EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Nitraten im Wasser ist überflüssig - Deutschland braucht praktische Düngeregeln

Die EU-Kommission droht Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser. Dazu erklärt die Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Unsere Messungen zeigen, dass der Nitratgehalt im Grundwasser, der von der Landwirtschaft verursacht wird, teilweise kontinuierlich zurückgeht, teilweise aber auch ansteigt. Deshalb ist es sinnvoll, die Düngeverordnung weiter anzupassen. Diese Verordnung ist das Instrument, mit dem wir in Deutschland die EU-Wasserrahmenrichtlinie umsetzen. Daran arbeitet die Bundesregierung bereits intensiv. Die CDU/CSU-Fraktion geht davon aus, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium  zeitnah einen Entwurf vorlegen wird.

Vor diesem Hintergrund ist die Androhung der EU-Kommission, ein  Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung einzuleiten, überflüssig. Unser Ziel ist es, die Düngeverordnung praxisgerecht weiterzuentwickeln. Das heißt, wir brauchen Lösungen, die regionale Gegebenheiten berücksichtigen und die es den Ackerbauern ermöglichen, ihre Pflanzen fachgerecht zu düngen. Und die neuen Regeln müssen von den Landwirten auch einfach umgesetzt werden können. Den von der Kommission in der Vergangenheit erhobenen Forderungen zur Novellierung der Düngeverordnung fehlte es teilweise an einer solchen Praktikabilität. Niemandem ist aber damit geholfen, wenn die Düngevorgaben den Anbau bestimmter Nutzpflanzen in Deutschland unmöglich machen.

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