NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

In dieser Woche treffen sich die Staats- und Regierungschefs zu ihrem traditionellen Frühlings-Gipfel. Es wird wieder um den Brexit gehen und die Art und Weise, wie das Vereinigte Königreich aus der EU austritt. Wir in der Union, viele Menschen in Deutschland hätte sich gewünscht, dass die Briten in der EU bleiben. Sie haben anders entschieden. Dann müssen sie aber auch die dafür notwendigen Entscheidungen treffen.

Der Gipfel wird sich auch auf Initiative der Bundeskanzlerin mit Industriepolitik befassen. Die europäische Industrie ist ein wesentlicher Schlüssel für unsere Wettbewerbsfähigkeit und unseren Wohlstand. Angesichts der globalen Veränderungen muss sich die EU auch hierzu positionieren. Die Staats- und Regierungschefs werden sich zudem mit Klimaschutz und dem EU-China-Gipfel am 9. April 2019 beschäftigen.
 
Kabinett beschließt Eckwerte zum Haushalt 2020.
Das Bundeskabinett beschließt in dieser Woche die Eckwerte für den Haushalt 2020 und für den Finanzplan bis zum Jahr 2023. Damit ist der Rahmen abgesteckt für die regierungsinterne Erarbeitung des Gesetzentwurfs für den Haushalt 2020, den das Kabinett im Sommer ins Verfahren geben wird. Wie üblich wird der Deutsche Bundestag im Herbst dieses Jahres sein „Königsrecht“ - das Haushaltsrecht - ausüben und den Haushalt 2020 beraten und beschließen. Erst dann werden verbindliche Entscheidungen getroffen.
 
Auch wenn der Finanzplan als regierungsseitiges Planungsinstrument in erster Linie Sache der Bundesregierung ist, kann er uns keineswegs egal sein: Er setzt die künftigen Schwerpunkte und bildet die Grundlage für die folgenden Haushaltsaufstellungen. Auffällig ist der starke Anstieg der Sozialausgaben, während gerade die Zuwächse in den Bereichen Verteidigung und Entwicklungshilfe, in denen wir internationale Verpflichtungen eingegangen sind, verhalten ausfallen.
 
Positionspapier zu Deutscher Einheit und SED-Opfern
Vor 30 Jahren brachten die Deutschen in der DDR die Mauer zum Einsturz. Damit endete die bittere Teilung unseres Landes. Aber es blieben Opfer, welche die Folgen des SED-Unrechts bis heute spüren. Wir sind den Opfern dieses Unrechts auch in Zukunft Gerechtigkeit schuldig. Für uns dürfen Erinnerung, Aufarbeitung und Wiedergutmachung auch nach 30 Jahren nicht an Bedeutung verlieren. Daher beschließen wir als Fraktion ein umfassendes Positionspapier, das weitere Maßnahmen zur Rehabilitierung der Opfer enthält. Wir machen uns etwa für die Entfristung der Rehabilitierungs-Gesetze stark. Diese bieten Opfern die rechtliche Grundlage für Entschädigungen. Auch kommende Generationen sollen erfahren, wohin die SED-Diktatur geführt hat. Wir fordern daher ein Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewalt. Wir wollen einen Härtefallfonds für die Opfer des SED-Unrechts einrichten, die bislang durch das Raster fallen. Ein unabhängiger Bundesbeauftragter soll für die Opfer der SED-Opfer ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner sein. Die Geschichte zwangsadoptierter Kinder ist noch immer unklar. Hierzu brauchen wir mehr Erkenntnisgewinn durch Forschung.‎ Die Rekonstruktionsarbeit der Stasi-Akten muss weitergehen – mit Unterstützung neuer Technik. Wir wollen Forschung und Lehre weiter verstärken, um das ganze Ausmaß des Unrechts zu erfassen. Wir müssen dem Gedenken und den Lehren aus beiden Diktaturen mehr Raum verschaffen. Auch in den Lehrplänen. Mit dem Wissen über das Wesen einer Diktatur lernt man den Wert der Demokratie zu schätzen.
 
Versteigerung der Frequenzen für 5 G beginnt.
In dieser Woche beginnt bei der Bundesnetzagentur die Versteigerung von Frequenzen, welche die Telekommunikationsunternehmen für die neue Mobilfunkgeneration 5 G nutzen werden. Mit 5 G können deutlich größere Datenmengen in Echtzeit übertragen werden. Man benötigt diese Technik für autonomes Fahren und viele innovative Industrieanwendungen. Es ist davon auszugehen, dass die Versteigerung mehrere Wochen dauern wird. Danach werden die Frequenzen den Telekommunikationsunternehmen zugeteilt und der Ausbau kann beginnen. Bis spätestens Ende 2022 muss der erste Ausbauschritt erfüllt sein, so dass er dann den Verbrauchern zugutekommt.
 
Die Woche im Parlament
 
Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 21. und 22. März 2019 in Brüssel. Wir beraten die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Gipfeltreffen des Europäischen Rates. Der Schwerpunkt wird dabei wie oben ausgeführt auf wirtschaftlichen Themen des EU-Binnenmarktes sowie den neuesten Entwicklungen beim Brexit liegen. Außerdem werden die Weichen für die künftige europäische Klimapolitik im Einklang mit den Klimazielen von Paris gestellt sowie der EU-China Gipfel am 9. April 2019 inhaltlich vorbereitet.
 
Ein deutsch-französisches Parlamentsabkommen – Für eine verstärkte parlamentarische Zusammenarbeit. Die Parlamente Deutschlands und Frankreichs, der Deutsche Bundestag und die Assemblée Nationale, schließen ein eigenes Abkommen ab. Sie wollen damit die deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich der Legislative ausbauen. 56 Jahre nach der Unterzeichnung des Elysée-Vertrags und mit Bezug auf den im Januar von den Regierungen Deutschlands und Frankreichs gezeichneten Aachener Vertrag werden die Parlamente so ihrer Verantwortung für die Freundschaft der beiden Staaten gerecht. Die regelmäßige Arbeitsbeziehung soll künftig etwa intensiviert werden. Zu diesem Zweck wird eine eigene deutsch-französische Kammer aus Abgeordneten aus Berlin und Paris gebildet, die mindestens zweimal jährlich zusammentritt. Dort sollen alle bilateralen Themen gemeinsam erörtert werden ohne verbindliche Beschlüsse zu fassen. Das Abkommen reagiert auf diese Weise auf die zunehmend internationaler werdenden Problemstellungen. Es ist zugleich ein Bekenntnis zur deutsch-französischen Freundschaft.
 
Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung Maßnahmen zur Stärkung insbesondere einkommensschwacher Familien. Mit dem Ausbau und der Verbesserung von Leistungen für diese Familien wollen wir insbesondere die Lage von Kindern verbessern. Der Kinderzuschlag soll dafür erhöht und auf Dauer dynamisiert werden. So wird beispielsweise zusätzliches Erwerbseinkommen der Eltern den Gesamtkinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent, statt bisher zu 50 Prozent, mindern. Wir wollen den Kreis der Leistungsberechtigten darüber hinaus auf weitere Familien ausdehnen. Auch im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes verbessern wir Leistungen für Kinder. Das Schulstarterpaket heben wir etwa auf 150 Euro an. Besonders hervorzuheben ist auch die Abschaffung der Eigenanteile bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung und bei der Schülerbeförderung. 

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan. Dieses Mandat sieht die fortgesetzte deutsche Beteiligung an der NATO-geführten internationalen Mission „Resolute Support“ vor. Zugleich wird Deutschland auch weiterhin Führungs- und Rahmennation im Norden Afghanistans bleiben. Um dem gesamten Aufgabenspektrum wie etwa den Unterstützungsmaßnahmen für die deutschen Auslandsvertretungen oder die Ausbildungsleistungen in Kundus weiter gerecht zu werden, verbleibt die Obergrenze des Mandats auf dem bisherigen Niveau von 1.300 Soldaten. Das Mandat läuft bis zum 31. März 2020. Die bevorstehende Mandatsverlängerung dient auch dazu, ein sicheres Umfeld zu gewährleisten, dass das friedliche Abhalten von Präsidentschaftswahlen im Sommer 2019 ermöglicht. Diese sind ein weiterer wichtiger Schritt zur Konsolidierung in Afghanistan. Der Einsatz der Bundeswehr bettet sich nach wie vor in einen internationalen Gesamtansatz ein, der militärisches, diplomatisches und entwicklungspolitisches Handeln verzahnt.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer. Wir beraten den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN. Das Mandat soll bis zum 31. März 2020 verlängert werden, und die personelle Obergrenze wird auf unverändert 650 Soldaten festgelegt. SEA GUARDIAN ermöglicht Schiffe, die im Verdacht stehen, eine Verbindung zu terroristischen Organisationen zu haben, zu kontrollieren und zu durchsuchen. Zudem wirkt die Operation durch die Präsenz der Einsatzkräfte als präventiver Ordnungsfaktor. Deutschland beabsichtigt weiterhin eine regelmäßige Beteiligung an SEA GUARDIAN, um so einen wichtigen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels zu leisten.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS). Die Bundesregierung bittet den Deutschen Bundestag um Zustimmung zur einjährigen Verlängerung des am 31. März 2019 auslaufenden Mandats für die Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan. Dieses Mandat umfasst den Schutz von Zivilpersonen, die Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe, Beobachtungs- und Untersuchungstätigkeit auf dem Gebiet der Menschenrechte sowie die Unterstützung der Durchführung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses. Die erfolgreiche Umsetzung dieses Schutzmandats durch UNMISS bleibt für die Stabilisierung Südsudans und seine leidgeprüfte Zivilbevölkerung unverzichtbar. Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen. 

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Hybriden Einsatz der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur (UNAMID). Wir beraten die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Friedensmission in Darfur. Es liegt im deutschen Interesse, an einer nachhaltigen Lösung für den Darfurkonflikt mitzuwirken und zur Stabilität in der außen- und sicherheitspolitisch bedeutsamen Sudan-Sahel-Region beizutragen. Deutschland sendet durch die Fortsetzung seines Engagements ein wichtiges Signal zur Unterstützung der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union, ebenso wie an die Menschen in Darfur. Das Bundestagsmandat soll bis zum 31. März 2020 verlängert werden, wobei die Mandatsobergrenze von 50 Soldaten bestehen bleibt. Wenn sich die Fortschritte bei der Stabilisierung fortsetzen, ist davon auszugehen, dass auch die Bundeswehrbeteiligung bis Ende 2020 beendet werden kann.

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