Personenbeförderungsgesetz unter Dach und Fach

Sendker hocherfreut: „Kommunalfreundliche Regelung wird im neuen PBefG beibehalten!“

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 Berlin/Kreis Warendorf. Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verabschiedet. Der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen), der Obmann im Verkehrsausschuss der CDU/CSU-Fraktion ist, erklärt hierzu erfreut: „Nun ist es unter Dach und Fach!“

 Die Erwartungen an die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) seien hoch, vielseitig und zum Teil konträr gewesen, erklärt Sendker. Es sei darum gegangen, einen ausgewogenen Interessenausgleich zu finden, der Innovationen ermögliche und zugleich Bewährtes erhält. „Das ist uns gelungen,“ freut sich der Bundestagsabgeordnete und erklärt weiter: „Für uns im ländlichen Raum war besonders wichtig, dass die Rentabilität im Linienverkehr nicht das einzige Kriterium darstellt.“ Neben dem gesetzlichen Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit müsse auch weiterhin eine Direktvergabe möglich sein. Das bedeutet, dass ebenso bedacht wird, welche Verkehrsabdeckung ausreichend, bzw. für die Region notwendig ist. „Bietet hier ein kommunaler Verkehrsdienstleister, wie unser RVM, ein passenderes Konzept, kann diesem auch in Zukunft der Vorrang gegeben werden. Dafür habe ich viele Jahre gekämpft und ich freue mich, dass die bestehende kommunalfreundliche Regelung auch im neuen PBefG beibehalten wird,“ stellt Sendker hocherfreut fest.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts wird überdies dafür gesorgt, dass neue, digitalbasierte Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle entstehen können. Dabei erhalten Kommunen geeignete Steuerungsmöglichkeiten, um Wettbewerbsnachteile für bisherige Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV zu verhindern. „Profitieren werden die Menschen vor Ort. Sie können in Zukunft pass- und bedarfsgenauere Angebote erwarten – auch auf dem Land,“ so Sendker abschließend.

 

Zum Hintergrund:

Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes war ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Außerdem beruht der vorliegende Gesetzentwurf auf den Ergebnissen einer von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im Frühjahr 2019 eingerichteten Findungskommission. Diese hatte das Ziel, zwischen Vertretern aus dem Bundestag und den Ländern sowie über Partei- und Koalitionsgrenzen hinweg einen Konsens zu finden. Am 19. Juni 2020 wurde mit großer Mehrheit ein finales Eckpunktepapier beschlossen.

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