Neues aus der Parlamentswoche

In der Flüchtlingspolitik haben wir in unserer Bundestagsfraktion von Anfang an zwei Ziele verfolgt: Wir kümmern uns um diejenigen Menschen, die in Not sind und deshalb ein Bleiberecht in Deutschland haben. Alle anderen aber müssen Deutschland wieder verlassen. In der vergangenen Woche haben wir uns mit unserem Koalitionspartner auf mehrere Maßnahmen verständigt: Der Familiennachzug soll für Antragsteller mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden. Über den genauen Personenkreis werden jetzt die Innenminister von Bund und Ländern beraten. Hier muss man schnellstens zu Ergebnissen kommen. Die Verfahren für Bewerber mit geringer Aussicht auf Anerkennung sollen beschleunigt werden. Dazu wird es drei bis fünf Aufnahmeeinrichtungen geben, in denen wir bei bestimmten Flüchtlingsgruppen schnell entscheiden, wer Aussicht darauf hat, in Deutschland zu bleiben. Menschen, für die das nicht gilt, müssen unser Land umgehend verlassen. Schließlich ist vereinbart worden, dass sich Flüchtlinge auch an den Kosten der Integrationsmaßnahmen beteiligen, etwa was die Teilnahme an Sprachkursen betrifft.

Gleichzeitig arbeiten wir mit unseren Partnern in Europa daran, weitere Rahmenbedingungen zu verbessern. Mit europäischen Registrierungszentren, wie sie für Griechenland und Italien vorbereitet werden, werden wir die Verantwortung anderer EU-Staaten für eine gemeinsame EU-Asylpolitik stärken. Noch im November werden wir gemeinsam mit unserem Nato-Partner Türkei beraten, wie wir gemeinsam zu einer Verbesserung der Lage kommen können. Ziel ist, dass die Menschen aus Syrien in ihrer Heimatregion bleiben. Dafür sind wir bereit, mehr als bisher zu ihrer Versorgung vor Ort beizutragen.
 
60 Jahre Bundeswehr.
In dieser Woche jährt sich zum sechzigsten Mal die Gründung unserer Bundeswehr. Dies feiern wir gemeinsam am 11. November mit dem Großen Zapfenstreich vor dem Reichstagsgebäude.
 
Viele große Namen der Union verbinden sich mit der Bundeswehr, darunter zahlreiche Verteidigungsminister, die aus unseren Reihen kamen. Sie alle haben unsere Streitkräfte entscheidend mitgeprägt. Die Bundeswehr ist eine Armee von Bürgern für Bürger. Damit unterscheidet sie sich – genau wie mit dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform – von allen bisherigen deutschen Armeen.
 
In den Jahrzehnten der Ost-West-Konfrontation haben Millionen von Wehrpflichtigen und Berufssoldaten, aber auch Zivilbedienstete in ihr ihren Beitrag dazu geleistet, dass Freiheit und Frieden erhalten blieben und damit auch einen wesentlichen sicherheitspolitischen Grundstein für die Deutsche Einheit gelegt. Zur Zeit der Wiedervereinigung sowie der Integration von Teilen der NVA wurde Neuland beschritten und Vorbildliches geleistet.
 
In Folge der seit 1990 veränderten Sicherheitslage wird die Bundeswehr seit über zwanzig Jahren bei zahlreichen friedenserhaltenden und –sichernden Maßnahmen außerhalb Deutschlands weltweit eingesetzt. Ein weiterer Meilenstein war die Öffnung unserer Streitkräfte für Frauen. Einen Umbruch erlebte die Bundeswehr mit dem Aussetzen der Wehrpflicht. 
 
All diese Veränderungen haben zahlreiche Reformen erforderlich gemacht, die für die Betroffenen häufig mit erheblichen Umstellungen im beruflichen und privaten Bereich verbunden sind. Weitere neue Herausforderungen ergeben sich für die  Bundeswehr im Rahmen der Flüchtlingshilfe.
 
Als Fraktion sind wir stolz auf unsere Parlamentsarmee und dankbar dafür, was sie leistet und geleistet hat. Unser Dank gilt aber auch den Familien der Soldaten und Beschäftigten.
 
Wir verneigen uns vor denjenigen, die in der Bundeswehr im Dienst oder an Spätfolgen für unser Land starben oder verletzt wurden.
 
Die Woche im Parlament
 
Einsetzung des 3. Untersuchungsausschusses. Fraktionsübergreifend werden wir den 3. Untersuchungsausschuss einsetzen, der sich mit noch offenen Fragen des NSU-Komplexes befassen wird. Die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag in der letzten Legislaturperiode, die Arbeit von fünf Untersuchungsausschüssen in Landtagen und der Prozess vor dem Oberlandesgericht München haben Fragen zutage gefördert, die noch nicht beantwortet sind. Diesen wollen wir nachgehen, um umfassend aus parlamentarischer Sicht das Treiben dieses Terrortrios und die entsprechende Arbeit der Behörden aufzuklären. Wie in der letzten Legislaturperiode werden wir den Untersuchungsausschuss fraktionsübergreifend einsetzen.
 
60 Jahre Bundeswehr. Im Rahmen einer vereinbarten Debatte würdigen wir am Donnerstag das sechzigjährige Bestehen unserer Bundeswehr und blicken dabei sowohl auf die bewegte Geschichte der Parlamentsarmee als auch auf aktuelle Herausforderungen.
 
Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II). Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, setzen wir einen maßgeblichen Bestandteil des Koalitionsvertrags im Bereich Gesundheit und Pflege um. Die Pflegeversicherung und die pflegerische Versorgung sollen durch einen neuen Bedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument auf eine neue Grundlage gestellt werden. In Zukunft fließen damit alle Einschränkungen – körperliche, geistige und psychische – in die Pflegeeinstufung ein. Außerdem sollen sämtliche Beratungsleistungen im Bereich der Pflegeversicherung sowie die rentenrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger verbessert werden. Den Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ wollen wir stärken, genauso wie den „Pflege-TÜV“, der institutionell und inhaltlich auf eine neue Grundlage gestellt wird. So wird mehr Transparenz für die Angehörigen erreicht und die Ergebnisqualität des „Pflege-TÜVs“ in den Vordergrund gerückt.
 
40 Jahre nach Helsinki, 25 Jahre nach Paris – Den deutschen OSZE-Vorsitz 2016 für neue Impulse hin zu einer auf Dialog, Vertrauen und Sicherheit ruhenden Friedensordnung in Europa nutzen. Am 1. Januar 2016 wird Deutschland den Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übernehmen. In der aktuellen prekären politischen Lage kommt es darauf an, die OSZE als Instrument für Dialog und Vertrauensbildung in Europa zu nutzen, zu erhalten und zu stärken. Im Antrag, den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einbringen, fordern wir die Bundesregierung auf, während ihres Vorsitzes Themen in den Mittelpunkt zu stellen, die langfristig zu erneutem Dialog, Vertrauen und Sicherheit in Europa führen können. Insbesondere soll sie dazu beitragen, dass die durch das völkerrechtswidrige Vorgehen Russlands gegen die Ukraine entstandene Konfrontation wieder durch Dialog, Kooperation und gemeinsames Handeln ersetzt wird.
 
Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir den Gesetzentwurf, der einen Meilenstein in der Sportpolitik und der Dopingbekämpfung darstellt: Die bisher im Arzneimittelgesetz geregelten dopingrelevanten Bestimmungen werden in einem neuen Gesetz zusammengefasst und schützen neben der Gesundheit der Sportler auch Fairness und Chancengleichheit sowie die Integrität des sportlichen Wettkampfs. Zum ersten Mal sollen gezielt auch dopende Leistungssportler selbst strafrechtlich erfasst werden. Weiterhin ist vorgesehen, die bisher geltenden Straftatbestände zur Verfolgung von Hinterleuten und zur Bekämpfung des Dopingmarktes um neue Tatbegehungsweisen zu erweitern. Mit dem Anti-Doping-Gesetz ist auch die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Datenübermittlung von Gerichten und Staatsanwaltschaften an die Nationale Anti-Doping Agentur verbunden.
 
Industrie 4.0 und Smart Services – Wirtschafts-, arbeits-, bildungs- und forschungspolitische Maßnahmen für die Digitalisierung und intelligente Vernetzung von Produktions- und Wertschöpfungsketten. Im Antrag, den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner zu einer sofortigen Abstimmung einbringen, benennen wir die wesentlichen Herausforderungen für die Digitalisierung der Wirtschaft und begrüßen die dazu ergriffenen vielfältigen Maßnahmen der Bundesregierung. Gleichzeitig fordern wir im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel weitere Aktivitäten zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Industrie 4.0. Dazu gehören nicht nur der flächendeckende Breitbandausbau, sondern insbesondere auch eine Stärkung von Ausbildung und Forschung zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Startups.
 
Erstes Gesetz zur Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes. Die bundeseigene Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) ist mit der Verteilung des Gebührenaufkommens aus der Lkw-Maut beauftragt. Der Zahlungsverkehr wird über das Finanzmanagementsystem der Gesellschaft abgewickelt, das eine hohe Transparenz bei der Mittelverwendung schafft. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, sieht vor, dass die Gesellschaft auch die konventionellen Haushaltsmittel für den Bundesfernstraße¬bau über ihr Finanzmanagementsystem abwickeln kann.

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