Haushaltsausschuss setzt wichtige Akzente im Verkehrsetat

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in der gestrigen Bereinigungssitzung den Verkehrsetat für das Jahr 2015 mit einem ganzen Maßnahmenbündel von wichtigen Änderungen beschlossen. Ab dem Jahr 2016 wird die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) neben den Mitteln aus der Lkw-Maut auch die Steuermittel für den Straßenbau bewirtschaften. Neben dem Beschluss zur transparenteren Darstellung der Verkehrsinvestitionen im Haushaltsplan wird damit die Finanzierung der Bundesfernstraßen konsistent und vollständig innerhalb eines Bewirtschaftungssystems abgebildet. Durch die Auflösung des ineffizienten Nebeneinanders zweier Bewirtschaftungssysteme ergeben sich Vorteile für das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), die Nutzer in den Auftragsverwaltungen und für das Parlament. Insgesamt kann das BMVI künftig seine Verantwortung als Träger der finanziellen Straßenbaulast und Fachaufsicht gegenüber den Auftragsverwaltungen umfassender wahrnehmen.

Im Rahmen der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie hat der Haushalts-ausschuss zusätzliche Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro für Modellvorhaben und Investitionen in den Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe bereitgestellt. Die Planung und die Einleitung des Aufbaus der Tank- bzw. Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass der Verkehrssektor seinen Beitrag zum Erreichen der nationalen  und europäischen Energie- und Klimaschutzziele leistet.
 
Beim Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) erhöhen wir die Mittel um 617.000 Euro und bringen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 63,8 Millionen Euro für die Folgejahre bis 2017 aus. Durch die zusätzlichen Mittel hält der Bund seine 500-Millionen-Euro-Zusage gegenüber der Industrie ein und sichert insbesondere die Ausfinanzierung des Programms „50-Tankstellen“  ab. Mit einem Leertitel wurde zudem der Grundstein für eine Fortsetzung und Weiterentwicklung des Nationalen Innovations-Programms (NIP) gelegt. Die Industriepartner erhalten hierdurch Planungssicherheit.
 
Durch eine Aufstockung des Eigenkapitals bei der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) in Höhe von 50 Millionen Euro in 2015 sowie von jährlich 112,5 Millionen Euro in den Folgejahren bis 2019 stärkt der Bund die Investitionskraft der DFS. Durch diese Maßnahme wenden wir eine europaweit unverhältnismäßige Gebührenerhöhung für die Airlines ab und verhindern damit eine erhebliche Schwächung des Luftfahrtstandorts Deutschland.
 
Durch die Einstellung der Mittel für die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II) in Höhe von 3,35 Milliarden Euro in 2015 schaffen wir die haushaltsmäßigen Voraussetzungen zur Umsetzung der Ergebnisse der Verhandlungen zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG über die künftige Instandhaltung des Schienennetzes. Insgesamt wird der Bund in den Jahren 2015 bis 2019 einen Beitrag von 16,6 Milliarden Euro leisten. Eine abschließende Entscheidung über die LuFV II trifft der Haushaltsausschuss im Dezember.
 
Für vorbereitende Maßnahmen zur Einführung der Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen („Pkw-Maut“) haben wir beim Kraftfahrtbundesamt und beim Bundesamt für Güterverkehr eine personelle und finanzielle Vorsorge getroffen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass die zum 01. Januar 2016 geplante Pkw-Maut planmäßig in Kraft treten kann.
 
Bereits im Oktober hat der Haushaltsausschuss die Mittel für Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen und Schienenwegen jeweils um 10 Millionen Euro, die Maßnahmen zur Verkehrssicherheit um 1,5 Millionen Euro und  die Mittel für das Radwegenetz an Bundesfernstraßen um 10 Millionen Euro verstärkt.

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