Neues aus der Parlamentswoche

Wir stehen zu unserer Landwirtschaft. Klimaschutz ist wichtig, und die Landwirtschaft auch. Wir müssen daran denken, wer uns ernährt. In Deutschland werden gutes Obst und Gemüse, gute Milchprodukte und gutes Fleisch produziert. Wir wollen, dass das so bleibt. Die Betriebe brauchen einen fairen Rahmen, Planungs- und Rechtssicherheit.

Es wird nur gemeinsam gehen: Wir, die Politik, setzen uns für einen fairen Rahmen in Deutschland und auf EU-Ebene ein. Und alle, die Klimaschutz wollen, müssen wissen, dass das nicht zum Nulltarif geht. Jeder einzelne kann die Angebote der Landwirte nutzen: Er sollte sich die Betriebe in seiner Heimat ansehen. Zudem schätzen wir die stabilisierende Kraft der Landwirtschaft im ländlichen Raum. Sie sorgt dafür, dass der ländliche Raum eine so lebenswerte Heimat für viele Menschen ist.

Wir bringen den Abbau des Soli auf den Weg: Wir leiten nun endlich den Abbau des Solidaritätszuschlages ab 2021 ein und beraten seine Rückführung in erster Lesung. Durch die vorgesehene Regelung werden ca. 90 % der Soli-Zahler vollständig entlastet. Darüber hinaus werden weitere 6,5 % der Steuerzahler weniger Soli zahlen müssen. Dieser Abbau stellt das größte Entlastungsprojekt für die arbeitende Mitte in dieser Legislatur dar. Zudem halten wir Wort: 30 Jahre nach dem Mauerfall haben wir gemeinsam in und für die ostdeutschen Länder viel erreicht. In der DDR waren ganze Landstriche und Städte abgewirtschaftet, der Wiederaufbau nach der Deutschen Einheit wäre ohne den Soli so nicht möglich gewesen. Klar ist aber auch, wir hätten uns beim Soliabbau mehr gewünscht. Wir werden weiter daran arbeiten, dass auch der zunächst verbleibende Rest des Solidaritätszuschlags abgebaut wird.

Wir beraten die ersten Klimaschutzgesetze an: Zur Umsetzung des umfassenden Klimapakets der Koalition beraten wir in dieser Woche die ersten Gesetze. Jetzt beraten wir vor allem die Gesetze, aus denen die Bürgerinnen und Bürger ab 2020 einen konkreten Nutzen ziehen: Wir führen die steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung ein, durch die auch Einzelmaßnahmen gefördert werden können. Bahntickets im Fernverkehr werden günstiger, indem wir die Mehrwertsteuer absenken. Die Pendlerpauschale wird ab 2021 für Fahrten ab dem 21.km erhöht. Zugleich erhöhen wir aber auch die Luftverkehrsabgabe, um zu signalisieren, dass Fliegen nicht klimafreundlich ist.

Das Klimapaket der Koalition ist eine Antwort aus der Mitte der Gesellschaft heraus. In unserem Sinne haben wir dafür gesorgt, dass die Klimaschutzpolitik marktkonform und technologieoffen ausgefallen ist. Im Mittelpunkt steht der mündige Bürger.

Wir schützen Bürger und Weidetiere vor übergriffigen Wölfen: Die Vermehrung des Wolfes in den letzten Jahren hat vor allem in ostdeutschen, aber auch ländlichen Gebieten im ganzen Land ein gefährliches Niveau erreicht. Es gibt immer wieder Übergriffe durch Wölfe auf Haus- und Nutztiere. Wir passen nun das Bundesnaturschutzgesetz an, um einen realistischen Umgang mit der Bedrohung zu ermöglichen. Dazu senken wir die Schwelle, ab der eine rechtssichere Tötung möglich ist. Der Gesetzentwurf enthält das derzeit politisch Machbare. Aus unserer Sicht führt darüber hinaus künftig mit Blick auf das Sicherheitsbedürfnis der Bürger und den Schutz von Haus- und Nutztieren an einer Bestandsregulierung kein Weg vorbei.


Die Woche im Parlament

Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften. Das Gesetz soll eine gesetzliche Normierung der Klimaschutzziele, zu deren Einhaltung sich die Bundesregierung 2015 auf dem Klimagipfel von Paris verpflichtet hat, erlauben. Dabei sollen die Sektorziele des Klimaschutzplanes in jährliche Emissionsbudgets für jeden Sektor übertragen werden. Für den Energiesektor sind abweichend davon die Jahre 2022 und 2030 entscheidend. Anpassungen der Emissionsbudgets sollen im Verordnungsweg erfolgen können. Weitere Bestimmungen, etwa über die Kontrolle der Klimaziele, sind ebenfalls Teil des Gesetzes, das wir in erster Lesung beraten.

Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht. Wir beraten in erster Lesung, wie das Steuerrecht so angepasst werden kann, dass es zu einer stärkeren Förderung umweltfreundlichen Verhaltens beiträgt. Unser Leitgedanke dabei ist, dass diese Förderung sozial ausgewogen ist und das Ziel der CO2-Reduktion über das Setzen finanzieller Anreize erreicht wird. Anreize, die hier geregelt werden, sind unter anderem die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, die Absenkung der Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr sowie ab dem Jahr 2021 die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer.

Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes. Unser Ziel ist es, dass mehr Menschen klimaschonender mobil sind. Dazu vergünstigen wir das Bahnfahren und verteuern Flüge. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung diskutieren, soll eine Erhöhung der Luftverkehrssteuer um 74 Prozent in der Kurzstrecke und je 41 Prozent in der Mittel- und Langdistanz erfolgen.

Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – mit dem Abbau des Solidaritätszuschlags ab 2021 begonnen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Durch die vorgesehene Regelung werden ca. 90 % der Soli-Zahler vollständig entlastet. Darüber hinaus werden weitere 6,5 % der Steuerzahler weniger Soli zahlen müssen. Dieser Abbau stellt das größte Entlastungsprojekt für die arbeitende Mitte in dieser Legislatur dar. Zudem halten wir Wort: 30 Jahre nach dem Mauerfall haben wir gemeinsam in und für die ostdeutschen Länder viel erreicht. Die DDR hatte ganze Landstriche und Städte abgewirtschaftet, der Wiederaufbau nach der Deutschen Einheit wäre ohne den Soli so nicht möglich gewesen. Klar ist aber auch, wir hätten uns mehr gewünscht. Wir werden weiter daran arbeiten, dass auch der zunächst verbleibende Solidaritätszuschlag komplett abgebaut wird.

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. In erster Lesung beraten wir eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, in der es u.a. um den Wolf geht. Er enthält mit einem Fütterungsverbot, der Pflicht für die Behörden zur Entnahme von Wolfshybriden, einer Regelung der Mitwirkung der Jagdberechtigten, dem Herabsetzung der Schadensschwelle, ab der Wölfe entnommen werden dürfen, sowie der Möglichkeit Wölfen auch dann zu entnehmen, wenn nicht eindeutig klar ist, welcher Wolf des Rudels gerissen hat, wichtige Neuregelungen zum Umgangs mit dem Wolf und zum Schutz der Bürger und sowie der Situation der Nutztierhalter und dem Schutz ihrer Tiere.

Viertes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften. Wir beraten in erster Lesung einen Gesetzentwurf im Bereich der Handwerksordnung, mit dem wir zwölf derzeit zulassungsfreie Handwerke wieder in die Zulassungspflicht führen wollen. Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn der Betriebsinhaber oder ein Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen ist. Eine Meisterprüfung wird aber nur Bedingung zum selbständigen Betrieb, wenn es sich um gefahrgeneigtes Handwerk handelt oder um Handwerkstechniken, die ganz oder teilweise als immaterielles Kulturgut anzusehen sind. Alle Handwerksbetriebe, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes selbstständig ein Handwerk ausüben, werden auch ohne bestandene Meisterprüfung oder eine Ausübungsberechtigung in die Handwerksrolle eingetragen. Sie dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten insoweit Bestandsschutz.

Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Wir beraten in erster Lesung ein Gesetz über die Einrichtung einer Stiftung für die Unterstützung bürgerlichen Engagements. Unser Ziel dabei ist, das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes zu fördern. Der Stiftungsrat soll aus Bundesministern, Mitgliedern des Bundestages, Vertretern der Länder und Kommunen sowie Vertretern aus dem Bereich des Ehrenamtes bestehen. Der jährliche Finanzbedarf zum Erreichen des Stiftungsziels wird auf 30 Millionen Euro geschätzt und soll über den Bundeshaushalt ab 2020 bereitgestellt werden. 

Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung.  Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung wesentliche Verbesserungen für die Situation der Berufsschüler in Deutschland. So ist unter anderem die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende vorgesehen. Diese soll im Jahr 2020 für das 1. Ausbildungsjahr 515 Euro betragen. Ab dem Jahr 2024 soll die Vergütungshöhe jährlich entsprechend der durchschnittlichen Steigerung aller Ausbildungsvergütungen angehoben werden. Weiterhin ist die Einführung von neuen Abschlussbezeichnungen für die drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung vorgesehen, um eine Vergleichbarkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu erreichen. Dabei können bewährte Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel „Meister“ neben den neuen Bezeichnungen weitergeführt werden. Nicht zuletzt enthält der Gesetzentwurf ein Modernisierungspaket mit Verbesserungen im Prüfungswesen.

Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungs-rechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR. Wir entfristen das berufsrechtliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz in zweiter und dritter Lesung und entsprechen damit einem wichtigen Anliegen der Opfer der SED-Diktatur. Außerdem reagieren wir mit dem Gesetz auf die besonderen Schwierigkeiten, die sich für Personen ergeben, die in einem Heim für Kinder oder Jugendliche in der DDR untergebracht wurden. Hier erweitern wir ebenfalls den Kreis der Anspruchsberechtigten. Zusätzlich soll die sogenannte Opferrente von 300 auf 330 Euro und die Ausgleichsleistung von 214 auf 240 Euro erhöht werden. Gleichzeitig soll künftig alle fünf Jahre - erstmals im Jahre 2025 - die Höhe der Leistungen überprüft werden. Auch hier wollen wir bisher nicht berücksichtigten Opfer der SED-Diktatur zu einer Entschädigung verhelfen.

Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien. Wir stimmen in namentlicher Abstimmung ab, um das Mandat zur Stabilisierung der Lage im Irak sowie zur Verhinderung des Wiedererstarkens des IS bis zum 31. Oktober 2020 zu verlängern. Gegenüber dem bisherigen Mandat sehen wir eine Absenkung der Personalobergrenze von 800 auf nun 700 Soldaten vor. Zwar ist im bisherigen Mandats-Zeitraum wesentliches schon erreicht worden – die territoriale Kontrolle des IS konnte zerschlagen werden. Dennoch ist eine Fortsetzung des Einsatzes angesichts der Konsolidierung des IS im Untergrund auch weiterhin geboten. Der deutsche Beitrag umfasst die Ausbildung der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie bis zum 31. März 2020 luftgestützte Aufklärungsflüge und Luftbetankungen. Die Ausbildungstätigkeiten können im gesamten irakischen Staatsgebiet in einer angemessenen Balance zwischen der irakischen Zentralregierung und – in Absprache mit dieser – der Region Kurdistan-Irak erfolgen.

Die Deutsch-Indischen Beziehungen stärken. Zur Stärkung der strategischen Partnerschaft zwischen Deutschland und Indien finden am 1. November 2019 gemeinsame Regierungskonsultationen statt. Wir betonen in diesem Zusammenhang die breiten und tiefen Beziehungen zwischen den Staaten, die sich nicht zuletzt in den seit 2011 zweijährig stattfindenden Treffen der Regierungschefs und weiterer Kabinettsmitglieder oder dem Status Indiens als „Globaler Entwicklungspartner“ Deutschlands zeigen. Beide Staaten eint das gemeinsame Interesse an einer liberalen, multilateralen und demokratischen Weltordnung. Wir fordern die Bundesregierung daher mit unserem Antrag dazu auf, neben Japan und Australien auch Indien stärker als Partner in der Region einzubinden.

Gesetz zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz). Wir dehnen die Regelungen der Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben in zweiter und dritter Lesung auf die Branche der Kurierdienste, Express- und Paketzusteller (KEP-Branche) aus. Damit werden zukünftig auch Hauptunternehmer, die zur Paketbeförderung ein Subunternehmen beauftragen, für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge haften, sofern sie nicht als Generalunternehmer nach Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die von der Krankenkasse bzw. der Berufsgenossenschaft für den Nachunternehmer ausgestellt wird, von der Nachunternehmerhaftung befreit werden. Diese Regelung wird bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Bereits zum 31. Dezember 2023 ist eine Evaluierung des Gesetzes vorgesehen.

Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz). Durch die Verabschiedung des Bürokratieentlastungsgesetzes III in zweiter und dritter Lesung schaffen wir den Rahmen zu Einsparungen von rund 1,1 Milliarden Euro für Bürger, Verwaltung und Wirtschaft. Hierfür beinhaltet das Gesetz insbesondere drei Kernmaßnahmen: Erstens wird durch die Einbeziehung der Arbeitgeber in das elektronische Verfahren zur Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Einreichung des „gelben Zettels" durch den Arbeitnehmer überflüssig gemacht. Zweitens wird die Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke erleichtert. Künftig reicht es aus, wenn der Steuerpflichtige fünf Jahre nach einem Systemwechsel oder einer Datenauslagerung nur noch einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhält. Drittens wird parallel zum bisher üblichen papiergebundenen Meldeschein (rund 150 Mio. im Jahr) im Beherbergungsgewerbe optional ein digitales Meldeverfahren eingeführt.

Gesetz für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz). Wir streben die Verbesserung der Entlohnung für Pflegekräfte an und schaffen dafür in zweiter und dritter Lesung eine Grundlage zur Festsetzung von Mindestentgelten in der Pflegebranche. Zwei Wege werden zu diesem Ziel eröffnet: Zum einen die Erstreckung eines Tarifvertrages, der Entgelte auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes unter Beachtung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts regelt. Zum anderen bleibt die Festsetzung von Mindestentgelten durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf Grundlage eines Vorschlages der Pflegekommission erhalten. Das Gesetz soll ebenfalls Beschlüsse der Pflegekommission über die Empfehlung besserer Arbeitsbedingungen erleichtern. Nicht zuletzt streben wir die Verlängerung der Regel an, nach der ältere Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen über die allgemeine Höchstdauer von einem Jahr hinaus bis zu 36 Monate mit einem Eingliederungszuschuss gefördert werden können.

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung einen Maßnahmenkatalog zur Förderung und Unterstützung von Elektromobilität. Dies soll unter anderem über steuerliche Anreize wie Sonderabschreibungen für E-Lieferfahrzeuge, Steuerbefreiungen für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile beim elektrischen Aufladen eines Elektrofahrzeuges oder Hybridwagens und die Förderung von Jobtickets geschehen. Das Gesetz regelt weitere steuerrechtliche Fragen wie etwa die Erhöhung der Verpflegungspauschalen für Dienstreisen oder die Erhöhung der Förderhöchstgrenze bei der Wohnungsbauprämie auf 700 beziehungsweise auf 1.400 Euro. Der Prämiensatz wird dabei auf 10 Prozent angehoben.

Griechenland: Vorzeitige teilweise Rückzahlung des ausstehenden Kredites des Internationalen Währungsfonds. Wir beschäftigen uns mit der Bitte Griechenlands an seine europäischen Partner, einen Teil der ausstehenden Kredite des Internationalen Währungsfonds (IWF) vorzeitig zurückzuzahlen. Dies entspricht ähnlichen Bitten, die Portugal und Italien bereits geltend gemacht hatten. In diesem Fall geht es um die vorzeitige Rückzahlung von bis zu 2,182 Mrd. Sonderziehungsrechten (rd. 2,7 Mrd. Euro) des derzeit ausstehenden IWF-Kredits von 6,736 Mrd. SZR (rd. 8,4 Mrd. Euro). Der Bundestag muss seine Zustimmung geben, damit der deutsche Vertreter bei den beiden europäischen Rettungsschirmen EFSF und ESM die Befugnis hat, um Anpassungen im Sinne des griechischen Vorstoßes zu unterstützen.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.  In zweiter und dritter Lesung beschließen wir im Zusammenhang mit dem Kohle-Kompromiss einige Änderung bezüglich der Kompetenzen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). So soll die DRV KBS ermächtigt werden, die Administration und Prüfung von Förderprogrammen und -projekten des Bundes zu übernehmen. Dazu ist es erforderlich, der DRV KBS eine entsprechende Befugnis einzuräumen. Im Ergebnis sollen dadurch circa 140 neue Stellen am Standort Cottbus entstehen. Zudem soll die Rentenanpassungsformel reformiert werden, um Verzerrungseffekte, die die Berechnung von der tatsächlichen Lohnentwicklung abweichen lassen, zukünftig zu vermeiden.

Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Mit diesem Gesetz räumen wir in zweiter und dritter Lesung den Bundesländern die Möglichkeit ein, das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM (Moped) von 16 auf 15 Jahre herabzusetzen. Neben diesem Aspekt werden auch Registervorschriften für die Bundeswehr angepasst sowie die Grundlage dafür geschaffen, um im Bereich des Fahrerlaubniswesens die E-Mail-Adresse zu erheben, zu speichern und zu übermitteln.

Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018. Wir widmen uns dem Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung, mit dem die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien insbesondere drei Schwerpunkte setzt. Zum einen befasst sich der Bericht mit der zunehmenden Verrohung der Kommunikation in den sozialen Netzwerken, mit der Frage einer zukunftssicheren Sicherung eines vielfältigen Medienangebotes als Grundlage der Meinungsbildung und mit der Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Mediensektors. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu vertiefen, sich für die Schaffung des Amtes eines VN-Sonderbeauftragten zum Schutz von Journalisten einzusetzen und Medienkompetenz zu fördern. Nicht zuletzt wollen wir, dass Bund und Länder gemeinsam mit unseren Nachbarn und Partnern in der EU zusammenarbeiten, um der Konkurrenz der US-amerikanischen Medienplattformen europäisch zu begegnen.

Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode zur „Pkw-Maut“. Es kommt zu einer Befassung mit dem Antrag der Fraktionen der Linken, Grünen und FDP, der die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Klärung des Vorgehens des BMVI bei der Einführung der PKW-Maut beinhaltet. Der Bundestag ist dazu verpflichtet, diesen Ausschuss einzurichten, da der Antrag zu seiner Einsetzung von insgesamt 25 Prozent der Abgeordneten getragen wird. Wir sehen gleichwohl einige rechtlich problematische Aspekte des Antrages: So etwa hat das Ministerium bereits jetzt im Ausschuss volle Transparenz signalisiert und umfassende Unterlagen im durch die Opposition geforderten Umfang bereitgestellt.

Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete. In erster Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, der den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängern soll. Auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten wird dies zu einem gedämpften Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete führen. Wir tragen damit dazu bei, den Mietenanstieg zu bremsen.

Daten und Fakten

Wanderungssaldo pendelt sich ein. Das Wanderungssaldo von Ost- nach Westdeutschland entwickelt sich immer mehr in Richtung eines ausgeglichenen Verhältnisses. Zog es im Jahr der Wiedervereinigung noch 11,4 Personen je Tausend Einwohner Richtung Westen, ging dieser Wert bis zum Jahr 2000 auf 5,5 und im Jahr 2010 auf 1,8 zurück. 2017 kamen erstmals mehr Menschen in die neuen Länder als von dort abwanderten – ein Trend, der auch 2018 anhielt. Ursache für diese positive Entwicklung sind unter anderem die attraktiven Universitätsstädte im Osten. Ein herausragendes Beispiel ist etwa die Stadt Leipzig, die zwischen 2007 und 2017 um fast 72.500 Einwohner wuchs. Eine Entwicklung, die sich nach Prognosen wohl fortsetzen wird.

(Quelle: DeStatis, Stadt Leipzig)

 

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