NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

I. Die politische Lage in Deutschland

Führungsverantwortung übernehmen: Nachsteuern, Perspektiven aufzeigen. 
Die Unionsfraktion steht für die Bereitschaft, auch in schwierigen Zeiten Verantwortung für unser Land zu übernehmen. Wir wirken mit 246 Abgeordneten in den Wahlkreisen, wir führen Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmern, in Schulen, bei Gesundheitsämtern und Vereinen, mit den Medien, wir diskutieren in den eigenen Familien, mit Verwandten, Freunden und Bekannten. Die Kommunikation in die Breite der Gesellschaft ist eine unserer großen Stärken. Und wir bringen konkrete Verbesserungsvorschläge aus diesen Gesprächen mit in die Sitzungswochen in Berlin. Unserer Führungsverantwortung als größte Fraktion im Deutschen Bundestag gerecht zu werden, heißt zweierlei: Dort, wo es nötig ist, nachsteuern. Probleme müssen offen benannt und angegangen werden. Gleichzeitig wollen wir aber auch dafür sorgen, dass die Menschen in der Krise ihre Zuversicht und ihren Optimismus behalten.
 

Zusammenarbeit beweist sich in schwierigen Zeiten. 

Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger ist unser wichtigstes politisches Kapital. In einer Jahrhundert-Pandemie müssen daher alle Verantwortlichen in Gemeinden, Ländern, Bund und Europäischer Union an einem Strang ziehen. Bei allen Schwierigkeiten, die diese Abstimmung mit sich bringt, dürfen wir unser Ziel nie aus dem Blick verlieren: Es geht darum, Menschenleben zu schützen und die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Krise soweit wie möglich abzumildern. Wir wollen, dass Deutschland zügig und mit Schwung aus der Krise kommt. Dafür brauchen wir ein konstruktives Miteinander auf allen Ebenen und von allen Beteiligten. Das ist nicht immer einfach – hier ist viel Luft nach oben, noch besser zu werden.
 
Wirtschaftshilfen und Investitionen in Digitalisierung. 
Die Bundesregierung hat zugesagt, den Zugang zu den Wirtschaftshilfen weiter zu vereinfachen, Investitionen in Online-Shops zusätzlich zu fördern und Auszahlungssummen zu erhöhen. Angesichts der existentiellen Bedeutung der Hilfen für viele Betriebe dauerte die Anlaufphase leider viel zu lange. Eine schnelle beihilferechtliche Prüfung durch die EU-Kommission sollte Hand in Hand gehen mit schneller Umsetzung durch Förderbanken, Kammern und sonstigen Bewilligungsstellen. Das wird unser Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in seiner Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht 2021 noch einmal unterstreichen.
 
In dem vergangenen Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungs¬chefinnen und Regierungschefs der Länder wurde außerdem eine verbesserte steuerliche Abschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern beschlossen. Wir verfolgen dieses Ziel bereits seit Langem und werden die weitere Umsetzung eng begleiten.

II. Die Woche im Parlament

Jahreswirtschaftsbericht 2021 – sicher und stark in die Zukunft. Unser Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gibt eine Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht 2021 ab. Für das Jahr 2021 erwartet die Bundesregierung ein etwas schwächeres Wachstum als noch im Herbst erwartet. Die aktuelle Lage ist bestimmt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Infolge der Corona-Pandemie geriet die deutsche Wirtschaft in eine der schwersten Rezessionen seit Jahrzehnten. Im Jahr 2020 ging das Bruttoinlandsprodukt um 5,0 Prozent zurück. Die wirtschaftliche Entwicklung wird weiterhin maßgeblich vom Pandemieverlauf und von den Maßnahmen zur Eindämmung beeinflusst. 
 
Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts. Schwerpunkt des Gesetzentwurfs, den wir in erster Lesung einbringen, ist die Aufnahme einer Verhältnismäßigkeitsprüfung in die Regelung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs. Wir gehen damit gegen das Druck- und Erpressungspotenzial des bestehenden unbedingten Anspruchs auf Unterlassung vor. So beugen wir ungerechtfertigten Härten sowohl für Patentinhaber also auch für Patentnutzer vor. Außerdem soll mit zügigeren Verfahren die Zeitspanne zwischen dem formalen Eintragen des Patents und seiner materiellen Wertigkeit gering gehalten werden. Ein Verweis auf das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen soll eben diese auch im Patentverfahren, speziell in Patentstreitsachen, schützen.
 
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes. Dieser Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, betrifft die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 vom 17. April 2019. Der Entwurf sieht Maßnahmen gegen unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelbranche vor, insbesondere ein Verbot der schädlichsten unlauteren Handelspraktiken gegenüber Landwirten. Wir reagieren damit auf die Sorgen der Landwirte und Verarbeiter von Lebensmitteln gegenüber der Marktmacht der großen Handelsketten.
 
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes. Der in erster Lesung zu diskutierende Gesetzentwurf soll für mehr Sicherheit bei der Jagd und für den Schutz der natürlichen Umwelt sorgen. Um diese Ziele zu erreichen, wollen wir bundeseinheitliche Regelungen für eine Zertifizierung von Jagdmunition mit optimaler Tötungswirkung bei gleichzeitiger Bleiminimierung, einen Schießübungsnachweis und verbindliche Vorgaben für die Jäger- und Falknerausbilung und die Prüfungen schaffen. Für eine stärkere Eindämmung der Schweinepest soll das jagdrechtliche Verbot für Nachtzieltechnik sowie das waffenrechtliche Verbot für Infrarotaufheller bei der Jagd auf Wildschweine aufgehoben werden
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Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme. In erster Lesung diskutieren wir einen Gesetzentwurf, mit dem die Sicherheit von IT-Systemen in Bundesverwaltung, Wirtschaft, kritischen Infrastrukturen und im Verbraucherschutz wesentlich gestärkt werden soll. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll die Befugnis erhalten, Kontroll- und Prüfbefugnisse gegenüber der Bundesverwaltung auszuüben und an wesentlichen Digitalisierungsvorhaben beteiligt zu werden. Darüber hinaus werden Betreiber kritischer Infrastrukturen verpflichtet, Systeme zur Erkennung von Cyberangriffen einzusetzen. Schließlich wird die Grundlage für ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen eingeführt, das die IT-Sicherheitsfunktionen insbesondere von Produkten im Verbrauchersegment erstmals für Bürgerinnen und Bürger sichtbar und nachvollziehbar macht. Das Gesetz enthält außerdem eine Regelung zur Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten, für die eine Zertifizierungspflicht besteht.
 
Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz). In erster Lesung bringen wir einen Gesetzentwurf ein, mit dem die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützt werden sollen. In Umsetzung dieses Vorhabens wird ein neuer sektoraler Bebauungsplantyp für den Wohnungsbau eingeführt und das Bauen im Innen- und Außenbereich für bestimmte Fälle erleichtert. Flächen sollen leichter für die Bebauung mobilisiert werden, indem die Anwendungsbereiche der gemeindlichen Vorkaufsrechte und des Baugebots für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten erweitert werden. Für mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Wohnungsbauflächen wird außerdem die Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt. Weitere Regelungen heben die Bedeutung grüner Infrastruktur in Städten und Gemeinden für den Klimaschutz hervor und gehen auf flächendeckende Mobilfunkversorgung und Elektromobilität ein. Mit diesem Gesetz kommen wir dem Ziel der schnelleren Bereitstellung von Bauland für den Wohnungsbau und der Flexibilisierung bestehenden Planungsrechts deutlich näher. Wir werden bei den nun anstehenden Beratungen in der Koalition auf das ausgewogene Verhältnis zwischen Interessen der Eigentümer, der Vermieter einerseits und den Mietern und Wohnungssuchenden andererseits achten.
 
Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung – Verlängerung der Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 sowie Aufschieben der Insolvenzantragspflicht. Mit diesem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, verlängern wir die die regulär mit Ablauf des Monats Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate. Dies gilt für steuerlich beratene Fälle. Ebenfalls um sechs Monate verlängert wird die zinsfreie Karenzzeit für den Besteuerungszeitraum 2019. Dadurch soll eine sachgerechte und gleichmäßige Beratung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe im Lichte der zusätzlichen Anforderungen durch die Corona-Pandemie gewährleistet werden.
Mit diesem Gesetz verabschieden wir eine coronabedingte Regelung für Unternehmen in Schwierigkeiten: Wir regeln die weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021. Wir schaffen zudem einen zusätzlichen befristeten Schutz vor Insolvenzanfechtung für Zahlungen aufgrund von Corona-bedingt gewährten Stundungen.

Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz). Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, modernisiert die Ausbildungen in der technischen Assistenz in der Medizin. Schulgeld darf zukünftig für die Ausbildung nicht mehr erhoben werden, eine angemessene Ausbildungsvergütung wird verbindlich vorgesehen. Darüber hinaus wird Notfallsanitätern in besonderen Einsatzsituationen und innerhalb klar definierter Grenzen die Ausübung von Heilkunde gestattet und mehr Rechtssicherheit geschaffen. Diese Reform der vier Berufe in der medizinischen Technologie und der Notfallsanitäter ist ein wichtiger Schritt, um die Berufe zu modernisieren, zu stärken und dadurch attraktiver zu gestalten.

Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts. In erster Lesung beraten wir diesen Gesetzentwurf, der auf den Ergebnissen einer von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer eingesetzten überparteilichen Findungskommission aus Vertretern von Bund und Ländern beruht. Im Kern geht es darum, neue, digitalbasierte Geschäftsmodelle rechtssicher zu ermöglichen und klassische Mobilitätsformen wie insbesondere das Taxigewerbe zu bewahren. Es sollen eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des ÖPNV (Linienbedarfsverkehr) als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV (gebündelter Bedarfsverkehr) eingeführt und einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr angepasst werden. Die Änderungen werden so ausgestaltet, dass zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen ein fairer Interessenausgleich gewahrt bleibt und die Länder oder die Kommunen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten.
 
Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicher-stellungsgesetzes. Wir beraten dieses Gesetz in erster Lesung, mit dem wir coronabedingte Erleichterungen in Planungs- und Genehmigungs-verfahren bis Ende 2022 verlängern. Bisher waren diese Regelungen bis zum 31. März 2021 befristet. Damit können besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitbeteiligung ordnungsgemäß während der Pandemie durchgeführt werden. Sinn und Zweck ist, dass sich verfahrensberechtigte Bürger nicht in großer Zahl physisch versammeln müssen, um ihre Beteiligungsrechte wahrzunehmen.

Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen. Das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen von 1938 ist nach Artikel 125 des Grundgesetzes Bundesrecht geworden und gilt als solches fort. Dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung vom 7. Mai 1954 festgestellt. Der geltende Gesetzestext enthält jedoch einige überholte sprachliche Bezüge zum ursprünglichen Reichsrecht. Diese historischen Begriffe sollen bereinigt werden.
 
Gesetz zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten. Zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten sind derzeit nur drei Verfahren einer elektronischen Identifizierung der zu beherbergenden Person zulässig. Eine Möglichkeit zur Erprobung weiterer, innovativer Verfahren im Identitätsmanagement besteht nicht. Zur Erfüllung dieser Hotelmeldepflicht auf digitalem Weg wollen wir eine „Experimentierklausel“ im Bundesmeldegesetz einführen, um weitere elektronische Verfahren zu erproben. 
 
Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020. In zweiter und dritter Lesung verabschieden wir ein Gesetz, das die Befugnisnormen zur sog. manuellen Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpasst. Das Gesetz umfasst Änderungen am Telemediengesetz, am Telekommunikationsgesetz, an den polizeilichen und nachrichtendienstlichen Abrufregelungen und an der Strafprozessordnung. So werden jeweils eigene Regelungen zum Abruf und zur Übermittlung der Daten (sog. Doppeltür-Modell) vorgesehen. Die Verwendungszwecke der abgerufenen Daten werden weiter begrenzt.

Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung verabschieden wir ein Gesetz, das wichtige Grundlagen für die weitere Verwaltungsdigitalisierung schafft. Bürgerinnen und Bürger sollen beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, obwohl sie bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind. Das Registermodernisierungsgesetz schafft dafür die erforderlichen Voraussetzungen, indem es die bereits vorhandene Steueridentifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal für Personen vorsieht. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, das in wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, stärken wir Familien und unterstützen sie dabei, Familienleben und Beruf noch besser miteinander zu vereinbaren. Familien sollen mehr Freiräume erhalten. Die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen wird weiter unterstützt. Eltern von frühgeborenen Kindern lassen wir zusätzliche Unterstützung durch weitere Elterngeldmonate zukommen – bei besonders früh geborenen Kindern gibt es zusätzlich bis zu vier Monate mehr. Außerdem verbessern wir für Teilzeit arbeitende Eltern im Elterngeldbezug die Anrechnung auf Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld.
 
Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten, soll das Bundesbedarfsplangesetz angepasst werden. Damit gewährleisten wir eine Beschleunigung der erfassten Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben auf Höchstspannungsübertragungsnetzebene. Das Änderungsgesetz sieht vor, 35 neue Netzausbauvorhaben aufzunehmen und acht bisherige Netzausbauvorhaben zu ändern.
 
COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung. Wir befassen uns mit einer Verordnung des Bundesinnenministeriums für die Aufstellung von Wahlbewerbern für die Bundestagswahl 2021 unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie. Mit der Verordnung des Innenministeriums, die der Zustimmung des Deutschen Bundestages bedarf, soll den Parteien ermöglicht werden, ihre Kandidaten für die Bundestagswahl am 26. September 2021 auch ohne Präsenzversammlungen zu benennen. Dies gilt insbesondere für die Wahlen von Wahlkreisvertretern, für die Wahl des Wahlkreiskandidaten sowie für die Wahl der Landesliste. Nach der Verordnung sollen Versammlungen zur Wahl von Wahlbewerbern mit Ausnahme der Schlussabstimmung ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation durchgeführt werden können – also z.B. per Videoschalte. So tragen wir auch in diesem Bereich zur Kontaktvermeidung bei.
 
Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz). Wir bringen in erster Lesung einen Gesetzentwurf ein, der ein breites Hilfsangebot für (Pflege-)Familien bereitstellt. Der Entwurf sieht eine bessere Kooperation zwischen allen wichtigen Akteuren im Kinder- und Jugendschutz vor und reformiert den Hilfeplan für Pflegefamilien. Der Anspruch auf Beratung und Förderung wird festgeschrieben. Auch den Kindern und Jugendlichen selbst kommt ein Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt zukommen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen durch einen Stufenplan wirksamer in ihrer Eingliederung unterstützt werden. 

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und zur Modernisierung des Telekommunikations-rechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz). Das Gesetz, das wir in erster Lesung diskutieren, dient zur Umsetzung des europäischen Kodex und reformiert das Telekommunikationsgesetz. Die durch den Kodex geschaffenen Freiräume werden für investitionsfreundliche regulatorische Maßnahmen genutzt. Dabei spielen Ko-Investitions- und Open-Access-Modelle eine wichtige Rolle. Zugleich bleiben die bewährten Grundprinzipien der Marktregulierung erhalten. Darüber hinaus sollen regulatorische und sonstige rechtliche Hemmnisse für den Ausbau von mobilen und kabelgebundenen Telekommunikationsnetzen abgebaut sowie Rechts- und Investitionssicherheit gestärkt werden. Die flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsdiensten trägt zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland bei und gewährleistet die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger. Wichtige Neuerungen betreffen ferner die weitgehende Harmonisierung des Verbraucherschutzes auf einem hohen Niveau. Insgesamt trägt das Gesetz zur technologischen Modernisierung und zur Anpassung an den aktuellen Bedarf bei.
 
Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts. Mit dem in erster Lesung zu beratenen Gesetzesentwurf wird die rechtliche Grundlage für die Technische Aufklärung des BND neu und deutlich präziser als zuvor geregelt. Sie wird an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu ausgerichtet. Der Entwurf sieht einen besseren Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und eine differenzierte Regelung für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Fernmeldeaufklärung vor. Zentraler Bestandteil der Gesetzesreform ist darüber hinaus die Schaffung eines neuen Kontrollorgans, des „Unabhängigen Kontrollrates“.
 
Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern. Der Entwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten, schafft Verpflichtungen für Postdienstleister zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden. Wenn sie Postsendungen transportieren, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen Straftaten z.B. nach dem Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz oder Sprengstoffgesetz begangen werden, besteht eine Pflicht zur Vorlage der Postsendungen bei den Strafverfolgungsbehörden. Darüber hinaus werden gesetzliche Regelung zur Anpassung der Postentgelte nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorgenommen.
 

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