Die Regierung hat in dieser Woche nach unserem Einsatz im Sinne des Vertrauensschutzes bestätigt, dass bei der Rückführung der staatlichen Vergütungen für Photovoltaik-Anlagen der Stichtag vom zunächst geplanten 9. März auf den 1. April verschoben wird, um den bereits getätigten Investitionen noch etwas Luft zu verschaffen.

Damit hat die Regierung eine Möglichkeit gefunden, Schlusskaufsreaktionen zu verhindern und gleichzeitig  Vertrauensschutz herzustellen. Bis zu diesem Datum gilt der bisherige, weite Inbetriebnahmebegriff (kaufmännische Inbetriebnahme).

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