NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

 Europäische Außengrenzen sichern, humanitäre Hilfe leisten. Die Lage an der türkisch-griechischen und türkisch-bulgarischen Grenze erfordert enge europäische Koordination und unmissverständliche Kommunikation: Wir dulden keine illegalen Grenzübertritte. Die entschlossene Haltung des griechischen Ministerpräsidenten Kyriakos Mitsotakis verdient unser aller Solidarität. Wir werden in den kommenden Tagen und Wochen weiterhin dafür sorgen, die europäischen Außengrenzen zu sichern und die humanitäre Not zu lindern. Dazu gehörten vor allem die Stärkung der europäischen Grenzschutzbehörde Frontex und die Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunfts- und Transitländern. Die Türkei beherbergt mehrere Millionen Flüchtlinge. Deshalb ist und bleibt die Kooperation zwischen der EU und der Türkei bei Migrationsfragen im beiderseitigen Interesse. Wir stehen zu unserem Wort.

Gefahr durch Coronavirus kennen und minimieren.

Das Coronavirus hat mittlerweile auch Deutschland erreicht. Wir sind unserem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und seinem Krisenstab für ihren Einsatz und ihre Aufklärungsarbeit dankbar. Die Bewertung der Gefahrenlage wird laufend aktualisiert. So müssen beispielsweise Flugreisende aus China, Italien, Japan, Südkorea und dem Iran sogenannte Aussteigekarten ausfüllen. Auch Zug- und Busreisende werden ausführlich über Anzeichen einer Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen informiert. Für alle von uns gelten erhöhte Wachsamkeit und praktische Hygienehinweise wie etwa: konsequente Husten- und Niesetikette, häufiges und gründliches Händewaschen und Abstand zu Erkrankten wahren. Die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung in Deutschland wird aktuell von den Experten des Robert Koch-Instituts als mäßig eingeschätzt. Wir sollten alles dafür tun, damit das möglichst lange so bleibt.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe annehmen.

Die Karlsruher Richter sind den Beschwerdeführern gefolgt und haben § 217 StGB zur Geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt. Wer die intensiven Debatten im Deutschen Bundestag miterlebt hat, der weiß, dass wir uns die seinerzeitige Gewissensentscheidung nicht leicht gemacht haben. Unabhängig von der persönlichen Entscheidung standen für uns alle immer das Wohl und die Würde der Betroffenen im Vordergrund. Das Bundesverfassungsgericht hat nun auch klargestellt, dass es keine Verpflichtung zur Suizidhilfe geben darf. Wir als Abgeordnete des Deutschen Bundes-tages stehen jetzt vor der Aufgabe, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Ruhe zu analysieren, um dann in einem zweiten Schritt mögliche gesetzgeberische Schritte zu prüfen. Zugleich ist das Urteil ein Auftrag, die Angebote einer guten palliativen Begleitung im Sinne der Betroffenen und ihrer An-gehörigen weiter auszubauen.

Rechtsradikalismus konsequent bekämpfen.

Die Anschläge von Hanau und Volkmarsen bedrohen die Grundfeste unserer Gesellschaft. Menschverachtende Sprache und eine verrohte öffentliche Debatte zerstörten unsere gemeinsamen Werte und unser friedliches Zusammenleben. Die Union steht geschlossen mit allen Demokraten im Kampf gegen Rechtsradikalismus. Wir grenzen uns klar und unmissverständlich von rechtsextremer Hetze und Gewalt ab. Deshalb haben wir gemeinsam eine Debatte mit dem Titel „Rechtsextremismus und Hass entschieden bekämpfen – Konsequenzen aus den rechtsterroristischen Morden von Hanau“ am Donnerstagmorgen im Plenum vereinbart.

 

I.         Die Woche im Parlament

 

Vereinbarte Debatte zu „Rechtsextremismus und Hass entschieden bekämpfen – Konsequenzen aus den rechtsterroristischen Morden von Hanau“. Am Donnerstag beginnen wir das Plenum mit einer vereinbarten Debatte zum Rechtsextremismus nach der Tat von Hanau. Unser Mitgefühl gilt den Opfern, ihren Familien und Angehörigen des grauenvollen Anschlags. Wir vertrauen auf den Generalbundesanwalt und die ermittelnden Polizeibehörden, dass die Hintergründe dieser rechtsextremistischen Tat schnell und entschlossen aufgeklärt werden. Wir werden nicht zulassen, dass Rechtsextremisten unser friedliches Zusammenleben und unsere freiheitliche Grundordnung zerstören. Der Kampf gegen den Rechtsextremismus hat für uns oberste Priorität. Unseren schon eingeschlagenen Weg mit einem massiven Personalaufbau bei den Sicherheitsbehörden und mit einer regelmäßigen Überprüfung, ob Polizei und Verfassungsschutz alle notwendigen Befugnisse für eine effektive Tätigkeit zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger haben, werden wir weitergehen.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan. Wir beraten den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Mandats für den Einsatz deutscher bewaffneter Streitkräfte im Rahmen der NATO-geführten Mission „Resolute Support“ in Afghanistan in erster Lesung. Nach den Präsidentschaftswahlen im Sommer 2019 und der nach vielen Monaten erfolgten Verkündigung des Endergebnisses richten sich die Augen nun auf die Vereinbarung zwischen den USA und den Taliban sowie den darauffolgenden innerafghanischen Friedensprozess. Gerade um den nachhaltigen Erfolg dieser Gespräche zu sichern, die Grundlage für die langfristige Stabilität Afghanistans und einen möglichen perspektivischen Abzug der internationalen Truppen sein können, ist die fortgesetzte Präsenz der NATO-Truppen wichtig. Der Einsatz der Bundeswehr bettet sich nach wie vor in einen internationalen Gesamtansatz ein, der militärisches, diplomatisches und entwicklungspolitisches Handeln verzahnt. Deutschland bleibt weiterhin Rahmennation im Norden des Landes. Die Mandatsdauer ist auf zwölf Monate bis zum 31. März 2021 begrenzt. Die personelle Obergrenze verbleibt auf dem bisherigen Niveau von 1300 Soldaten.

Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst. Wir beraten in erster Lesung einen Gesetzentwurf, mit dem der gesetzliche Rahmen zur Errichtung des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten geschaffen werden soll. Seit Bestehen des Auswärtigen Dienstes hat der Umfang seiner Aufgaben und in diesem Rahmen auch der Anteil nicht-ministerieller Aufgaben stetig zugenommen. Auch künftig werden weitere Aufgaben auf das Auswärtige Amt zukommen, beispielsweise eine Zunahme von Visumsanträgen im Zuge der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Vor diesem Hintergrund verfolgt das Auswärtige Amt die Schaffung einer leistungsfähigen Struktur zur Erledigung von nicht-ministeriellen Aufgaben. Durch eine Neuordnung und Bündelung entsprechender Aufgaben in einer Bundesoberbehörde soll ein Kompetenz- und Ressourcengewinn erzielt werden. Der vorgesehene Sitz der Behörde ist Brandenburg an der Havel und Berlin. Der Personalstamm der Behörde soll nach vollständigem Aufbau bis zu 700 Mitarbeiter umfassen.

Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz). Ziel des Gesetzentwurfs, den wir in erster Lesung besprechen, ist zunächst die Reduzierung und schließlich der Ausstieg aus der Kohlestromversorgung bis spätestens 2038. Mit dem Gesetz sollen zentrale energiepolitische Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung umgesetzt werden. Für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerkskapazitäten sieht das Gesetz im Zeitraum 2020 bis 2026 Ausschreibungen und Kompensationen vor. Ab dem Jahr 2027 werden die Kraftwerke gesetzlich und entschädigungslos stillgelegt. Die Stilllegung von Braunkohlekraftwerken soll aufgrund der größeren Komplexität (Kraftwerke mit Tagebauen und Revieren) vertraglich vereinbart werden. Mit den betroffenen Ländern wurde eine grundsätzliche Einigung bezüglich der Stilllegung der einzelnen Anlagen sowie der Höhe der Entschädigungszahlungen erreicht. Darüber hinaus enthält das Gesetz Bestimmungen zur Überprüfung der Auswirkungen des Kohleausstiegs auf Versorgungssicherheit und Strompreise sowie Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und des Treibhausgas-Emissionsgesetzes.

Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746 (Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz). Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, wird das nationale Medizinproduktionsrecht an zwei EU-Verordnungen aus dem Jahr 2017 angepasst. Ziel der Verordnungen sind die Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarktes für Medizinprodukte sowie hohe Standards für die Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten. Dies soll ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für Patienten, Anwender und andere Personen in allen Mitgliedsstaaten sicherstellen. Konkret regelt das Gesetz insbesondere die Klassifizierung von Medizinprodukten, die Konkretisierung der Verfahren von klinischen Prüfungen und Genehmigung dieser Medizinprodukte sowie entsprechende Strafmaßnahmen bei Missachtung des Rechts. Dafür werden die Aufgaben der Behörden der Länder und der Bundesbehörden teilweise neu definiert. Des Weiteren werden unter anderem die Kompetenzen der Aufsichtsbehörden gestärkt und unabhängige Schiedsverfahren für den Fall vorgesehen, dass Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen scheitern.

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/821 vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie zur Änderung des Bundesberggesetzes. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, wird die Durchführung der EU-Verordnung (EU) 2017/821 in deutschem Recht ermöglicht. Ziel der Verordnung ist es, ein in der Europäischen Union einheitliches System für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von Rohstoffen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu schaffen. Von der Regelung betroffene Rohstoffe sind Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold. So soll mehr Transparenz und Sicherheit hinsichtlich der Lieferpraktiken bei Importen in die EU geschaffen werden. Das Gesetz setzt den rechtlichen Rahmen für die zuständige Behörde und stattet diese mit entsprechenden Eingriffsbefugnissen aus. Zudem wird der zur Durchführung der Verordnung erforderliche Datenaustausch zwischen den Zollbehörden und der zuständigen Behörde einerseits sowie zwischen der Behörde, der EU-Kommission und den anderen Mitgliedstaaten andererseits geregelt.

Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz). Wir beraten das Geologiedatengesetz in erster Lesung, welches das veraltete Lagerstättengesetz ablösen soll. Das Gesetz schafft die Voraussetzung für die geologische Landesaufnahme sowie für die Sicherung geologischer Daten und vereinheitlicht die Pflichten zur Übermittlung geologischer Daten im gesamten Bundesgebiet. Darüber hinaus sind Regelungen zum Zeitpunkt der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten enthalten. Geologische Daten werden für zahlreiche Aufgaben des Bundes und der Länder benötigt, z. B. für die Endlagersuche sowie die nachhaltige Rohstoffversorgung. Das Gesetz schafft deshalb auch die Rechtsgrundlage dafür, dass geologische Daten im Rahmen der Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktiven Abfall veröffentlicht werden können, um die Auswahlentscheidung transparent und nachvollziehbar zu machen.

Digitalisierung des Planens und Bauens. In vielen Städten, Landkreisen und Gemeinden in Deutschland wird mehr bezahlbarer Wohnraum für Geringverdiener und die breite Mittelschicht benötigt. Die Digitalisierung kann einen wichtigen Beitrag zur Effizienzsteigerung im Bauwesen leisten. Wir wollen mit diesem Antrag aufzeigen, wie der Prozess der Digitalisierung im Baubereich beschleunigt und durch die Bundesregierung vorangetrieben und unterstützt werden kann. Hier sehen wir die Etablierung des sog. „Building Information Modeling“ als Chance, mit dem die Digitalisierung des Planens, Bauens und Nutzens von Bauwerken gebündelt wird. Ziel ist es dabei, in der Planung, in der Ausführung und später bei der Bewirtschaftung leichter mit allen Beteiligten zu kommunizieren.

Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz). Wir beraten in erster Lesung einen Gesetzentwurf, mit dem das Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet werden soll. Das Sondervermögen ermöglicht Finanzhilfen des Bundes an die Länder für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Der Bund stellt dem Sondervermögen einmalig 2 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 1 Mrd. Euro im Jahr 2020 und 1 Mrd. Euro im Jahr 2021. Das Sondervermögen wird aufgelöst, nachdem die Finanzmittel verbraucht und die gesetzlichen Aufgaben des Sondervermögens erfüllt sind, spätestens am 31. Dezember 2028.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer. Wir beraten den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Mandats für den Einsatz Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer in erster Lesung. SEA GUARDIAN leistet einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Verbreitung von Terrorismus und Waffenschmuggel und stärkt die maritime Sicherheit im Mittelmeer. Der Beitrag der Bundeswehr umfasst dabei insbesondere die Lagebilderstellung, den Informationsaustausch, sowie Aufklärungs- und Schutzaufgaben. Das Einsatzgebiet der Mission umfasst das Mittelmeer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. Der Einsatz im Küstenmeer erfolgt auf Beschluss des Nordatlantikrats und nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat. Das Mandat soll um ein weiteres Jahr bis zum 31. März 2021 verlängert werden. Die personelle Obergrenze bleibt unverändert bei 650 Soldaten.

Zweites Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes. Wir beraten in erster Lesung über eine Reform des THW-Gesetzes. Mit dem Gesetzentwurf soll das THW-Gesetz an aktuelle und künftige Anforderungen angepasst und zur Stärkung des THW-Ehrenamts überarbeitet werden. Dazu sollen insbesondere die Freistellungsregelungen moderat ausgedehnt werden, um die ehrenamtliche Mitarbeit im THW zu fördern. Mit Blick auf die bereits jetzt geltende Pflicht zur Freistellung von Helfern für THW-Dienste ist für die Wirtschaft allenfalls mit einem geringen zusätzlichen Erfüllungsaufwand von unter 100.000 Euro zu rechnen. Zudem sollen einige Bestimmungen zum Datenschutz an die EU-Datenschutzgrundverordnung angepasst werden.

Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung diskutieren, sollen sogenannte Konversionstherapien verboten werden. Konversionsbehandlungen sind medizinische Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbst empfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken. Konversionsbehandlungen an Minderjährigen sollen generell verboten werden. Bei Volljährigen gilt das Verbot, wenn deren Einwilligung auf einem Willensmangel wie zum Beispiel Zwang, Drohung, Täuschung oder Irrtum beruht. Dieses Verbot wird strafbewehrt. Darüber hinaus wird bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein kostenfreies, mehrsprachiges und anonymes Beratungsangebot für alle betroffenen Personen eingeführt werden sowie für Personen, die sich beruflich mit dem Thema befassen und dazu beraten.

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