NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Verhandlungen zum Klimaschutzpaket auf gutem Weg. Statt immer nur zu sagen, wo es klemmt, können wir stolz auf das sein, was wir geleistet haben. Dies gilt auch für den Bereich Klimapolitik. In nur drei Monaten haben wir ein großes Klimapaket auf den Weg gebracht. Dass die Länder im Gesetzgebungsverfahren den Vermittlungsausschuss anrufen, ist ihr gutes Recht. In den dortigen Verhandlungen zeichnet sich ein Kompromiss ab, der u.a. eine faire Lastenteilung zwischen Bund und Ländern beinhaltet.

 In einem ersten Schritt setzen wir bereits ab dem nächsten Jahr Anreize für klimafreundliches Verhalten: Bahnfernfahrten werden durch die Umsatzsteuersenkung billiger und durch eine erstmalige steuerliche Förderung die energetische Gebäudesanierung deutlich attraktiver. In einem zweiten Schritt wird ab 2021 das klimaschädliche CO2 schrittweise teurer. Gleichzeitig schaffen wir Entlastungen über Pendlerpauschale und EEG-Umlage. Gut für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist auch, dass sich eine Vereinbarung zu Carbon Leakage abzeichnet, wodurch eine Abwanderung CO2-intensiver Industrien ins weniger regulierte Ausland verhindert werden soll.

Ein Blick zurück nach vorn. In der letzten Sitzungswoche 2019 lohnt ein kurzer Blick zurück. Die ver-gangenen zehn Jahre waren gute Jahre für unser Land. Die Union hat sie maßgeblich mitgestaltet. Am Ende dieses Jahrzehnts stellen wir fest: Noch nie zuvor waren mit 45,4 Millionen in Deutschland mehr Menschen in Arbeit als im Jahr 2019. Noch nie haben so viele in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gearbeitet. Das positive Wirtschaftswachstum seit 2010 hat die Bruttolöhne und die Haushaltseinkommen merklich steigen lassen. Die Renten sind im Westen um 20 Prozent, im Osten sogar um 30 Prozent gestiegen. Das zeigt deutlich: Die beste Rentenpolitik ist gute Wirtschaftspolitik. Gleichzeitig haben wir die Trendwende geschafft und legen seit 2014 einen ausgeglichenen Haushalt vor. 
 
Die Bundesmittel für Bildung und Forschung stiegen schon seit 2005 kontinuierlich auf zuletzt 18,3 Milliarden Euro. Deutschland ist heute im internationalen Vergleich eines der stärksten und innovativsten Länder weltweit. Wir wollen auch in Zukunft dafür sorgen, dass Deutschland stark und lebenswert bleibt. Es gibt keinen Grund, unser Land schlecht zu reden, manche Dinge können wir besser machen, daran wollen wir intensiv arbeiten. Deutschland soll dabei stark und sicher bleiben. Dafür stehen wir als Union, darauf können sich die Menschen in Deutschland verlassen. 

 
Die Woche im Parlament
 
Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn. Wir diskutieren eine Verlängerung der Mietpreisbremse für die Dauer von fünf Jahren in erster Lesung. Dazu soll es den Ländern erneut ermöglicht werde, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung für höchstens fünf Jahre zu bestimmen. Spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 sollen alle Rechtsverordnungen außer Kraft treten. Außerdem soll der Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Rückzahlung bei zu viel gezahlter Miete wegen Überschreitens der zulässigen Miete bei Mietbeginn erweitert werden. 
 
Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Wir greifen das Problem hoher Erwerbsnebenkosten bei der Bildung von Wohneigentum in erster Lesung auf. Vielfach bleibt Käufern etwa nichts anderes übrig, als die volle Maklerprovision von bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises zusätzlich zu diesem alleine zu tragen. Um dieses Spannungsverhältnis zu entschärfen, schlagen wir einige Änderungen der Rechtslage vor. So sollen etwa Maklerverträge nur wirksam werden, wenn sie in Textform gefasst sind.  Unser Ziel ist darüber hinaus, dass Maklerkosten bei geteilter Übernahme in der Regel zur Hälfte getragen und bei alleiniger Beauftragung eines Maklers nicht zu mehr als 50 Prozent weitergegeben werden.
 
Unser Wald braucht Hilfe – Waldumbau vorantreiben. Wir unterstreichen die Anstrengungen der Bundesregierung, den Wald in Deutschland bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Wir fordern Bund und Länder dazu auf, gemeinsam finanzielle Maßnahmen zu prüfen, die für den notwendigen Waldumbau sowie zur Folgenbewältigung von Extremwetterereignissen eingesetzt werden können. Darüber hinaus sollen die forstwissenschaftliche Forschung ausbaut und das Bauen mit Holz sowie die Holzlogistik unterstützt werden. 
 
Waldbericht der Bundesregierung 2017. Der Waldbericht 2017 gibt einen Überblick sowohl über die Situation des Waldes als auch zur Forst- und Holzwirtschaft in Deutschland. Unterstrichen wird hierbei die Tatsache, dass dem Wald – 32 Prozent der Landesfläche – Bedeutung in vielen Zusam-menhängen wie etwa für die Artenvielfalt, der Erholung aber auch für die Wertschöpfung zukommt. Mit dem Wald und der Holznutzung sind mehr als eine Million Arbeitsplätze in Deutschland verknüpft. Erfreulich ist, dass sich die ökologische Wertigkeit der deutschen Wälder in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert hat. 
 
Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes. Wir beschließen grundlegende rechtliche Vorgaben zur Stärkung des Daten-schutzes in zweiter und dritter Lesung und setzen so grundlegende rechtli-che Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 um. Dies betrifft etwa die Verwendung personenbezogener Daten, die sich aus eingriffsintensiven Maßnahmen ergeben. Des Weiteren verbessern wir die Möglichkeiten der Behörden des Zollfahndungsdienstes zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität sowie zur Überwachung der Einhaltung außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften, nicht zuletzt, was die Befugnisse zum präventiven Einsatz verdeckter Ermittler angeht. 
 
Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746. Wir diskutieren in erster Lesung über die Anpassung des deutschen Medizinprodukterechts an die entsprechenden EU-Verordnungen. Ziel dabei ist die Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarktes für Medizinprodukte sowie hohe Standards für die Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, das bisherige Medizinproduktegesetz durch ein neues Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz abzulösen. Weiterer Anpassungsbedarf ergibt sich hinsichtlich der bestehenden medi-zinprodukterechtlichen Rechtsverordnungen.  
 
Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz). Um Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur schneller umsetzen zu können, beraten wir in erster Lesung über die Zulassung dieser Maßnahmen durch ein Gesetz statt durch einen Verwaltungsakt. Damit beschleunigen wir einige Vorhaben und sorgen dafür, dass das vorhandene Geld für Investitionen auch tatsächlich in neue und bessere Infrastruktur umgesetzt wird.
 
Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. Planungsverfahren für Ersatzneu-bauten sollen verschlankt werden. Zu diesem Ziel diskutieren wir in erster Lesung über die notwendigen Schritte. So soll in den Fachplanungsgesetzen der Begriff der Änderung eingegrenzt werden, um so im Ergebnis bestimmte Ersatzneubauten von einer Genehmigungspflicht zu befreien. Darüber hinaus wollen wir die Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz entlasten. Die neue Regelung soll auf diese Weise Investitionen in das Schienennetz beschleunigen, damit im Ergebnis Kreuzungsbauwerke schneller realisieren werden.
 
Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung). Vorbehaltlich des Beschlusses des entspre-chenden Gesetzes, das noch Gegenstand des Vermittlungsverfahrens ist, stimmt der Deutsche Bundestag dieser Verordnung der Bundesregierung zu. Damit werden die Details der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung festlegt.
 
Kurzzeitpflege stärken und eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen. Vor dem Hintergrund, dass der Ausbau von Kurzzeitpflegekräften stagniert, diskutieren wir Wege zur Sicherstellung Angebote verlässlicher Kurzzeitpflege. In diesem Zusammenhang soll der Sicherstellungsauftrag so spezifiziert wird, dass Länder, Kommunen und Pflegeeinrichtungen wie -kassen dem gesetzlichen Auftrag zum Ausbau der Versorgungsstruktur nachkommen und vor allem die Pflegeinfrastruktur ausbauen. 
 
Wissenschaftskommunikation stärken – Strukturen sichern, neue Möglichkeiten schaffen. Mit wollen die Wissenschaftskommunikation und den Wissenschaftsjournalismus in Deutschland mit dem Ziel stärken, die Menschen stärker am wissenschaftlichen Fortschritt teilhaben zu lassen. Mit einer größeren Verbreitung von faktenbasiertem Wissen soll eine stärkere Sachorientierung ermöglicht werden. Die hierfür geeigneten Maßnahmen reichen von der intensiven Unterstützung der Stiftung "Haus der kleinen Forscher" bis hin zu kommunikativen Qualifizierungsmaßnahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
 
Kultur in ländlichen Räumen stärken – Teilhabe ermöglichen. Wir sind angetreten, um die Kulturarbeit außerhalb der Metropolen zu stärken. Wir sehen dies als Beitrag zu einer Angleichung der Lebensverhältnisse von Stadt und Land. Dieses Ziel wollen wir im Zusammenwirken mit den Ländern und unter Wahrung der Zuständigkeiten die kulturelle Infrastruktur sowie in föderaler Vielfalt in der Fläche erreichen. Mittel sind für uns dabei etwa die Fortsetzung und Stärkung bereits erfolgreicher Programme wie des Denkmalschutzsonderprogramms, die Programme der Kulturstiftung des Bundes und der Bundeskulturförderfonds. Für diese Projekte stehen im Bundeshaushalt seit 2019 Mittel in Höhe von jährlich 10 Millionen Euro zu Verfügung. 
 
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes bringt wichtige Fortschritte beim drängenden Problem des Umgangs mit dem Wolf. Zu den Regelungen gehören ein Fütterungsverbot, die Pflicht für die Behörden zur Entnahme von Wolfshybriden, die Mitwirkung der Jagdberechtigten bei der Entnahme und die Herabsetzung der Schadensschwelle, ab der Wölfe entnommen werden dürfen. Zudem ist die Tötung von Wölfen künftig auch dann möglich, wenn nicht eindeutig klar ist, welcher Wolf des Rudels gerissen hat. Diese Regelungen führen zu mehr Schutz der Bürger, verbessern die Situation der Nutztierhalter und helfen beim Schutz ihrer Tiere. Zugleich fördern sie die Akzeptanz der Wiederansiedlung des Wolfes, einer streng geschützten Art. Der mit dem Koalitionspartner vereinbarte Änderungsantrag stärkt die Mitwirkung der Jäger bei der Jagd auf den Wolf, regelt Entschädigungszahlungen für Hobbytierhalter, die von Wolfsangriffen betroffen sind und stellt klar, dass die Regelungen der Novelle ausschließlich für den Wolf und nicht auch für weitere streng geschützte Arten gelten. Weitere Schritte in Richtung einer 1:1-Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU und der Einstieg in ein aktives Bestandsmanagement bleiben Ziel der Fraktion.
 

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