CDU-Bundestagsabordnete diskutieren mit dem Bischof von Münster

Kirche und Politik im Gespräch:

v.l.: Johannes Röring MdB, Bischof Dr. Felix Genn, Reinhold Sendker MdB und Marc Henrichmann MdB
v.l.: Johannes Röring MdB, Bischof Dr. Felix Genn, Reinhold Sendker MdB und Marc Henrichmann MdB
Münster/Kreis Warendorf. Zu ihrer alljährlichen Gesprächsrunde kamen jetzt die CDU-Bundestagsabgeordneten aus dem Münsterland Reinhold Sendker (Westkirchen), Marc Henrichmann (Harvixbeck) und Johannes Röring (Vreden) mit dem Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, auf dessen Einladung hin in Münster zusammen. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation erfolgte der Austausch in kleinerer Runde als gewohnt und unter den notwendigen Corona-Schutzmaßnahmen und so waren auch die Auswirkungen der Pandemie auf das kirchliche Leben sogleich Gesprächsthema. Großes Lob sprach Sendker, der auch Sprecher der Münsterländer Bundestagsabgeordneten ist, dann auch der Kirche für die Umsetzung ihres Hygienekonzepts aus: „Die Kirchenvertreter haben sich enorm viel Mühe gegeben und die Maßnahmen greifen!“ Die gefundenen Kompromisse seien sowohl angemessen als auch praktikabel, so Sendker. „Wir sehen: Mit einem durchdachten Konzept können wir die heilige Messe auch in Corona-Zeiten würdevoll feiern!“. 

Weiteres Gesprächsthema war das aktuell geplante „Lieferkettengesetz“, mit welchem die Bundesregierung eine Verbesserung des fairen Wettbewerbs und die Einhaltung von Menschenrechten anstrebt. Alle Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass die Ausbeutung von Mensch und Natur nicht zur Grundlage einer globalen Wirtschaft und des Wohlstandes gemacht werden dürfe. Man wolle das Vorhaben daher intensiv unterstützen. 

Darüber hinaus wurde der zunehmende Extremismus in Politik und Gesellschaft erörtert, der beiden Seiten große Sorge bereitet. „Wehret den Anfängen“ war hier der einhellige Tenor. Extremismus in welche Richtung auch immer habe keinen Platz in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaftsordnung.
Ein darüber hinaus für alle Gesprächsteilnehmer wichtiges und sensibles Thema war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe. Im Februar dieses Jahres hatte Karlsruhe das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit umfasse auch das Recht auf einen selbstbestimmten Tod. Dies wiederum beinhalte auch das Recht auf professionelle Sterbehilfe, so die Karlsruher Richter. So wie er hätten sich viele Bundestagsabgeordnete nach dem Votum in einer regelrechten „Schockstarre“ befunden, erläuterte Sendker die Berliner Reaktion auf das Urteil. Die Bundestagsabgeordneten brachten deutlich zum Ausdruck, dass sie für diesen Richterspruch absolut kein Verständnis hätten. Das weitere Vorgehen bleibe offen, so die Gesprächsrunde im Bischofshaus.
 

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