NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Trauer und Entschlossenheit leiten uns nach Mord an Walter Lübcke.

Walter Lübcke, der Regierungspräsident des Regierungsbezirks Kassel, wurde am 2. Juni 2019 ermordet. Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen stammt der Täter aus dem rechtsextremen Milieu. Wir trauern um Walter Lübcke. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie, den Angehörigen und Freunden. 
Wir erwarten und vertrauen darauf, dass die Sicherheitsbehörden mit dem Generalbundesanwalt an der Spitze die Tat umfassend aufklären und die Frage beantworten, ob noch weitere Personen an der Tat und der Vorbereitung beteiligt waren. 
 

Walter Lübcke war Repräsentant unseres Staates. Er war langjähriges und engagiertes Mitglied der hessischen CDU. Neben das Entsetzen, das der kaltblütige Mord in uns hervorruft, tritt nun unsere Entschlossenheit. Die in rechtsextremen Kreisen kursierenden Reaktionen auf sein Handeln als Politiker und seinen Tod sind für uns völlig inakzeptabel, wir weisen sie auf das Schärfste zurück. Wir dulden keinen Angriff von Rechtsextremen auf unser Gemeinwesen. Wir werden uns dem mit der Härte des Rechtsstaates entgegenstellen. Das sind wir Walter Lübcke und unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Deutschland schuldig.
 
Erste Beratung der Gruppenanträgen über Organspenden.
Obwohl die Zahl von Menschen, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind, gleichbleibend hoch ist, verzeichnet man in Deutschland weiterhin ein geringes Ausmaß an Organspenden. Nun berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung Gesetzentwürfe zur Frage, wie die Zahl der verfügbaren Organe gesteigert werden kann. In diesem ethisch schwierigen Thema müssen Lösungsvorschläge gut begründet und abgewogen werden. Daher erfolgt die Auseinandersetzung um die beste Lösung über die Fraktionsgrenzen hinweg mit Gruppenanträgen. Insbesondere umstritten ist die Frage, wie ein Einvernehmen möglicher Spender erreicht werden kann. Eine Gruppe vertritt die Auffassung, dass einer Organspende ausdrücklich zugestimmt werden sollte. Eine andere Gruppe wirbt für die Überzeugung, dass einer Organspende im Vorfeld ausdrücklich widersprochen werden müsste. Wir beginnen in dieser Woche die intensiven Beratungen über dieses Thema, das potentiell über 80 Millionen Menschen in unserem Land betrifft.
 
Gerechtigkeit für SED-Opfer, Aufarbeitung von DDR-Zwangsadoptionen.
Die Opfer des SED-Unrechts müssen auch in Zukunft weiterhin Gerechtigkeit erfahren. Die Aufarbeitung und Wiedergutmachung hat auch 30 Jahre nach dem Mauerfall nicht an Bedeutung verloren. Wir haben uns als Union deshalb dafür eingesetzt, die Rehabilitierungs-Gesetze, welche die rechtliche Grundlage für Entschädigungen bilden, zu entfristen. In erster Lesung beraten wir die Entfristung, da sonst die Regelung Ende 2019 auslaufen würde. Damit wird den Geschädigten geholfen, die nun erst den Weg zu einem Rehabilitationsverfahren beschreiten können. 
Zugleich beschließen wir einen Antrag als Koalition, mit dem wir das dunkle Kapitel von Zwangsadoptionen in der SBZ und der DDR von 1945 bis 1989 aufklären wollen. Auch dieser Teil des DDR-Unrechts darf nicht ad acta gelegt werden, sondern bedarf der Aufklärung sowie der Hilfe für die Opfer.
 
Konsequentes Durchgreifen beim Staatsangehörigkeitsrecht.
Wir verabschieden in dieser Woche in 2./3. Lesung ein Gesetz, auf das wir als Unionsfraktion lange gedrungen haben: Doppelstaatler sollen ihre Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland beteiligen. Seit September 2014 haben wir dies gefordert, in der letzten Legislatur aber nicht die Zustimmung des Koalitions-partners finden können. Zwar kann der Entzug der Staatsangehörigkeit aus rechtlichen Gründen nicht für vor Inkrafttreten des Gesetzes liegende Handlungen gelten, aber zum Beispiel dann, wenn in verbliebenen IS-Bastionen wieder Kämpfe aufflammen oder eine neue Lage dieser Art entsteht. 
Im parlamentarischen Verfahren ist uns gelungen, drei weitere Regelungen durchsetzen: Wer in Mehrehe lebt, kann nicht eingebürgert werden. Das ist in Zukunft klar geregelt, denn die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse muss bei der Einbürgerung gewährleistet sein. Zudem müssen vor der Einbürgerung Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein. Dem Missbrauch wirkt das Gesetz entgegen, indem erschlichene Einbürgerungen künftig nicht mehr nur fünf, sondern zehn Jahre lang zurückgenommen werden können. 
 
Die Woche im Parlament
 
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz). Wir beraten einen Gesetzentwurf, der eine Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer steuerfreien Forschungszulage einführen soll. Diese ergänzende Förderung ist eine wichtige Maßnahme zur Erhöhung der Attraktivität des Innovationsstandortes Deutschlands. Die neue Zulage wird gerade kleine und mittelständische Betriebe dabei unterstützen, noch mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren. Gemeinsam mit der bewährten Projektförderung ist sie ein wichtiges Instrument, um die Attraktivität und Innovationskraft des Forschungsstandortes Deutschland weiter zu stärken.
 
Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung. Wir diskutieren einen Gesetzentwurf zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung. Dieser sieht unter anderem die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende vor, deren Höhe im Jahr 2020 für das 1. Ausbildungsjahr 515 Euro betragen soll. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung beträgt bundesweit derzeit 876 Euro. Der Vorrang des Tarifvertrags bleibt bestehen und die Tarifautonomie wird möglichst wenig angetastet. Weiterhin sieht der Entwurf die Einführung von neuen Abschlussbezeichnungen für drei höherqualifizierende Berufsfortbildungen (u. a. „Bachelor Professional“ sowie „Master Professional“) vor. Im Zusammenhang mit dem Berufsbildungsbericht 2019 wird deutlich, dass diese Maßnahmen zur Modernisierung und zur Steigerung der Attraktivität der Berufsausbildung sinnvoll und notwendig sind: im Jahr 2018 mussten 57.000 Ausbildungsstellen unbesetzt bleiben.
 
Gesetze zur Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisherige System der Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt, weil das
derzeitige System wegen völlig veralteter Bewertungsgrundlagen (in Westdeutschland von 1964 und in Ostdeutschland sogar von 1935) nicht mehr den Maßgaben des Grundgesetzes entspricht. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung auf den Weg zu bringen. Diesem Auftrag kommen wir mit insgesamt drei Gesetzen nach, die wir in erster Lesung beraten: Erstens ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b), zweitens das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz) und drittens dem Gesetz Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung. 
2025 soll die neu berechnete Grundsteuer erstmals fällig werden. Bis dahin gelten noch die alten Sätze. Die Grundsteuer betrifft alle: Sowohl Haus-eigentümer als auch Mieter müssen sie zahlen, entweder direkt an das Finanzamt oder über die Nebenkosten an den Vermieter. Die Einnahmen aus der Grundsteuer liegen derzeit bei mehr als 14 Milliarden Euro jährlich. Damit ist die Grundsteuer nach der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Auch in Zukunft soll es dabei bleiben, dass jede Kommune den jeweiligen Hebesatz selbst festlegen kann. 
Da unter Experten strittig war, ob der Bund überhaupt eine Kompetenz für eine umfassende Neuregelung der Grundsteuer hat, sieht die geplante Reform nun eine Grundgesetz-Änderung vor. Damit soll zum einen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer geschaffen werden. Gleichzeitig sollen die Länder aber auch die Möglichkeit erhalten, eigene Gesetze zur Grundsteuer beschließen zu können. Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war dieser Punkt in den Verhandlungen wichtig, denn nur so werden passende Lösungen für unterschiedliche Begebenheiten und damit auch für den föderalen Wettbewerb möglich. Das ist ein Wettbewerb um das beste Modell, denn uns geht es darum, die Grundsteuer möglichst einfach auszugestalten und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Die Abweichungs-möglichkeit der Länder ist daher ein starkes Bekenntnis zu Föderalismus und zu kommunaler Selbstverwaltung. Es ist die Antwort auf unterschiedliche Gegebenheiten zwischen Aachen und Zittau, zwischen Stadtstaaten und Flächenländern, zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen.
 
Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz in den Jahren 2017 und 2018. Die Pflege des Erhalts des Kulturgutes der historischen deutschen Ostgebiete und der deutschen Siedlungsgebiete im östlichen Europa stellen eine wichtige kulturpolitische Aufgabe der Bundesregierung dar. Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien stellte zur Erfüllung dieser Aufgabe in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt über 40 Millionen Euro zur Verfügung. Im Berichtszeitraum hervorzuheben sind hier die Fortführung der Unterstützung des Museums für russlanddeutsche Kulturgeschichte in Detmold, die Vorbereitung für das 300. Geburtstagsjubiläum von Immanuel Kant 2024, neue Kulturreferate für Oberschlesien und die Siebenbürger Sachsen sowie das Onlineportal des Herder Instituts.
 
Drittes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Wir beschließen wie oben dargestellt einen Gesetzentwurf in 2./3. Lesung, wonach Deutsche mit einer weiteren Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland beteiligen. Gleichzeitig wird mit dem Gesetzentwurf die Einbürgerung von Personen, die in Mehrehen leben, ausgeschlossen. Zusätzlich hierzu wird ausdrücklich klargestellt, dass künftig eine Einbürgerung nur bei vorheriger Klärung der Identität und der Staatsangehörigkeit möglich ist. Auch wird die Frist zur Rücknahme von erschlichenen Einbürgerungen von fünf auf zehn Jahre verlängert.
 
Fünftes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (5. TKG-Änderungsgesetz). Wir reformieren das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze in zweiter und dritter Lesung. Damit vermeiden wir eine bisher grundsätzlich mögliche Fehlsteuerung beim Glasfaserausbau. Weiterhin verschärfen wir die Transparenzpflichten für die Netzbetreiber. Die Kompetenz für eine Datenerhebung zur Netzzustandsanalyse zur tatsächlichen Netzabdeckung räumen wir hierfür der Bundesnetzagentur ein. Sie soll auf ihrer Internetseite etwa die von den Mobilfunknetzbetreibern übermittelten Informationen über die tatsächliche, standortbezogene Mobilfunknetzabdeckung, einschließlich lokaler Schwerpunkte für Verbindungsabbrüche bei der Sprachtelefonie, veröffentlichen können. Wir werden weiterhin den Rahmen der Sanktionsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur deutlich erweitern, damit Ansprüche aus bestehenden Versorgungsauflagen wirksam und konsequent durchgesetzt werden können. Geldbußen sollen bis zu 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können. Damit setzen wir unsere Politik fort, den Mobilfunk konkret zu verbessern.
 
Der Schiene höchste Priorität einräumen. Wir fordern die Bundesregierung auf, gerade im Sinne des Klimaschutzes weiter zur Stärkung des Bahnverkehrs in Deutschland beizutragen. Die Investitionen in das Schienennetz sollen dafür verstetigt, die Zahl der Bahnkunden soll bis 2030 verdoppelt werden. Gleichzeitig wollen wir mehr Güterverkehr auf die Schiene verlagern. Weitere Mittel zum Erreichen dieser Ziele sind die konsequente Umsetzung des Deutschland-Taktes und der Digitalisierung der Schiene.
 
Mit nationaler Tourismusstrategie den Standort Deutschland weiter stärken. Die große Bedeutung, die der Tourismus für Wirtschaft und Gesellschaft hat, liegt auf der Hand. In der Branche arbeiten in Deutschland knapp drei Millionen Beschäftigte. Zur Würdigung, aber auch zur Stärkung des Tourismus in Deutschland legen wir einen Antrag vor und fordern die Bundesregierung bei der Erarbeitung ihrer Tourismusstrategie dazu auf, die Förderinstrumente in diesem Bereich besser bekanntzumachen und in ihrer Verfügbarkeit zu verbessern, so dass gerade strukturschwache Regionen profitieren können. Dies schließt einen Einsatz bei den Verhandlungen für die neue EU-Förderperiode ab 2020 ein. Nicht zuletzt sollen Maßnahmen ergriffen werden, um gerade Jugendliche für die Berufe der Tourismusbranche zu interessieren.
 
Baukulturbericht 2018/19 der Bundesstiftung Baukultur mit Stellungnahme der Bundesregierung. Wir würdigen die Arbeit der Bundesstiftung Baukultur und nutzen den vorgelegten Bericht, der in diesem Jahr schwerpunktmäßig die Bausubstanz der Nachkriegszeit vorstellt als Grundlage einer Debatte zum Umgang mit dem baulichen Erbe in Deutschland.
Nachhaltige Entwicklungsziele erreichen – Potenziale aus der Agrarökologie anerkennen und unterstützen. Wir beraten den Bericht zur Erreichung nachhaltiger Entwicklungsziele der Koalition. In diesem Papier fordern wir eine effektivere Bewirtschaftung der Landwirtschaftsbetriebe in Entwicklungsländern. Vor allem soll dies Kleinbauern ermöglichen, sich aus nicht zukunftsfähigen Situationen wie der Subsistenzwirtschaft zu lösen, um sicher ernährt zu werden. Konkret sollen u.a. externe Betriebsmittel reduziert und Abfälle wiederverwertet werden.
 
Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung). Wir beraten eine Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, mit der insbesondere die Aufhebung des Tierarztvorbehaltes bzw. die Ausnahme von dem Tierarztvorbehalt bei der Durchführung der Betäubung bei der Ferkelkastration geregelt wird. Die Verordnung ermöglicht nach Erlangen eines Sachkundenachweises anderen Personen als einem Tierarzt, bei der Ferkelkastration die Narkose mittels des Narkosegas Isofluran durchzuführen. Um den Sachkundeausweis zu erhalten, muss die Person u.a. volljährig sein, einen Abschluss im Umgang mit Ferkeln haben sowie die Teilnahme an einem Lehrgang mit Prüfung nachweisen können.
 
Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften. Wir erörtern einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Unklarheiten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beseitigen soll. Herzstück des BTHG ist die Reform der Eingliederungshilfe. Sie wird konsequent personenzentriert ausgerichtet und künftig getrennt von existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt erbracht. Darüber hinaus erfolgen redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen, um mehr Rechtssicherheit für den am 1. Januar 2020 anstehenden Systemwechsel hin zu einer Zentrierung auf die betroffenen Personen zu schaffen.
 
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR). Wir stimmen dem Wunsch der Bundesregierung um Zustimmung zur Verlängerung des KFOR-Mandats zu. Seit 1999 beteiligt sich die Bundeswehr an der militärischen Absicherung der Friedensregelung für Kosovo auf der Grundlage einer Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die Lage in der Republik Kosovo ist heute überwiegend ruhig und stabil, allerdings verbleibt nach wie vor ein Konflikt- und Eskalationspotenzial, insbesondere im Norden des Landes. Deshalb bleibt es in unserem Interesse, das im Falle eines unerwarteten Zwischenfalls weiterhin die Einbindung von KFOR in Ergänzung zu den kosovarischen Sicherheitskräften möglich ist. Derzeit befinden sich 67 Soldaten im Einsatz. Angesichts der geringen notwendigen Einsatzstärke soll die Personalobergrenze des Mandats auf 400 Bundeswehrangehörige abgesenkt werden.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL). Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der UN-Mission im Libanon bei unveränderter Obergrenze von 300 Soldaten zu. Die Region um den Libanon, Israel und Syrien ist weiterhin politisch äußerst fragil und instabil. Grenznah in Syrien geführte Kämpfe wirken in den Libanon hinein und fordern wiederholt Todesopfer. Die Aufnahme etwa einer Million syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge im Libanon stellt hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Staates und der libanesischen Armee. Die Entlastung durch die Mandatstruppen ist deshalb ein wichtiges Instrument zur Sicherung und für die Stabilität des Libanon. Vor Ort unterstützt Deutschland weiter den Fähigkeitsaufbau der libanesischen Marine.
 
Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR. Wir beraten einen Entwurf zu Änderungen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG), um die bisher geltenden Fristen zu streichen und auch künftig Rehabilitierungen zu ermöglichen. Außerdem soll das Gesetz unter anderem die Voraussetzungen für einen besseren Umgang mit den besonderen Schwierigkeiten schaffen, die sich bei der Aufklärung des Sachverhalts im Rehabilitierungsverfahren für Personen stellen, die in einem Heim für Kinder oder Jugendliche in der DDR untergebracht wurden.
 
Orte der Freiheit und Demokratie – 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung – Demokratischer Aufbruch und Scheitern der ersten deutschen parlamentarischen Republik. Mit unserem Antrag würdigen wir die Weimarer Reichsverfassung als Geburtsstunde der parlamentarischen Demokratie in Deutschland vor 100 Jahren. Die Verfassung enthielt einen beachtenswerten Grundrechtskatalog, mit ihr wurde Deutschland erstmals als Demokratie, Republik und als sozialer Rechtsstaat organsiert, das Verhältnis zwischen Staat und Kirche wurde klug und ausbalanciert geregelt. Wir nehmen dieses Jubiläum zum Anlass einer Aufforderung an die Bundesregierung, eine Konzeption für die Förderung von Orten der Freiheit und Demokratie zu erarbeiten. Nicht zuletzt fordern wir, dass jedem Schulabgänger zum Schulabschluss ein Grundgesetz überreicht werden soll.
 
Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz). Das Gesetz, das wir in erster Lesung diskutieren, soll in einer Wohngeldreform 2020 das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes stärken, wovon rund 660.000 Haushalte profitieren werden. Unter anderem soll etwa die Erhöhung der Wohngeldleistung zum 1. Januar 2020 und eine regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge erfolgen. Vorgesehen ist weiterhin eine Erhöhung von Freibeträgen für Personen mit einer Schwerbehinderung und Besserstellungen bei bestimmten anrechnungsfreien Beträgen.
 
Frauen im Widerstand gegen den Nationalsozialismus würdigen. Wir wollen mit einem Antrag den Mut und Einsatz der Ehefrauen der Männer des 20. Julis 1944 würdigen und anerkennen. Der Beitrag dieser Frauen zum Widerstand ist bislang kaum historisch aufgearbeitet und wird auch öffentlich zu wenig wahrgenommen, obwohl er umfassend und mit hohem Risiko versehen war. Dazu soll etwa die Wanderausstellung „Unsere wahre Identität sollte vernichtet werden" im Deutschen Bundestag beitragen.
 
Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz- Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU). Wir beschließen in 2./3. Lesung das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU, mit dem das bereichsspezifische Datenschutzrecht durch Änderung von mehr als 150 Bundesgesetzen an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst wird. Im parlamentarischen Verfahren konnten noch wichtige Unionsanliegen durchgesetzt werden, so werden etwa die Voraussetzungen erleichtert, unter denen im Beschäftigungsverhältnis eine Einwilligung eingeholt werden kann – zukünftig ist das auch elektronisch möglich. Auch wurden unverhältnismäßige Belastungen insbesondere für kleine Unternehmen, Betriebe und Vereine abgewehrt, die sich durch den vorgesehenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ergeben. Künftig gelten entsprechende Regelungen erst für Unternehmen ab 20 Beschäftigten.
 
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679. Abschließend beraten wird in dieser Woche das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679, mit dem zukünftig personenbezogenen Daten im Strafverfahren so geschützt werden, wie es die EU-Datenschutzrichtlinie verlangt. Zudem werden datenschutzrechtliche Bestimmungen im Hinblick auf die seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar geltende Datenschutzgrundverordnung angepasst. Dabei handelt es sich insbesondere um Regelungen hinsichtlich der Datenweitergabe, der Datenverwaltung der Strafverfolgungsbehörden sowie der damit verbundenen Protokolldaten für die Datenschutzaufsicht. 
 
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, um Unternehmen mit geringem Energieverbrauch die Erfüllung der Pflicht zu erleichtern, ein Energieaudit durchzuführen. Daneben steigern wir die Qualität der Energieaudits. Die Qualifikation von Energieauditoren wird durch Einführung einer Pflicht zur Fort- und Weiterbildung gesteigert. In Folge eines EuGH-Urteils passen wir weiterhin beihilferechtliche Bestimmungen an. Wir sichern dadurch den Betrieb von KWK-Anlagen. Für den Verbrauch von Eigenstrom ermäßigen wir die EEG-Umlage.
 

Nach oben