Mit Besonnenheit und Klugheit reagieren, Diskussion versachlichen.
In diesen Tagen sind viele Menschen in unserem Land aufgewühlt. Die Ereignisse von Chemnitz beschäftigen die Bürgerinnen und Bürger.
 
In der Diskussion muss in den nächsten Wochen vieles aufgearbeitet und müssen entschlossen die richtigen politischen Schlüsse aus diesen vielschichtigen und zum Teil äußerst erschreckenden Ereignissen gezogen werden. Dabei darf eines nicht geschehen: Wir dürfen nicht ein ganzes Bundesland und die Bürgerinnen und Bürger von Sachsen und Chemnitz unter Generalverdacht stellen. Gerade wir als Union müssen die Menschen zusammenführen und Spaltungen überwinden.

Dazu gehört auch, dass zwei Wochen nach dem schrecklichen Tötungsverbrechen von Chemnitz endlich ein umfassendes und nachprüfbares Lagebild von den Ereignissen abgegeben werden muss. Die Öffentlichkeit muss unterrichtet werden, wie der Stand der Ermittlungen gegen die Tatverdächtigen ist. Genauso muss im Einzelnen nachgezeichnet werden, welche Erkenntnisse über die anschließenden Hass-Kundgebungen und Taten vorliegen. Zu einer solchen Unterrichtung gehören auch Informationen über den Angriff auf ein jüdisches Restaurant, der erst nach zehn Tagen bekannt wurde. Das wäre ein Weg, die Diskussion endlich zu versachlichen.
 
Die ursprüngliche Tat ist ein abscheuliches Verbrechen. Der Rechtsstaat muss schnell und gründlich die Ermittlungen zu dem Tötungsverbrechen führen und den Beschuldigten den Prozess machen, sollten sich die Vorwürfe erhärten. Genauso – und unter Aufbietung aller Kräfte – muss der Staat allen Straftaten nachgehen, die danach begangen wurden. Für uns ist klar: Rechtsextremistische Übergriffe auf Ausländer, das Zeigen des Hitler-Grußes und der Angriff auf ein jüdisches Restaurant müssen konsequent geahndet werden.
 
Ein konsequentes Handeln aller staatlichen Institutionen ist erforderlich, um den Rechtsfrieden in unserem Land zu wahren. Der Staat muss umsichtig, aber vor allem entschlossen vorgehen. Es obliegt der Polizei und Staatsanwaltschaft, Vorfälle und Straftaten zügig und vorbehaltlos aufzuklären, Gerichte urteilen, ob jemand bestraft wird. Ausschließlich beim Staat liegt das Gewaltmonopol.
 
Bei allem Entsetzen über Einzelfälle sollten wir uns stets vor Augen führen, dass Deutschland ein sicheres Land ist. Wir haben einen starken Staat und wir als Unionsfraktion stehen dafür, dass er stark bleibt und weiter gestärkt wird. Wir als Union haben eine Verantwortung, mit Besonnenheit und der Kraft der Differenzierung zu reagieren – auch in schwierigen Zeiten.
 
Klare Unionslinie für die Haushaltsverhandlungen.
 
Der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2019 basiert auf der Steuerschätzung von Mai dieses Jahres. Er enthält eine globale investive Mehrausgabe in Höhe von 7 Milliarden Euro und für die nächste Steuerschätzung Ende Oktober zeichnen sich bereits weitere Mehreinnahmen ab. Wie diese finanziellen Handlungsspielräume genutzt werden, werden wir im Deutschen Bundestag entscheiden und nirgendwo anders. Wir lassen uns bei dieser Frage davon leiten, was unser Land voranbringt. Wir treten vor allem dafür ein, dass unsere Soldaten besser ausgerüstet werden und die Bundeswehr auch Aufträge für mehrjährige Großvorhaben erteilen kann. Zudem wollen wir weiter kräftig in Zukunftsthemen wie die digitale Infrastruktur, die künstliche Intelligenz und die innere Sicherheit investieren.

Vorstandsklausur mit intensiven Diskussionen und klaren Beschlüssen.

In der Klausur am Ende letzter Woche hat sich der Fraktionsvorstand mit wichtigen Themen für unser Land befasst. Auf welche Partner kann sich Deutschland in einer immer unübersichtlicheren Lage verlassen? Wie schaffen wir es, die Rente auch in Zukunft generationengerecht zu finanzieren? Welche Schritte müssen eingeleitet werden, damit wir die Chancen der Künstlichen Intelligenz nutzen können? Auf welche Weise lässt sich die solide Haushaltspolitik fortsetzen und in welche Bereiche müssen wir investieren?

In den konstruktiven Beratungen haben wir bekräftigt: Auf die Union ist Verlass. In Zeiten von Rekordbeschäftigung, eines ausgeglichenen Haushaltes und steigenden Investitionen arbeiten wir für eine gute Zukunft unseres Landes.

Mit den Beschlüssen der Vorstandsklausur zeigen wir die Bandbreite der vor uns liegenden Arbeit auf: Mit dem „Pakt für den Rechtsstaat“ fordern wir weitere Maßnahmen für einen starken Staat wie etwa eine Verschärfung des Strafrahmens für den Besitz von Kinderpornografie sowie effektivere Strafprozesse. In unseren Forderungen zur Bildung in Deutschland bekräftigen wir die Notwendigkeit, dass die Digitalisierung in Deutschlands Schulen ankommt – im Unterricht, aber auch in der Ausstattung. Ohne Frage sind sie Länder als Träger der Kultushoheit in der Pflicht, angesichts der Größe der Herausforderung aber muss ihnen der Bund unter die Arme greifen. Gleichzeitig fordern wir, das Schulstarterpaket für Kinder aus sozial schwachen Familien von 100 auf 120 Euro aufzustocken. 

Wir bekräftigen zudem, dass wir für den Ausbau und die Instandsetzung unserer Infrastruktur stehen. Damit die Rekordmittel, die im Haushalt dafür bereitstehen, auch in vollem Umfang eingesetzt werden können, legen wir Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung vor. Zudem sprechen wir uns für eine ausreichende staatliche Finanzierung des Breitbandausbaus aus.

Wir wollen das Ehrenamt stärken, indem wir bürokratische Hemmnisse abbauen und uns für die Schaffung einer bundesweiten Ehrenamtshotline einsetzen, die den ehrenamtlich Tätigen mit Rat zur Seite steht.
 
Wie keine andere politische Kraft stehen wir für die Aufarbeitung des SED-Unrechts in der DDR. Wir wollen ein weiteres dunkles Kapitel der SED-Herrschaft, die Zwangsadoption von Kindern von der SED unliebsamen Menschen, endlich restlos aufklären und das schreckliche Leid der Betroffenen lindern.
 
Die Woche im Parlament
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019). Der Kabinettbeschluss sieht vor, dass der Bund wie schon seit 2014 keine neuen Schulden aufnimmt. Erstmals seit 2002 wird die Schuldenstandgrenze des Maastrichter Vertrags von 60 % des Bruttoinlandprodukts unterschritten. Möglicherweise gelingt dies bereits im Vollzug des Bundeshaushalts 2018. Die Umsetzung der prioritären Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag kann daher verstärkt fortgesetzt werden. Die Ausgabenzuwächse des Regierungsentwurfs entfallen vor allem auf das Baukindergeld, den sozialen Wohnungsbau, steuerliche Entlastungen für Familien sowie die Erhöhung des Verteidigungsetats.

Finanzplan des Bundes 2018-2022. Die mittelfristige Finanzplanung ist ein Regierungsbeschluss, zu dem der Deutsche Bundestag kein Gesetz verabschiedet. Maßgeblich sind die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags. Der vorliegende Finanzplan 2018-2022 bleibt dementsprechend in jedem Jahr der Legislaturperiode bei der schwarzen Null. 

Allgemeine Finanzdebatte. Unter diesem Tagesordnungspunkt werden die Einzelpläne des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesrechnungshofes, der Bundesschuld und der Allgemeinen Finanzverwaltung zusammengefasst. Diese Einzelpläne sind eher verwaltungstechnischer als politischer Art. Bedeutsam aber ist, dass der Zoll 800 neue Planstellen erhalten soll.
 
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Bundesregierung sieht gegenüber 2018 einen Anstieg der Ausgaben um 4,1 % auf 29 Mrd. Euro vor, etwas mehr als die Hälfte dieses Anstiegs entfällt auf investive Ausgaben. Die Verkehrsinvestitionen steigen auch mittelfristig von 14,1 Mrd. Euro im Jahr 2018 auf über 15 Mrd. Euro in 2022. Zur Stärkung des Schienengüterverkehrs werden Bahn-Unternehmen von Trassenpreisen in Höhe von 350 Mio. Euro p.a. entlastet.
 
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Der Ausgaberahmen wächst gegenüber dem Soll von 2018 um 288 Mio. Euro auf 2,267 Mrd. Euro auf. Davon stehen 457 Mio. Euro für den Schwerpunkt der internationalen Klimaschutzinitiative zur Verfügung. Damit können Maßnahmen in erheblichem Umfang zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern finanziert werden.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die Bundesregierung sieht Gesamtausgaben von 6,245 Mrd. Euro vor, d.h. 226 Mio. Euro mehr als im Haushaltsrahmen 2018. Zur sozialen Flankierung des Strukturwandels in der Landwirtschaft stehen 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind 178 Mio. Euro Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der die landwirtschaftlichen Betriebe spürbar entlasten wird.

Generaldebatte Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt. Im Regierungsentwurf ist ein Ausgaberahmen von 3,097 Mrd. Euro vorgesehen, d.h. ein Ausgabenaufwuchs von 59 Mio. Euro. Enthalten sind darin auch das Budget der Staatsministerin für Kultur und Medien sowie der Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration. Traditionell ist die Beratung des Einzelplans der Bundeskanzlerin der Anlass für die politische Generaldebatte.

Auswärtiges Amt. 2019 soll der Ausgabenrahmen gegenüber dem Vorjahr um 122 Mio. Euro auf 5,573 Mrd. Euro steigen. Diese Mehrausgaben gehen wie schon im Vorjahr auf schwankende Beiträge an die Vereinten Nationen zurück, die turnusgemäß besonders hoch ausfallen. Zudem steigen wegen der anhaltenden internationalen Krisen die humanitären Ausgaben weiter an. Der Einzelplan des AA trägt mit rund 2,9 Mrd. Euro zur deutschen ODA-Leistung bei (ODA steht für „Official Development Assistance“ und meint die gesamte staatliche Entwicklungshilfe).
 
Bundesministerium der Verteidigung. Der vorliegende Kabinettbeschluss sieht für 2019 Ausgaben in Höhe von 42,9 Mrd. Euro vor. Das ist ein Plus von 4,381 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr. Die NATO-Quote beträgt nach dem Regierungsentwurf im kommenden Jahr 1,31 %. Um die Bundeswehr zu modernisieren und NATO-Beschlüsse umzusetzen, sind auch in den Folgejahren deutliche Mittelaufwüchse erforderlich.

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Der Etat des BMZ, der fast vollständig auf die deutsche ODA-Quote anrechenbar ist, steigt 2019 gegenüber dem Soll 2018 um rund 280 Mio. Euro auf rund 9,7 Mrd. Euro. Schwerpunkt ist unter anderem die Fluchtursachenbekämpfung. Die ODA-Quote wird insgesamt stabilisiert.

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das Kabinett hat für 2019 für das BMI ein Ausgaberahmen von 15,063 Mrd. Euro beschlossen. Gegenüber dem Ausgabensoll von 2018 ist dies ein Anstieg von 929 Mio. Euro. Auf den Bereich Innere Sicherheit entfällt mit 5,4 Mrd. Euro mehr als ein Drittel. Darin sind Personalmittel für rund 2.000 Mitarbeiter enthalten, damit wir in dieser Legislatur insgesamt 7.500 zusätzlichen Stellen für Sicherheitsbehörden des Bundes schaffen. Für das Baukindergeld sind im kommenden Jahr 570 Mio. Euro eingeplant. Für Zuschüsse zu Investitionen im Rahmen des Programms „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ werden von 2019 bis 2022 jährlich 50 Mio. Euro zusätzlich zum bisherigen Finanzplan zur Verfügung gestellt.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Der Ausgabenrahmen soll gemäß Kabinettbeschluss 2019 um 85 Mio. Euro auf insgesamt 877 Mio. Euro ansteigen. Im Wesentlichen handelt es sich um einen Verwaltungshaushalt mit einem hohen Anteil an Personalausgaben.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Gemäß Regierungsentwurf stehen 8,054 Mrd. Euro zur Verfügung, d.h. 61 Mio. Euro weniger als für die Soll-Ausgaben dieses Jahres. Der Finanzplanungszeitraum bis 2022 ist jedoch durch einen Aufwuchs von 700 Mio. Euro bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung gekennzeichnet. Für die Afrika-Initiative stehen 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 30 Mio. Euro zur Verfügung. Mit weiteren 30 Mio. Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 210 Mio. Euro werden 2019 die Ausgaben der Mittelstandsförderung im Bereich der Digitalisierung gestärkt.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Bundesregierung schlägt 2019 Ausgaben in Höhe von 10,305 Mrd. Euro vor, d.h. einen Anstieg gegenüber dem Soll von 2018 um 79 Mio. Euro. Für familienpolitische Leistungen sind 800 Mio. Euro mehr als im bisherigen Finanzplan vor allem für Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag bereitgestellt. 1,5 Mrd. Euro wurden für vielfältige Programme des BMFSFJ bereitgestellt. Für die prioritäre Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag „Kita (Gebühren und Qualität)“ wurde Vorsorge im Einzelplan Allgemeine Finanzverwaltung in Höhe von insgesamt 3,5 Mrd. € für die Jahre 2019 bis 2021 getroffen.
 
Bundesministerium für Bildung und Forschung. Der Regierungsbeschluss sieht 2019 Ausgaben in Höhe von 18,1 Mrd. Euro vor. Der Anstieg gegenüber dem diesjährigen Ausgabenrahmen beträgt 529 Mio. Euro. In der mittelfristigen Finanzplanung sind insgesamt 1,1 Mrd. Euro zusätzlich für das BMBF vorgesehen. Damit soll schrittweise das Ziel erreicht werden, dass Staat und Wirtschaft bis zum Jahr 2025 zusammen 3,5 % des Bruttoinlandprodukts für Forschung und Entwicklung aufwenden. 
 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der größte Einzelplan umfasst nach dem Regierungsbeschluss 144,206 Mrd. Euro, was gegenüber dem Soll von 2018 ein Anstieg von 5,026 Mrd. Euro bedeutet. Für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit werden im Haushaltsjahr 2019 zusätzlich zum Soll dieses Jahres 964 Mio. Euro veranschlagt, davon 545 Mio. Euro Verwaltungskosten. Die Maßnahme ist Teil der prioritären Maßnahmen des Koalitionsvertrags.
 
Bundesministerium für Gesundheit. Gegenüber 2018 sind Mehrausgaben von 63 Mio. Euro vorgesehen, so dass als Ausgabenrahmen im kommenden Jahr 15,27 Mrd. Euro bereitstehen. Größter Posten ist der Bundeszuschuss zur Entlastung der Kassen von versicherungsfremden Leistungen, der seit 2017 bei 14,5 Mrd. Euro im Jahr festgeschrieben ist. Für die Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge stehen 55 Mio. Euro bereit. 

Schlussrunde Haushaltsgesetz 2019. In einer Schlussdebatte zur 1. Lesung werden die Debatten der Einzelpläne zusammengefasst. Der Regierungsentwurf wird in die Beratungen des Haushaltsausschusses überwiesen.
 

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