Reinhold Sendker MdB befürwortet Beschluss des Landeskabinetts zur Verteilung der Bundesmittel für finanzschwache Kommunen:

Schlüsselzuweisung setzt sich durch

BILD: RAINER STURM WWW.PIXELIO.DE
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Berlin/Kreis Warendorf. Der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) hält die Entscheidung der Landesregierung NRW, bei Ihrem Verteilungsmodus nach Schlüsselzuweisung zu bleiben, für richtig. Die Bundesregierung hatte vor einigen Wochen einen 3,5 Mrd. Euro starken Investitionsfonds für finanzschwache Kommunen auf den Weg gebracht. Das Land NRW erhält knapp ein Drittel der Fördergelder. Die Landesregierung NRW musste daraufhin die Kriterien festlegen, nach welchen die Zuweisung an die Kommunen erfolgt, denn dafür besteht Länderkompetenz. Über den Verteilungsschlüssel bestand insbesondere zwischen den kommunalen Spitzenverbänden Uneinigkeit. Sendker hatte sich im Vorfeld für eine gerechte Verteilung der Mittel eingesetzt und befürwortet den Beschluss der Landesregierung, die Verteilung nach Schlüsselzuweisung vorzunehmen. Dies bedeutet, dass diejenigen Kommunen und Landkreise als finanzschwach eingestuft werden, die zwischen 2011 und 2015 in einem oder mehreren Jahren Schlüsselzuweisungen nach dem jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben.

Danach erhalten der Kreis Warendorf und seine Kommunen eine zusätzliche Förderung des Bundes in Höhe von insgesamt 11,8 Mio. Euro. Davon entfallen 5,3 Mio. Euro auf den Kreis und 6,5 Mio. Euro auf 10 Kommunen des Kreises Warendorf:

Ahlen, Stadt: 2.552.798,25
Beckum, Stadt: 1.254.795,66
Beelen: 46.540,23
Drensteinfurt, Stadt: 304.511,08
Ennigerloh, Stadt: 309.717,56
Ostbevern: 307.019,95
Sassenberg, Stadt: 275.588,96
Telgte, Stadt: 191.266,13
Wadersloh: 224.358,43
Warendorf, Stadt: 1.023.029,52

Sendker zeigt sich erleichtert angesichts dieser Entscheidung: „Der Vorschlag des Städtetags konnte sich glücklicherweise nicht durchsetzen“. Nach diesem Verteilungsmodus wären die großen Städte bevorteilt worden, so Sendker abschließend.

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