Reinhold Sendker MdB zur Grundsteuer

Deutscher Bundestag beschließt Reform

Foto: Tobias Koch
Foto: Tobias Koch
Berlin/Kreis Warendorf „Ich bin erleichtert, dass die kommunalen Einnahmen jetzt gesichert sind. Die heute verabschiedete Reform ist ein Gesetz der kommunalen Vielfalt, die ganz klar die Handschrift der Union trägt, aber letzten Endes einen Kompromiss darstellt.

 Für mich war wichtig, dass das neue Grundsteuerrecht möglichst einfach ist und diese Voraussetzung wurde erfüllt. Die Grundsteuer wird als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen erhalten und die Erhebung gleichzeitig weitgehend automatisiert. So führen wir ein zukunftsfähiges, einfach, transparent und nachvollziehbar ausgestaltetes Verwaltungsverfahren für die Bürger, Wirtschaft und Verwaltung ein. Ich begrüße zudem die länderspezifische Öffnungsklausel. Mit dieser können regionale Verwerfungen wie z.B. in Stadtstaaten und Flächenländern, Ballungszentren und ländlichen Räumen wie dem Münsterland verhindert werden. Die Grundsteuer ist Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung, deshalb ist es richtig und wichtig, dass mit der Reform jedes Bundesland künftig ein eigenes Grundsteuer-Gesetz machen kann. Außerdem begrüße ich, dass die Union einen Abschlag für Denkmäler durchsetzen konnte, damit der Denkmalschutz weiterhin im Grundsteuerrecht gewürdigt wird.“

 

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