Aktueller Erfolg

Bundeskabinett stimmt Änderung der Verwaltungsvorschrift für Aramäer zum Namensänderungsgesetz zu

Reinhold Sendker MdB (3.v.l.) und der Vorsitzende des Bundesverbandes der Aramäer in Deutschland, Daniyel Demir (4.v.l.) zu Gast bei der St. Georg Gemeinde im Hof Münsterland.
Reinhold Sendker MdB (3.v.l.) und der Vorsitzende des Bundesverbandes der Aramäer in Deutschland, Daniyel Demir (4.v.l.) zu Gast bei der St. Georg Gemeinde im Hof Münsterland.
Berlin / Ahlen / Ennigerloh. Im Nachtrag zur Informationsveranstaltung „Namensänderung bei Aramäern“ am letzten Sonntag in Ahlen teilt der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) mit, dass mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen eine wichtige Hürde für die Namensänderung der Aramäer in Deutschland genommen worden ist. Nun hofft Sendker auf einen Erfolg in der Länderkammer im Herbst.

Die Ergänzung der Verwaltungsvorschrift, die auf die gemeinsame Initiative des Bundesverbandes der Aramäer in Deutschland, Reinhold Sendker und seinen Abgeordnetenkollegen Helmut Brandt beim Bundesinnenministerium zurückgeht, soll ermöglichen, dass die Aramäer mit deutscher Staatsbürgerschaft ihren christlichen Familiennamen wieder annehmen können, den sie in der Türkei aufgeben mussten. Auf Grund von für die Aramäer negativen Urteilen einiger Verwaltungsgerichte hatten die Standesämter oft den „wichtigen Grund“ nicht anerkannt, der nach dem Namensänderungsgesetz für die Änderung nötig ist.

Reinhold Sendker war schon früh auf die Problematik angesprochen worden und hatte sich länger intensiv um eine Lösung bemüht. Beteiligt war auch der langjährige CDU-Landtagsabgeordnete Bernhard Recker. Entscheidend ist nun, dass die Länder im Bundesrat der Änderung der Verwaltungsvorschrift noch zustimmen.

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