Bereits auf der Klausurtagung des CDU/CSU-Fraktionsvorstands Anfang September dieses Jahres haben wir den Beschluss gefasst, Kinderehen in Deutschland zu verbieten. Damit senden wir das unmissverständliche Signal, dass wir einen besseren Schutz von Minderjährigen wollen und Kinderehen in Deutschland nicht dulden. Ehen, die unter Verstoß gegen das Kindeswohl oder unter Zwang oder jedweder Unterdrückung der Frau zustande gekommen sind, können von der deutschen Rechtsordnung nicht akzeptiert werden. Die Rechts- und Familienpolitiker sind dazu bereits in intensiven Gesprächen mit dem Bundesjustizministerium. Zusammen mit Thomas Oppermann und Gerda Hasselfeldt bin ich mir einig, dass wir bei der Frage des Verbots von Kinderehen keine Ausnahmen oder eine Härtefallregelung wollen. Jeder Fall ist einer zu viel. Wir erwarten nun von Bundesjustizminister Maas, dass er zügig einen Gesetzentwurf vorlegt. Von Seiten der Unionsfraktion wollen wir noch in diesem Jahr zu einer gesetzlichen Regelung kommen.
Neuer Anlauf zur Reform des Wahlrechts.
In der letzten Legislaturperiode hatten wir das Wahlrecht im Rahmen der engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts so geändert, dass errungene Überhangmandate ausgeglichen werden. Bei der Wahl zum Deutschen Bundestag 2013 hatten lediglich 4 Überhangmandate zu 28 Ausgleichsmandaten geführt. Der bisher geltende Ausgleichsmechanismus hat also eine erhebliche Hebelwirkung. Es ist daher im Bereich des Vorstellbaren, dass der nächste Deutsche Bundestag – womöglich auch mit mehr Fraktionen – deutlich vergrößert würde, wenn das Wahlrecht so bleibt, wie es ist. Wir müssen eine Aufblähung des Deutschen Bundestages unbedingt vermeiden, darauf hat unser Bundestagspräsident Norbert Lammert zu Recht stets und nachdrücklich hingewiesen. Daher sind wir zu konstruktiven Gesprächen mit den anderen Fraktionen und zu einer Änderung des Wahlrechts bereit. Wenn ein neu gewählter Bundestag erst einmal über 700 Mitglieder hat, wäre eine Änderung des Wahlrechts sehr viel schwieriger zu realisieren.
AMG-Novelle – eine Gewissensentscheidung über die Forschung.
Seit dem Frühsommer diskutieren wir, ob wir eine Ausnahme von dem geplanten Verbot gruppennütziger Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Erwachsenen vorsehen wollen. Es handelt sich um die schwierige ethische Frage, ob einwilligungsfähige Erwachsene sich zur Teilnahme an späteren klinischen Prüfungen entschließen können für einen Zeitraum, in dem sie nicht mehr in der Lage sein werden, Wesen und Tragweite dieser zu erkennen. Im Unterschied zur eigennützigen Forschung wird der Betroffene nicht unbedingt Nutzen aus der Studie ziehen, die ausschließlich zum Nutzen der Gruppe sein kann, zu der der Betroffene gehört.
Fragen der Selbstbestimmung, der Menschenwürde, aber auch der Nächstenliebe stellen sich hier und die Antworten darauf sind keine einfachen. Wir haben in Anhörungen und in der Fraktion dieses Thema intensiv beraten und werden in dieser Woche zu einer Entscheidung über die drei Gruppenanträge kommen. Diese Entscheidung kann jeder nach seinem Gewissen und seiner Überzeugung treffen.
Die Woche im Parlament
Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Bereits am Mittwoch beraten wir das Gesetz in zweiter Lesung, bevor wir es am Freitag in dritter Lesung beschließen, zu der drei fraktionsübergreifende Änderungsanträge eingebracht wurden.
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir eine Novelle der Förderkulisse der Filmförderungsanstalt für deutsche Filme. Den allgemeinen Förderhaushalt stabilisieren wir dabei etwa durch eine Erhöhung der Rückflüsse und eine moderate Fortentwicklung der Abgaben. Mit einer Verschlankung und Professionalisierung der Fördergremien gewährleisten wir darüber hinaus effizientere und transparentere Förderentscheidungen. Gleichzeitig stärken wir den deutschen Qualitätsfilm durch eine neu geschaffene Spitzenförderung im Drehbuchbereich und verbessern die Förderung von Kinder- und Dokumentarfilmen.
Sechster Bericht "Bildung in Deutschland 2016“. Bildung betrifft alle Menschen und alle Verwaltungsebenen in Deutschland, sie ist und bleibt das zentrale Thema der unionsgeführten Bundesregierungen seit 2005. Erfolge im Bildungssektor sind Schlüssel sowohl für sozialen Aufstieg, für gelingende Integration aber auch für den Wettbewerbsstandort Deutschland. Den nunmehr sechsten Bildungsbericht hat eine unabhängige wissenschaftliche Autorengruppe erstellt.
Der Bericht weist nach, dass sich Deutschland gute Bildung etwas kosten lässt – die Ausgaben für Bildung, Forschung und Wissenschaft liegen konstant bei jeweils 9,1 % unseres Bruttoninlandsproduktes, sie sind daher wie das BIP kräftig gestiegen – von 257,4 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf voraussichtlich 265,5 Milliarden Euro im Jahr 2014. Dazu passt die deutliche Verbesserung des Bildungsstandes der Bevölkerung – im Jahr 2014 erlangten bereits 41 % der Schulabgänger von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen die allgemeine Hochschulreife, verglichen mit 29,6 % im Jahr 2006. Besonders erfreulich ist der sinkende Anteil der Schüler ohne Hauptschulabschluss, der von 8 % im Jahr 2006 auf 5,8 % im Jahr 2014 gesunken ist. Auch im Bereich der frühen Bildung gibt es eine positive Entwicklung: Der Personalbestand hat mit 550.000 Beschäftigten im Jahr 2015 einen neuen Höchststand erreicht.
Der Bericht erkennt auch bei Migranten einen positiven Trend – auch und gerade in der frühen Bildung. Die Kompetenzen der Schüler mit Migrationshintergrund haben sich sowohl im Grundschul- als auch im Sekundarbereich verbessert. Weniger jugendliche Ausländer gehen ins Übergangssystem und der Anteil der Studierenden mit Migrationshintergrund hat sich erhöht. Aufschlussreich ist, dass der Bildungsbericht klar nachvollziehen lässt, dass insbesondere die Bildungspolitik der Union gelingt, die in den Ländern, in denen sie Verantwortung trägt, auf Schulexperimente verzichtet. Selbstverständlich aber bleiben der Bildungspolitik in Deutschland zahlreiche Aufgaben erhalten, so etwa der Ausbau und die weitere Qualitätssteigerung im Bereich der frühen Bildung, aber auch ein verstärkter Einsatz zur Überwindung eines noch immer bestehenden Zusammenhangs zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg.
Bericht zum Anerkennungsgesetz 2016. Das Interesse an den Anerkennungsmöglichkeiten ausländischer Abschlüsse hat deutlich zugenommen: Zwischen 2012 und 2014 wurden mehr als 44.000 entsprechende Anträge gestellt. 96 Prozent der Verfahren wurden mit einer vollen oder teilweisen Anerkennung abgeschlossen. Viele Anträge bezogen sich auf die Anerkennung in Berufen, in denen Fachkräfte dringend gebraucht werden, etwa Arzt oder Gesundheits- und Krankenpfleger.
Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes. Mit diesem Gesetz beraten wir in erster Lesung über die rechtlichen Grundlagen zur Stärkung der Milcherzeugung in Deutschland. Es schafft die Voraussetzung, um europäische Hilfen für die Landwirtschaft zu nutzen und diese mit nationalen Mitteln auf insgesamt 116 Millionen Euro zu verdoppeln. Durch Stabilisierung der Milchmenge bei gleichzeitig garantierter Beihilfeleistung sichern wir die heimischen Erzeugerstrukturen und setzen die Ergebnisse des "Pakts für die Landwirtschaft" um. Zusätzlich verbessern wir durch Anpassungen im Einkommensteuergesetz die Gewinnermittlungsverfahren für land- und forstwirschaftliche Betriebe und ermöglichen diesen so mehr ökonomische Flexibilität.
Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB-ÄndG). In erster Lesung wollen wir die europäische Richtlinie zu Schadenersatz für Kartellschäden in deutsches Recht umsetzen. Unternehmen und Verbraucher sollen zukünftig Schadenersatzansprüche wegen Kartellverstößen Dritter effektiver durchsetzen können, insbesondere durch erleichterten Zugang zu Beweismitteln, Vermutungsregeln zugunsten der Geschädigten und längeren Verjährungsfristen. Gleichzeitig wollen wir die Zusammenarbeit von Presseverlagen unterhalb der redaktionellen Ebene erleichtern, das Kartellrecht an die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft anpassen und eine Haftungslücke schließen, damit sich Unternehmen nicht durch Umstrukturierungen ihrer Bußgeldhaftung entziehen können.
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – Strafrechtliche Sanktionen bei Kartellverstößen. Die Monopolkommission plädiert in ihrem Sondergutachten dafür, durch die Kriminalisierung von Kartellen durch strafrechtliche Sanktionen die Zahl der Kartellverstöße zu verringern. Wir sehen das bestehende Sanktionssystem, das die Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit potenziell erheblichen finanziellen Kartellstrafen belegt, als ausreichend an. Bereits jetzt können gewisse Verstöße strafrechtlich sanktioniert werden.
Fortsetzung und Ergänzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS. Die internationale Anti-IS-Koalition kann in den letzten Monaten immer mehr Erfolge aufweisen. Wir beraten den Antrag der Bundesregierung, die Beteiligung Deutschlands an ihr bei gleich bleibender Mandatsobergrenze von 1.200 Soldaten fortzuführen. Die Bundeswehr leistet ihren Beitrag bislang durch Luftbetankung, Aufklärung, seegehenden Schutz eines französischen Flugzeugträgers und Stabspersonal zur Unterstützung. Zusätzlich sollen diese Maßnahmen durch die Beteiligung an AWACS-Luftraumüberwachungsflügen in türkischem und internationalem Luftraum ergänzt werden. Durch diese können Erkenntnisse in Echtzeit gewonnen und an die internationale Koalition weitergegeben werden.
Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG). Wir wollen in erster Lesung wichtige Anregungen aus dem in den Jahren 2014 bis 2016 durchgeführten Pharmadialog der Bundesregierung umsetzen und den Pharmastandort Deutschland weiter stärken. Die Maßnahmen sollen dabei die Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten mit Arzneimitteln stärken und gleichzeitig zur finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen. Gleichzeitig wollen wir die mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz eingeführten Instrumente weiterentwickeln, indem die Nutzenbewertung besser einbezogen werden soll.