Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag ein Gesetz zur Ausweitung der Lkw-Maut beschlossen. Mit der Ausweitung der Lkw-Maut wird die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur weiter gestärkt. Die Stärkung der Nutzerfinanzierung ist notwendig, um den aktuellen Herausforderungen bei Erhalt- und Ausbau der Infrastruktur zu begegnen. Ab 1. Juli 2015 wird die Lkw-Maut auf weitere rund 1.100 km autobahnähnliche Bundesstraßen ausgeweitet und ab 1. Oktober 2015 gilt sie für Lkw ab 7,5 t zulässigen Gesamtgewichts. Die erwarteten Mehreinnahmen von ca. 380 Millionen Euro werden zweckgebunden in den Bundesfernstraßenbau zurückfließen und sind damit ein wichtiger Beitrag für den Erhalt unseres leistungsstarken Verkehrsnetzes. Ab Mitte 2018 wird die Lkw-Maut zudem auf alle Bundesstraßen ausgeweitet.

Die bisher bestehende Anzahl von zwei Achsklassen wird zum 1.10.2015 auf vier Achsklassen erhöht. Dies ist erforderlich, da sich aufgrund der Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht das Spektrum mautpflichtiger Fahrzeuge mit unterschiedlichen Wegekosten deutlich erhöhen wird. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in einem parallel beschlossenen Entschließungsantrag für eine jährliche Evaluierung möglicher Fehlanreize dieser Regelung eingesetzt. Mittelfristig soll das zulässige Gesamtgewicht neben der Anzahl der Achsen als Kriterium herangezogen werden – die Kontrollierbarkeit eines solchen Systems vorausgesetzt. Die verlässliche Mauterhebung und eine effektive Kontrolle sind schließlich unabdingbare Voraussetzungen eines jeden Mautsystems.

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