Aramäer können christlichen Namen wieder annehmen

Bundesrat stimmt Änderung der Verwaltungsvorschrift zu

(v. l.) Jeshu Jakob, Daniyel Demir, Reinhold Sendker, Sibylle Gausing, Bernhard Recker und Jakob Darkin im Gemeindezentrum St. Georg in Ahlen
(v. l.) Jeshu Jakob, Daniyel Demir, Reinhold Sendker, Sibylle Gausing, Bernhard Recker und Jakob Darkin im Gemeindezentrum St. Georg in Ahlen
Ahlen - Darauf haben viele Aramäer in Deutschland lange gewartet: Sie können bald ihren christlichen Familiennamen wieder annehmen, den sie in der Türkei zu Gunsten eines türkischen hatten ablegen müssen. Mit der Zustimmung des Bundesrates zur Änderung einer Verwaltungsvorschrift zum Namensänderungsgesetz ist eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen worden.

„Das ist ein Riesenschritt nach vorne“, freut sich der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen), als er dieses Ergebnis jahrelanger Arbeit gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Bundesverbandes der Aramäer, Daniyel Demir, in Ahlen vorstellte. Die gemeinsame Initiative Sendkers und des Verbandes hat Früchte getragen: „Nunmehr haben nicht nur die Aramäer, sondern auch andere Betroffene in Deutschland, deren zwangsweise eingeführter Familienname Ausdruck von Verfolgung und Unterdrückung ist, die Möglichkeit, den ursprünglichen Familiennamen zurück zu erlangen“, stellte Daniyel Demir fest.

„Der Weg war weiß Gott nicht leicht“, schilderte Sendker die lange Vorgeschichte. Bereits seit 2009 hätten er und sein ehemaliger CDU-Landtagskollege aus Ahlen, Bernhard Recker, sich an verschiedenen Stellen für eine Änderung eingesetzt. Im Bundestag gab es diverse Treffen mit Daniyel Demir, Justiziar Benjamin Be Djallo (Bundesverband der Aramäer) und seinem Bundestagskollegen Helmut Brandt (Mitglied im Innenausschuss des Bundestages), bevor gemeinsam mit dem zuständigen Unterabteilungsleiter aus dem Bundesinnenministerium Michael Scheuring und dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder das Thema im September auf die Tagesordnung des Bundeskabinetts gebracht wurde, das der Änderung der Verwaltungsvorschrift zustimmte. Der Bundesrat verabschiedete die Änderung nun Ende November. Wegen einer kleinen Modifizierung bei der Vorschriftsänderung (Beteiligte in Deutschland, nicht EU-weit) müsse die Bundesregierung allerdings erneut zustimmen, was aber eine reine Formsache sei, so Sendker. Danach gehe die Änderung in den Bundesanzeiger. "Als CDU-Politiker war es mir ein ganz besonderes Anliegen, dass die Aramäer ihre
christlichen Namen wieder annehmen können", betont Reinhold Sendker zum Abschluss noch einmal.

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