NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Die gegenwärtigen Spannungen zwischen Russland und der Ukraine im Asowschen Meer bedürfen dringend einer Deeskalation. Darum bemüht sich die Bundeskanzlerin. Sie setzt sich wie kein anderer Politiker dafür ein, dass
die Ukraine ihren Weg hin zu einem modernen demokratischen,
rechtsstaatlichen und wirtschaftlich starken Land gehen kann, das ein enger
Partner von EU und NATO ist. Im Übrigen ist die Rechtslage eindeutig, das
Asowsche Meer ist kein Binnengewässer Russlands und die Ukraine muss Zugang zu ihren dortigen Häfen haben.

Innenpolitisch setzten wir unseren Kurs konkreter Fortschritte für die Bürgerinnen und Bürger fort. An erster Stelle stehen Verbesserungen für Schulen und Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum. Nach intensiven Verhandlungen hat sich die Koalition mit Grünen und FDP auf die Änderung des Grundgesetzes geeinigt. Dadurch kann der Bund den Ländern und den Kommunen zusätzliches Geld für die Digitalisierung der Schulen und den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Wir haben dabei erreicht, dass die Bundesmittel nur zusätzlich zu den Länderausgaben erfolgen, die Länder sich also keinen schlanken Fuß machen. Allein für die Schulen stellt der Bund in den nächsten Jahren 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Wir bleiben bei un-serer Haltung, dass Bundesmittel für Länderaufgaben nicht die Regel werden.
 
Durch zwei weitere Gesetze sorgen wir für mehr bezahlbaren Wohnraum: Zum einen wird es durch eine Sonder-Abschreibungsmöglichkeit für Investoren und Privatanleger attraktiver, in den Neubau von Mietwohnungen zu investieren. Zum anderen stärken wir den Mieterschutz: Mieterhöhungen dürfen nach Modernisierungen nicht mehr so hoch ausfallen und der Vermieter muss in bestimmten Fällen dem neuen Mieter unaufgefordert Auskunft über die Vormiete geben.
 
Beim UN-Migrationspakt (GCM) ist es uns gelungen, einen gemeinsamen Antrag mit unserem Koalitionspartner auf den Weg zu bringen, der unsere Linie und Erwartungshaltung klar formuliert. Wir begrüßen, dass sich die internationale Staatengemeinschaft dieser großen Herausforderung unserer Zeit widmet. Klar ist für uns dabei, dass der GCM Migration durch internationale Kooperation begrenzen soll. Andere Staaten sollen Migranten besser behandeln, damit sie dort oder in ihrer Heimat ein würdevolles Leben führen können. Die nationale Souveränität Deutschlands wird durch den UN-Migrationspakt nicht angetastet, das stellen wir klar.
 
Orientierungsdebatte zur Organspende.
Immer weniger Menschen entscheiden sich dazu, ihre Organe zu spenden. Wir werden die ethisch schwierig zu beantwortende Frage debattieren, wie man zu mehr Organspenden kommt. Es gibt auf der einen Seite diejenigen, die zu einer Widerspruchslösung kommen wollen. Auf der anderen Seite gibt es viele, die sich Sorgen machen und Ängste haben vor einer Organentnahme nach ihrem Tod ohne ausdrückliche Zustimmung. In einer ersten Debatte beginnen wir die Suche nach dem besten Weg zur Lösung dieses Problems.

Die Woche im Parlament
 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e). Nach intensiven Beratungen beschließen wir in dieser Woche in 2. und 3. Lesung eine wichtige Änderung des Grundgesetzes. Damit schaffen wir die verfassungsrechtliche Grundlage dafür, dass der Bund den Ländern und Kommunen für ihre Schulen Finanzhilfen zur Verfügung stellen kann. Wie viel dies ist, entscheidet jeweils der Haushaltsgesetzgeber. In der Koalition sind wir uns einig, dass wir für den Digitalpakt Schule auf dieser verfassungsrechtlichen Grundlage insgesamt in den nächsten fünf Jahren 5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. In den Beratungen konnten wir durchsetzen, dass das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ in die Finanzverfassung aufgenommen wird. So ist sichergestellt, dass die Länder mindestens die Hälfte der öffentlichen Investitionen in dem von einer Finanzhilfe erfassten Investitionsbereich (z.B. sozialer Wohnungsbau) selbst tragen. Zudem führen wir einen neuen Artikel ein, damit der Bund dauerhaft den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gewähren kann. Schließlich ändern wir Art. 125c GG in der Weise, dass beim Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Neu- und Ausbaumaßnahmen in verstärktem Maße gefördert werden können.

Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf zum Ausbau der Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer. Es geht insbesondere darum, denjenigen Beschäftigten die Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, die durch fortschreitende Automatisierung vom Strukturwandel betroffen sind. Darüber hinaus werden auch Menschen, die einen Engpassberuf anstreben und Beschäftigte im aufstockenden Leistungsbezug davon profitieren können. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt gestaffelt nach Betriebsgröße Teile der Weiterbildungskosten und gibt Zuschüsse zum Arbeitsentgelt; den Rest finanziert der Arbeitgeber. Des Weiteren wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zur Entlastung von Beschäftigten und Arbeitgebern zum 1. Januar 2019 von 3,0 Prozent insgesamt um 0,5 auf 2,5 Prozent gesenkt. 
 
Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher Anreize durch die Einführung einer Sonderabschreibung. Diese ist auf im Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 31. Dezember 2021 beantragte Bauvorhaben beschränkt, eine räumliche Begrenzung der Förderung auf bestimmte Gebiete in Deutschland ist jedoch nicht vorgesehen. Die Sonderabschreibung soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu jährlich 5 Prozent neben der linearen AfA betragen, insgesamt damit 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Das Vorhaben ist Teil unserer Wohnraumoffensive, mit deren Hilfe insgesamt 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime in dieser Legislaturperiode gebaut werden sollen. Hintergrund ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen. Um die Nachfrage durch verstärkten Mietwohnungsneubau zu decken, zielt die Einführung einer Sonderabschreibung darauf ab, insbesondere private Investoren nun zum Bau preiswerter Mietwohnungen zu bewegen. 
 
Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz-MietAnpG). Mit dem Beschluss des Mietrechtsanpassungsgesetzes in zweiter und dritter Lesung stärken wir die „Mietpreisbremse“ in Gegenden mit besonders angespannten Wohnungsmärkten. Zugleich schützen wir Mieter vor hohen Modernisierungskosten, die vom Vermieter auf sie umgelegt werden. Ersteres erfolgt insbesondere durch die Einführung einer vorvertraglichen Auskunftspflicht des Vermieters zu Ausnahmen von der zulässigen Miethöhe. Ferner soll für die Dauer von fünf Jahren die Möglichkeit der Umlage der Modernisierungskosten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt von 11 Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr auf 8 Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr gesenkt werden. 
 
Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" (Digitalinfrastrukturfondsgesetz – DIFG). Mit der Einrichtung des Fonds „Digitale Infrastruktur“ als Sondervermögen des Bundes setzen wir eine prioritäre Maßnahme des Koalitionsvertrages um und sorgen durch eine milliardenschwere Anschubfinanzierung für einen beschleunigten Ausbau der Internetversorgung in unserem Land. Neben den ca. 1,7 Mrd. Euro für den Gigabitnetzausbau stellen wir 720 Mio. Euro für den „Digitalpakt Schule“ zur Verfügung, um flächendeckend eine leistungsfähige digitale Infrastruktur in die Schulen zu bringen. Damit ist dieses Gesetz einer von drei Bausteinen zur Digitalisierung der Schulen – neben der oben erwähnten Grundgesetzänderung und der Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt. Das Sondervermögen soll zukünftig mit den Einnahmen aus der Vergabe von Mobilfunklizenzen gespeist werden und dementsprechend weiter anwachsen.
 
Viertes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf, der gemäß dem Beschluss des Koalitionsausschusses die Übergangszeit für die betäubungslose Ferkelkastration um zwei Jahre bis Ende 2020 zu verlängert. In der Zwischenzeit soll die Bundesregierung eine Verordnung erarbeiten, die dem geschulten Landwirt die Anwendung des Tierarzneimittels Isofluran zur Betäubung von Ferkeln ermöglicht, was bisher ausschließlich Tierärzten vorbehalten ist. 
 
Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Beitragssatzanpassung. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf zur Finanzierung der Mehrausgaben, die aus der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung resultieren. Da mehr Menschen die unterschiedlichen Leistungsverbesserungen in Anspruch genommen haben als erwartet, ist eine Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte zum 1. Januar 2019 notwendig. Insgesamt ergibt sich damit ein Beitragssatz von 3,05 Prozent. Weiterhin bleibt es bei einem um 0,25 Prozent höheren Beitrag für Kinderlose, d.h. ihr Beitragssatz beträgt ab dem 1. Januar 2019 3,3%. Durch die Beitragssatzerhöhung entstehen der sozialen Pflegeversicherung Mehreinnahmen von rund 7,6 Milliarden Euro jährlich, welche Beitragssatzstabilität bis 2022 sicherstellen und es gleichzeitig ermöglichen, weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie die weitere Entlastung pflegender Angehöriger umzusetzen. Für die Arbeitnehmer ändert sich aber von der Belastung nichts, da wir gleichzeitig den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte absenken.

Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung insbesondere die Verlängerung der Kostenbeteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen von Flüchtlingen. So werden die Integrationspauschale (2 Mrd. Euro) und die flüchtlingsbezogene Kinderbetreuung (435 Mio. Euro) jeweils einmalig für das Jahr 2019 verlängert. Ebenso erfolgt eine Verlängerung der ursprünglich bis zum Jahr 2018 befristeten Entlastung der Kommunen von den zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte. Für 2019 werden die Mittel des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch die Länder um 500 Mio. Euro auf 1,5 Mrd. Euro erhöht, was eine entsprechende Änderung des Entflechtungsgesetzes erforderlich macht. Schließlich werden die Länder durch die vollständige Tilgung der Restschuld des Fonds Deutsche Einheit zum Jahresende von ihrer bisherigen Beteiligung an der Tilgung entbunden. 
 

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