden an unserer wertegebundenen Außenpolitik festhalten und sie weiterentwickeln – gerade und insbesondere im Einsatz für die Religionsfreiheit als besten Ausdruck einer Friedenspolitik.
 
Griechenland: Zeit zum Handeln!
Ministerpräsident Alexis Tsipras hat als Vorsitzender der stärksten Partei erneut ein Mandat zur Bildung einer Regierung in Griechenland erhalten. Es ist nun an ihm, die mit der EU vereinbarten Reformen anzugehen und umzusetzen. Angesichts der langen Zeit, die mit den Verhandlungen verstrichen ist, müssen nun rasch konkrete Schritte unternommen werden.
 
Unsere Haltung bleibt klar: wir stehen für einen Neubeginn und haben dies mit dem gewährten Vertrauensvorschuss auch deutlich gemacht. Gleichzeitig gilt: Solidarität baut auf Solidität. Diese Solidität erwarten wir nun von der neu zu bildenden griechischen Regierung.
 
Die Woche im Parlament
 
Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin. Das Plenum am Donnerstag beginnt mit der Debatte zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin, die das Parlament über die Ergebnisse des am Mittwoch vorher stattfindenden informellen Treffens der EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel sowie über die Verabschiedung der neuen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen („Sustainable Development Goals“) durch die VN-Vollversammlung vom 25.-27. September 2015 in New York informieren wird. Diese Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen lösen die sogenannten Jahrtausendentwicklungsziele ab und stellen somit die globalen entwicklungspolitischen Leitlinien für die Jahre 2015-2030 dar. Es soll unter anderem darauf hingearbeitet werden, Armut und Hunger zu beenden, Menschenrechte zu schützen und die Selbstbestimmung der Menschen zu stärken.
 
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II). Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz setzen wir einen maßgeblichen Bestandteil des Koalitionsvertrags im Bereich Gesundheit und Pflege um. Die Pflegeversicherung und die pflegerische Versorgung sollen durch einen neuen Bedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument auf eine neue Grundlage gestellt werden. In Zukunft fließen damit alle Einschränkungen – körperliche, geistige und psychische – in die Pflegeeinstufung ein. Außerdem sollen sämtliche Beratungsleistungen im Bereich der Pflegeversicherung sowie die rentenrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger verbessert werden. Den Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ wollen wir stärken, genauso wie den „Pflege-TÜV“, der institutionell und inhaltlich auf eine neue Grundlage gestellt wird. So wird mehr Transparenz für die Angehörigen erreicht und die Ergebnisqualität des „Pflege-TÜVs“ in den Vordergrund gerückt. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in erster Lesung.

Für gleichwertige Lebensverhältnisse – Kommunalfreundliche Politik des Bundes konsequent fortsetzen. Im Antrag, den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einbringen, fordern wir die Regierung dazu auf, die kommunalfreundliche Politik des Bundes konsequent fortzusetzen. Obwohl originär die Länder für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen zuständig sind, unterstützt der Bund die kommunale Ebene bei einer Vielzahl ihrer Aufgaben, etwa beim Breitbandausbau, der Energiewende, der Asyl- und Flüchtlingspolitik oder beim Aufbau moderner E-Government-Strukturen. Auch kommunale Investitionen und die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind mit Blick auf die kommunale Finanzlage von besonderer Bedeutung für uns.  

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, verbessern wir die Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auf Basis der VN-Kinderrechtskonvention und setzen somit eine Vereinbarung aus unserem Koalitionsvertrag um. Wir verankern eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von Minderjährigen ausgerichtet ist. Da es bisher keine bundesweite Verteilung gibt, sind einzelne Länder wie etwa Bayern besonders belastet. Darüber hinaus stellen wir klar, unter welchen Voraussetzungen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen werden können und nehmen Verbesserungen zur Datenlage zu unbegleiteten ausländischen Minderjährigen vor. Durch die Anhebung der Altersgrenze zur Begründung der Handlungsfähigkeit  im Asylverfahrens- und Aufenthaltsrecht von 16 auf 18 Jahre stellen wir sicher, dass in diesen Fällen das Jugendhilferecht Vorrang besitzt.

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Um eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Verschonung betrieblichen Vermögens sicherzustellen, beraten wir in erster Lesung den Gesetzentwurf, der die Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz umsetzen soll. Dazu wollen wir Kleinstbetriebe von den Lohnsummenregelungen freistellen, begünstigtes von nicht begünstigtem Vermögen abgrenzen sowie eine Verschonungsbedarfsprüfung und ein Abschmelzmodell als Wahlrecht für den Erwerb großer Betriebsvermögen einführen.
 
Integrationsbetriebe fördern – Neue Chancen für schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen. Wir beraten die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag, den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eingebracht haben. In dem Antrag treten wir dafür ein, Integrationsbetriebe stärker zu fördern und die Chancen schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsplatz zu verbessern. Unter anderem schlagen wir vor, die Anschubfinanzierung und Evaluierung neuer Plätze in Integrationsbetrieben aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe zu gewährleisten, die Zielgruppe der Integrationsbetriebe auf schwerbehinderte Menschen auszuweiten und die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsbetriebe durch besondere Berücksichtigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu stärken. Auch die Weiterbildung in Integrationsbetrieben soll verbessert und die besondere Gesundheitsförderung ausgebaut werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz). Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf ist der letzte Teil des Maßnahmenpakets zur Bankenunion. Er dient in erster Linie der Anpassung des nationalen Rechts an die unionsrechtlichen Vorgaben und stellt sicher, dass der einheitliche europäische Bankenabwicklungsmechanismus pünktlich zum 1. Januar 2016 an den Start gehen kann. Künftig sollen durch eine sogenannte „Bail-In-Regelung“ hauptsächlich Eigentümer und Gläubiger einer in Schieflage geratenen Bank in Haftung genommen und der Einsatz von Steuergeldern möglichst vermieden werden. Wir beschließen den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung.

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU Operation EUNAVFOR MED als ein Teil der Gesamtinitiative der EU zur Unterbindung des Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer. Wir beraten den Antrag der Bundesregierung, bis zu 950 deutsche Soldaten  als Teil einer EU-Mission zur Bekämpfung krimineller Schleuseraktivitäten im südlichen und zentralen Mittelmeer zu entsenden. Dazu sollen auf hoher See Schiffe und an Bord befindliche Gegenstände, die von Schleusern oder Menschenhändlern benutzt werden, im Einklang mit dem anwendbaren Völkerrecht ausgemacht und beschlagnahmt werden. Das Mandat ist dabei bis Ende Oktober 2016 befristet und ist Teil des europäischen Gesamtansatzes zur Flüchtlingspolitik: Dieser umfasst neben der Schleuserbekämpfung im Mittelmeer insbesondere auch die Seenotrettung, zu der die Bundeswehr seit Mai 2015 einen wichtigen Beitrag leistet, indem sie bereits über 7.200 Menschenleben retten konnte.

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