Heute behandelt der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Fahrtenschreiberpflicht, mit dem sich am 29. Oktober 2012 auch die EU-Verkehrsminister befassen werden. Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Fahrtenschreiberpflicht und vor allem die Verschärfungen durch das EU-Parlament sind aus deutscher Sicht inakzeptabel. Sie belasten das Handwerksgewerbe und führen zu dem widersinnigen Ergebnis, dass sogar fast jeder gewerbliche PKW mit Anhänger einen Fahrtenschreiber benötigt.

Die CDU/CSU- und FDP-Bundestagsfraktionen halten zudem eine Umkreiserweiterung in der „Handwerkerregelung“ auf 100 Kilometer für nicht ausreichend. Wir brauchen  eine Erweiterung des Umkreises auf mindestens 150 Kilometer. Viele Handwerker-Fahrten zu Kunden und auf Baustellen übersteigen die die geplanten 100 Kilometer.

Nach Vorstellung des Europäischen Parlaments soll außerdem die Gewichtsgrenze für die Tachographenpflicht auf 2,8 Tonnen abgesenkt werden. Damit würde auch ein Großteil aller Pkw mit Anhänger fahrtenschreiberpflichtig werden. Die Kontrollgeräte sind jedoch für schwere Nutzfahrzeuge und Busse entwickelt worden und in der heutigen Form für den gesetzeskonformen Einbau in Pkw gar nicht geeignet. Außerdem führt die praxisferne Regelung unseres Erachtens zu unnötigem bürokratischen Mehraufwand und erheblichen Mehrkosten für Handwerksbetriebe. Die CDU/CSU- und FDP-Bundestagsfraktionen fordern daher die Bundesregierung auf, sich auch hier auf europäischer Ebene für eine praxisgerechte Lösung einzusetzen und die Fahrtenschreiberpflicht erst für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen vorzuschreiben.

Hintergrund:
Laut europäischen Vorgaben müssen Fahrer von Fahrzeugen zum Gütertransport über 3,5 Tonnen bestimmte Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Die Einhaltung dieser Zeiten muss durch einen obligatorischen Fahrtenschreiber (Tachographen) nachgewiesen werden. Ausnahmen von dieser Vorschrift gelten zum Beispiel für Handwerker, die Material, Ausrüstung oder Maschinen transportieren, die sie für ihren Betrieb brauchen. Das Führen des Fahrzeugs darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen.

Nach oben