Kommentar zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Kürzung Pendlerpauschale ist verfassungswidrig

Düsseldorf. - Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die seit 2007 gültige, überzogene Kürzung der Pendlerpauschale endlich kippt, begrüße ich außerordentlich. Diese Entscheidung war längst überfällig und notwendig.

Ich bin und war stets der Auffassung, dass Arbeitnehmer die Kosten, die ihnen auf dem Weg zur Arbeit und zurück entstehen, auch vollständig steuerlich geltend machen können sollten. Es kann doch nicht sein, dass Arbeitnehmer, die sich doch heute immer größeren Anforderungen an die persönliche Flexibilität ausgesetzt sehen und zu einem großen Teil auch noch in befristeten Arbeitsverhältnissen stehen, bei jedem Jobwechsel wieder die Kosten für einen Wohnortwechsel tragen müssen, nur um möglichst nah an der aktuellen Arbeitsstelle zu sein, weil sie ihre Fahrtkosten nicht absetzen können.
Ich finde es nur gerecht, wenn Menschen, die jeden Tag zur Arbeit fahren und damit einen wesentlichen Beitrag zur gesamten Volkswirtschaft leisten, zumindest die tatsächlich entstehenden Fahrtkosten von dem zu versteuernden Einkommen abziehen können.

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