Zur aktuellen Diskussion bezüglich einer Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft

„Bis Mitte diesen Jahres müssen wir ein vollständiges und bundesweites Mobilfunkkonzept erarbeiten. Darin muss klar dargestellt werden, wie wir uns den Netzausbau gerade in den ländlichen Räumen in den nächsten Jahren vorstellen. Hier darf es keine Denkverbote geben, sondern es müssen alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. Dazu gehört mit Sicherheit auch die Errichtung einer Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft. An diesem Prozess sollte sich die gesamte Bundesregierung tatkräftig beteiligen. Als nächsten Schritt werden wir die gesetzlichen Regelungen dafür schaffen, dass die Netzbetreiber in Ausnahmenfällen zum lokalen Roaming verpflichtet werden können. Dies bedeutet Rechts- und Planungssicherheit für alle am Markt tätigen Unternehmen, und wir setzen europäische Vorgaben schnell um. Außerdem werden wir dafür sorgen, dass der tatsächliche Zustand des Netzausbaus deutlich transparenter wird.“

 

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