NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Auf die Union ist Verlass. Das haben wir als Gemeinschaft von CDU und CSU in der Bundestagsfraktion oft genug bewiesen und das ist auch unsere Botschaft an die Bürgerinnen und Bürger: Wir wollen Europa, unsere Städte und Kommunen und das Land Bremen in eine gute, in eine bessere Zukunft führen. Wir stehen für Wohlstand und Sicherheit. Wir setzen auf eine wettbewerbsfähige Europäische Union, die auf die Fähigkeiten ihrer Unternehmen und Bürger setzt. Wir wollen, dass die EU stärker bei der äußeren und inneren Sicherheit etwa mit einem Europäischen FBI wird. Und wir wollen, dass die EU-Mittel klug investiert werden in Zukunftsthemen – wir sind gegen Umverteilung, wie es etwa die Grünen mit einem Altschuldenfonds zugunsten hochverschuldeter EU-Staaten wollen. 
Das Ergebnis der Steuerschätzung in der letzten Woche hat verdeutlicht, dass die Steuereinnahmen weiter steigen werden, aber nicht mehr so stark wie noch letztes Jahr prognostiziert. Wir wollen in Zukunft und Sicherheit investieren statt teure Walkampfversprechen zu finanzieren. Eine Plünderung der Sozialkassen mit einer Gießkannen-Grundrente wird es mit uns nicht geben.
 

70 Jahre Grundgesetz.

Das Grundgesetz ist die Geburtsurkunde unseres Staates, auch wenn es 1949 nur in einem Teil Deutschlands in Kraft treten konnte. Es bildet noch immer die Grundlage für unsere parlamentarische Demokratie und unseren sozialen Rechtsstaat. Das Grundgesetz hat die Bundesrepublik weit getragen. Wir konnten auf seiner Grundlage die Westbindung und die Soziale Marktwirtschaft errichten und die europäische wie die deutsche Einigung erzielen. Wir nehmen die 70. Wiederkehr des 23. Mai 1949 zum Anlass, in einer Vereinbarten Debatte über den Stand und die Perspektive unserer Verfassung im Plenum zu beraten. 
 
II. Die Woche im Parlament
 
Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag: Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2018. Wir diskutieren den Bericht des Petitionsausschusses zu den erfolgten Eingaben im Jahre 2018. Im Berichtsjahr 2018 nutzten rund 13.200 Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Damit stieg die Zahl an Petitionen entgegen des abnehmenden Trends der Vorjahre um rund 1.700 Eingaben.10.581 Eingaben konnten abgeschlossen werden, wobei auch 2018 wieder Überhänge aus dem Vorjahr dabei waren. Sieben Petitionen mit über 50.000 Unterstützern innerhalb von vier Wochen wurden im Rahmen von öffentlichen Sitzungen beraten.
 
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Wir beraten den Entwurf des „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ in erster Lesung, mit dem die Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber besser vollzogen wird. Ziel ist es zudem, Fehlanreize zum rechtswidrigen Zuzug und Verbleib im Bundesgebiet zu beseitigen und härter gegen straffällige Ausländer vorzugehen. Hierfür werden solche vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer künftig nur noch eine "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" erhalten. Dabei handelt es sich um Personen, die etwa wegen Verstoß gegen die Passbeschaffungspflicht selbst zu vertreten haben, dass sie nicht abgeschoben werden können. Eine solche Duldung zieht künftig u.a. ein Erwerbstätigkeitsverbot nach sich. Ausgeweitet werden die Möglichkeiten der Abschiebungshaft, damit eingeleitete Abschiebungen konsequent durchgeführt werden können. Neu eingeführt wird außerdem die Mitwirkungshaft, wenn der Ausländer bestimmten Anordnungen zur Identitätsfeststellung nicht nachkommt. Um Fehlanreize bei der Sekundärmigration aus anderen EU-Staaten zu verhindern können Leistungen künftig eingeschränkt werden, wenn feststeht, dass die Bundesrepublik nicht für deren Asylverfahren zuständig ist.
 
Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG). Wir beraten einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der geltenden BAföG-Sätze, die zum Beginn des kommenden Schuljahres bzw. des Wintersemesters gelten sollen. Mit einer Anhebung der Einkommensfreibeträge in drei Stufen um insgesamt 16 Prozent ermöglichen wir die Förderung weiterer Studenten und Schüler. Für alle BAföG-Empfänger stellen wir mit der Erhöhung der Bedarfssätze in zwei Stufen 2019 und 2020 um insgesamt sieben Prozent mehr Unterstützung bereit. Weiterhin wird der Wohnzuschlag für Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen, von bisher 250 auf künftig 325 Euro monatlich angehoben. Mit den geplanten Maßnahmen heben wir den Höchstbetrag der Förderung um gut 17 Prozent von aktuell 735 Euro auf 861 Euro im Jahr 2020 an. Auch bei den Rückzahlungsmodalitäten sind einige Erleichterungen vorgesehen. Wir unterstreichen mit diesem Maßnahmenpaket unseren Anspruch, gerechte Chancen auf Bildung und Aufstieg für alle zu bieten. 
 
Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung. Wir beschließen ein Gesetz in zweiter und dritter Lesung, das zu einer durch-schnittlichen Anhebung der Vergütung von Betreuern und Vormünden von 17% führen wird. Differenzierungen sind hinsichtlich der Dauer der Betreuung, des gewöhnlichen Aufenthalts sowie des Vermögensstatus des Betreuten vorgesehen. Hinzu kommen gesonderte Pauschalen für einen höheren Betreuungsaufwand für nicht-mittellose Betreute. Rechtstechnisch soll damit eine einfache und Qualitätsaspekte berücksichtigende Anpassung der Vergütung erfolgen.
 
Drittes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Wir beraten in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsange-hörigkeitsgesetzes. Künftig soll Terroristen mit doppelter Staatsangehörigkeit der deutsche Pass entzogen werden können, sofern sie sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland beteiligen. Minderjährige und bereits in ausländischem Gewahrsam befindliche IS-Kämpfer sind im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Entziehungsbegriff von dieser Regelung ausgeschlossen. Wir hätten diese Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts gerne schon 2015 beschlossen, aber leider war die SPD damals nicht dazu bereit – dann wären IS-Kämpfer bereits einbezogen.
 
Gesetz zum Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration. Wir beraten über die Ratifizierung des zwischen Deutschland und Frankreich im Januar 2019 geschlossenen „Aachener Vertrages“ gem. Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG. Der Vertrag von Aachen ergänzt den Elysée-Vertrag von 1963, indem er die Zusammenarbeit und Integration beider Staaten weiter verstärkt. Dabei berührt er breite Bereiche des Lebens der Menschen in Deutschland und Frankreich. So soll der Vertrag den kulturellen Austausch stärken. Die Übereinkunft zielt auf die Verbesserung der bilateralen Zusammenarbeit etwa bei Bildung und Forschung, beim gegenseitigen Spracherwerb und der grenzüberschreitenden Mobilität. Die Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen soll ausgebaut werden. Der Vertrag bekundet die Absicht zur Förderung grenzüber-schreitender Projekte sowie zum Ausbau einer internationalen Zusammenarbeit in Europa und der Welt. Deutschland und Frankreich heben ihre Zusammenarbeit auch in der Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik auf eine neue Stufe und bekennen sich so zu ihrer wachsenden Verantwortung in Europa und der Welt.
 
Drittes Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das Asylbewerberleistungsgesetz sorgt für die Existenzsicherung von Asylbewer-bern, Geduldeten und ausreisepflichtigen Ausländern. Wir beraten einige Änderungen, um die verfassungsrechtlich gebotene Neufestsetzung der Grundleistungen umzusetzen. Die Regelsätze werden angepasst. Abweichend vom SGB II und SGB XII wird eine neue, um etwa 10 % abgesenkte Bedarfsstufe für Leistungsberechtigte in Gemeinschaftsunterkünften geregelt. Zudem wird – wie im SGB II – eine neue, um etwa 20 % abgesenkte Bedarfs-stufe für erwachsene Leistungsberechtigte unter 25 Jahren festgelegt, die im Haushalt der Eltern leben. Das Gesetz soll zudem fehlende Fördermöglich-keiten für studier- und ausbildungswillige Asylbewerber und Geduldete be-seitigen. Asylbewerber und Geduldete in einer dem Grunde nach förde-rungsfähigen Ausbildung (z. B. betriebliche Berufsausbildung) können zukünftig auch nach dem 15. Monat des Aufenthalts Leistungen beanspruchen. Nicht zuletzt wird eine Freibetragsregelung für die ehrenamtliche Tätigkeit aufgenommen, um stärkere Anreize für eine ehrenamtliche Beschäftigung von Flüchtlingen zu setzen.
 
Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländern – Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz. Wir beraten einen Gesetzentwurf, der Ausländer, insbesondere Asylbewerber sowie Geduldete, in ihren Bemühungen um die Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit stärker unterstützen soll. Dadurch kann ihre Abhängigkeit von Sozialleistungen reduziert oder vermieden werden. Dies schließt Maßnahmen zur gezielten Unterstützung von Asylsuchenden, sich am Arbeitsmarkt zu etablieren, ein. Auch können künftig Teilnehmer an einem Integrationskurs oder an einem Kurs der berufsbezogenen Deutschsprachförderung, der für die dauerhafte berufliche Eingliederung notwendig ist, Arbeitslosengeld weiterbeziehen.
 
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze. Wir beschließen ein Gesetz in zweiter und dritter Lesung, um Wahlrechts-ausschlüsse für Vollbetreute und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte schuldunfähige Straftäter zu beenden. In diesem Gesetz se-hen wir gleichzeitig eine Festlegung der Grenzen der Assistierbarkeit und eine Verschärfung des strafrechtlichen Schutzes vor. Dadurch wird ein Ausgleich der Verfassungsgüter der Allgemeinheit der Wahl und der Sicherung der Kommunikationsfunktion der Wahl erreicht, ohne - wie bisher - an typisierende Merkmale anzuknüpfen; eine solche Anknüpfung hatte das Bun-desverfassungsgericht wegen Gleichheitsverstoßes für verfassungswidrig erklärt. 
 
Chancen der Digitalisierung nutzen – Offener Zugang und standardisierte Datenformate für eine zukunftsfähige Landwirtschaft 4.0. Unser Antrag betont die Chancen der Digitalisierung in der Landwirtschaft und zielt darauf ab, diese besser nutzbar zu machen. Digitale Technologien können erheblich zu einer Steigerung der Nachhaltigkeit in der Lebensmittelproduktion beitragen, indem sie etwa den Ressourceneinsatz zu reduzieren helfen. Mit dem Antrag fordern wie die Bundesregierung daher dazu auf, zunächst im Rahmen eines Forschungsvorhabens ein Konzept zur Nutzung einer entsprechenden Agrarplattform unter Beteiligung der relevanten Akteure zu erarbeiten. Zudem muss der Breitbandausbau im ländlichen Raum verstärkt werden, um die Präzisionslandwirtschaft auf allen Äckern und Wiesen sowie eine moderne multifunktionale Forstwirtschaft in den Wäl-dern zu ermöglichen.
 
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen. Wir beschließen eine Überarbeitung bestehender Regelungen rund um den Energie-Audit in zweiter und dritter Lesung. Es geht beispielsweise um die Einführung einer Online-Erklärung über das Energieaudit oder Regelungen zur Verbesserung der Qualität der Energieaudits etwa über eine Fortbildungspflicht für die Energieberater. Das Gesetz führt eine Bagatellgrenze für umfassende Energieaudits ein, die nun erst ab einem jährlichen Stromverbrauch von 400.000 kWh erstellt werden müssen. Teil des Gesetzes ist zudem die Wiederherstellung der bis vor kurzem bestehenden Rechtslage für Power-to-Gas-Anlagen bei der Entlastung von den Netzentgelten.
 
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen. Wir beschließen das Gesetz in zweiter und dritter Lesung, mit dem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen der Freiheitsentziehung umgesetzt werden soll. Im Wesentlichen stellt das Ge-setz Rechtssicherheit sowie eine bundeseinheitliche Regelung für den Einsatz von Fixierungen her.
 
Sechster Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung und Zukunftsperspektiven der maritimen Wirtschaft in Deutschland. Wir debattieren den Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung und Zu-kunftsperspektiven der maritimen Wirtschaft in Deutschland. Er behandelt die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der maritimen Wirtschaft, die maritime Industrie, Offshore-Windenergie, Seeschifffahrt, den Klima- und Umweltschutz im Seeverkehr, Häfen und die Meeresforschung.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL). Wir beraten den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der VN-Mission im Libanon. Gegenstand ist die Verlängerung der bestehenden Mission bis zum 30. Juni 2020, bei einer gleichbleibenden Obergrenze von 300 Soldaten. Die Mission trägt zur Stabilisierung einer sehr fragilen Region bei. An den Grenzen des Libanon und Israels, in Syrien finden weiterhin bewaffnete Auseinandersetzungen statt, die in den Libanon hineinwirken und immer wieder Todesopfer fordern. Die Aufnahme etwa einer Million syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge im Libanon stellt hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Staates und der li-banesischen Armee. Die Entlastung durch UNIFIL - Truppen ist deshalb ein wichtiges Instrument zur Sicherung und Stabilität des Libanon. Vor Ort un-terstützt Deutschland weiter den Fähigkeitsaufbau der libanesischen Marine.
 
70 Jahre Europarat. Mit unserem Antrag würdigen wir die wichtige Rolle des Europarats in den vergangenen 70 Jahren in der Friedens- und Wohlstandssicherung in Europa. Wir unterstreichen die Rolle des Europarats als Dialogplattform für europäische Staaten innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union, auch für den Dialog mit Russland. Wir wollen daher den Europarat als Dialogplattform stärken, ihm mehr Ressourcen zukommen lassen und darauf hinwirken, dass gefasste Beschlüsse von den Mitgliedstaaten ebenso konsequent umgesetzt werden wie Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, einer zentralen Institution des Europarats.
 
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018. Wir diskutieren den jährli-chen Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates im Jahr 2018. Dieser routinemäßige Bericht gibt Aufschluss über die wichtigsten politischen Entwicklungen sowie die Ministertreffen im Europarat im vergangenen Jahr. Prominent erwähnt werden u.a. die Verfahren gegen Alexej Nawalny / Russland und Selahattin Demirtaş / Türkei, bei denen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hat, dass u. a. Artikel 18 der EMRK durch Russland respektive die Türkei verletzt wurde (politisch motivierte Konventionsverletzungen).

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