Sportstättenfinanzierungsprogramm

Die Landesregierung hat im Rahmen des mit dem Landessportbund geschlossenen "Bündnis für den Sport" das "Sportstättenfinanzierungsprogramm" aufgelegt.
Im Anhang erhalten Sie das Merkblatt der NRW.Bank zu diesem Programm in seiner end-gültigen Fassung.

Hinzuweisen ist dabei auf Folgendes:
Festlegung des Zinssatzes:
Der Zinssatz für Sportvereine liegt 15 Basispunkte (=0,15%-Punkte) unterhalb der Kondition des KfW-Programms Sozial Investieren (Preisklasse A), den Sie tagesaktuell unter folgen-dem Internet-link einsehen können:
https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger
(Programmgruppe: Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben - Bankdurchgeleitet).
Die Hausbankenmarge (innerhalb dieser Zinskonditionen) beträgt dabei 0,5% für Anträge über 125.000 € und 0,75% bei Anträgen unterhalb 125.000 €. Eventuell können Sie hier auch noch mit Ihrer Hausbank verhandeln.

Haftungsrisiko der Hausbank:
Das Programm sieht eine vollständige Haftungsfreistellung der Hausbank bei Krediten bis 200.000 € vor, bei Anträgen über 200.000 € immerhin noch 80%. Damit trägt die Bank bei der Finanzierung gemeinnütziger Sportvereine kein Kreditrisiko.
Wir hoffen, dass zahlreiche Vereine die Möglichkeiten dieses Kreditprogramms nutzen, um so für Ihre Mitglieder notwendigen "Sportraum" zu schaffen.

Merkblatt als pdf-Dokument

Zusatzinformationen
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