Sendker begrüßt Milliarden-Hilfsprogramm

Ausserordentliche Wirtschaftshilfe

Thorben Wengert  / pixelio.de
Thorben Wengert / pixelio.de
Berlin/Kreis Warendorf. Der Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Län¬der, das Land für vier Wochen erneut herunterzufahren, trifft Menschen und Wirtschaft hart, das weiß auch der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker MdB (Westkirchen). Doch er stellt auch fest: „Diese Entscheidung ist zur Bekämpfung der Corona- Pandemie die richtige Antwort auf die dramatische Infektionsentwicklung.“ Zusammenhalt und gegenseitige Solidarität seien nun das Gebot der Stunde. Dies gelte selbstverständlich auch für die so stark betroffene Wirtschaft. Sendker begrüßt daher auch die vom Bund beschlossene „Ausserordentliche Wirtschaftshilfe“: „Wir lassen unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten in dieser ernsten Lage nicht allein, sondern stehen fest an ihrer Seite: Wir verlängern und verbessern die Hilfsangebote des Bundes und richten überdies ein neues zusätzliches Hilfsinstrument für die von Schließungen betroffenen Branchen ein.“ 

Diese sogenannte „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ des Bundes wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro haben und kann aus den bestehenden Mitteln, die für Corona-Hilfsprogramme vorgesehen sind, finanziert werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, deren Geschäft aufgrund der staatlichen Anord¬nung untersagt ist beziehungsweise wird. Die neue Hilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt, um rasch und unbürokratisch helfen zu können. Bezugsgröße ist der Umsatz im November 2019, der bei einer Unternehmensgröße bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu 75 Prozent vergütet wird. Für größere Unternehmen fällt dieser Prozentsatz niedriger aus. 

Maßgeblich sind dazu die Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben der EU. Die gewährte außerordentliche Wirt¬schaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Unterstützungsleistungen für den Zeitraum verrechnet, zum Beispiel mit dem Kurzarbeitergeld oder den Überbrückungshilfen.
 

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