SPD stellt Antrag zur Aufhebung von § 219a StGB nicht zur Abstimmung

Sendker begrüßt Einlenken der Sozialdemokraten:

In den vergangenen Wochen habe ich Ihnen an dieser Stelle über die aktuellen Bestrebungen der Fraktionen von FDP, Bündnis Grünen und der Linken zur Änderung bzw. Modifizierung des Verbots der Schwangerschaftsabbruchwerbung berichtet. Dass unser alter und neuer Koalitionspartner in der Folge ebenfalls einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht hat, der die Aufhebung des in § 219a Strafgesetzbuch (StGB) verankerten Werbeverbots vorsah, war für mich ein Unding, denn das Verbot nach § § 219a StGB ist ein wichtiger Teil des gut austarierten Kompromisses zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der Not ungewollt schwangerer Frauen. 

Werbung für ein Geschäft zur Tötung ungeborenen Lebens lehne ich kategorisch ab und deshalb begrüße ich sehr, dass die Sozialdemokraten zu einem Einlenken gekommen sind und ihren Antrag nicht zur Abstimmung stellen werden. Alles andere wäre keine gute Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gewesen! 

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