Am heutigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag ein Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes. Die Unionsfraktion steht den Landwirten zur Seite und bringt in der Koalition wichtige Hilfsmaßnahmen auf den Weg. Dabei gebührt dem Koalitionspartner Dank, der sich nun doch zu den unterstützenden Maßnahmen durchringen konnte. Es bleibt dabei, die europäischen Gelder werden mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt auf 116 Millionen Euro verdoppelt. Zudem hat die Unionsfraktion erfolgreich an der Tarifglättung für Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft festgehalten: Die Landwirte können nun ihre Gewinnschwankungen für drei Jahre anstelle der bisherigen zwei Jahre glätten. Auf ausdrücklichen Wunsch der SPD wird dies nun aber befristet bis 2022.

Für die Unionsfraktion hätte es ein umfassenderes Paket geben können. So wären nach dem Willen unserer Fraktion eine unbefristete Tarifglättung und die Aufnahme eines steuerlichen Freibetrages für Gewinne, die zur Schuldentilgung von Liquiditätshilfedarlehen genutzt werden, möglich gewesen.
 
Obwohl nicht alle Forderungen mit der SPD umzusetzen waren, ist der Gesetzentwurf zusammen mit den bereits ergriffenen Maßnahmen wie dem ersten Liquiditätshilfeprogramm und der im Haushalt 2017 vorgesehenen weiteren Entlastung bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) sowie dem geplanten Bürgschaftsprogramm insgesamt ein großer Erfolg und eine echte Hilfe für die deutsche Landwirtschaft.

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