NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Die Parteien in der Großen Koalition schärfen ihre Profile. Das ist in Ordnung und auch ihre Aufgabe. Parteien sollen die langfristige Ausrichtung formulieren. Das hat die Union gemacht mit ihren Beschlüssen zur vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Auch das Werkstattgespräch der CDU zur Migrationspolitik unter Beteiligung wichtiger CSU-Politiker diente diesem Zweck.

Die SPD richtet sich mit ihrem Sozialstaatspapier nach links aus. Wir nehmen diese Planspiele zur Kenntnis. In der Sache bleiben wir dabei: Wir kümmern uns darum, dass die Menschen möglichst Arbeit haben und im Fall von Arbeitslosigkeit schnell wieder Arbeit finden. Damit liegen wir richtig: 90 % der Bezieher von Arbeitslosengeld I beziehen dies weniger als ein Jahr. Wir wollen nicht den Sozialstaat umbauen, sondern Rahmenbedingungen für eine gute Wirtschaft setzen.
 
Es gibt einen Koalitionsvertrag, zu dem wir stehen und den wir erfüllen wollen. Wir wollen mehr Sicherheit, eine bessere Infrastruktur, bessere Bedingungen für Familien und Kinder, klugen Umweltschutz. Damit haben wir alle Hände voll zu tun. In diesem Sinne gehen wir selbstbewusst in den ersten regulären Koalitionsausschuss in diesem Jahr.
 
Die Woche im Parlament
 
Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz). Wir beraten in erster Lesung das „Starke-Familien-Gesetz“, womit wir Leistungen für Familien mit Kindern mit geringem Einkommen verbessern, etwa über eine Erhöhung des Kinderzuschlages auf 185 Euro bis zum Jahr 2021. Der Zuschlag soll in Anlehnung an den Existenzminimumbericht dynamisiert werden. Darüber hinaus wollen wir beispielsweise erreichen, dass der Zuschlag im Zuge der Verwaltungsvereinfachung einheitlich für 6 Monate bewilligt und nicht mehr monatlich geprüft wird. Zusätzliches Erwerbseinkommen der Eltern soll den Gesamtkinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent, statt bisher zu 50 Prozent, mindern. Grundsätzlich sollen mehr Familien mit geringem Einkommen Zugang zu dieser Leistung erhalten. Auch über Verbesserungen im Bildungs- und Teilhabepaket tragen wir zur Stärkung von Familien bei, so etwa über die Anhebung des Betrags für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr.

Jahresbericht 2017. Das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. (DIMR) hat per Gesetz die Aufgabe, dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über die Arbeit der Institution sowie die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorzulegen, zu dem das Parlament Stellung nimmt. Der Jahresbericht umfasst einen monatlichen Kurzüberblick, der das DIMR-Thema des Monats transportiert sowie den Gesamtüberblick über die Tätigkeit, untergliedert in die Rubriken Institut im internationalen Kontext, Themen, Abteilungen (darunter die Monitoring-Stellen UN-Behindertenrechtskonvention und UN-Kinderrechtskonvention) und abschließend Daten und Fakten, u.a. mit der Jahresrechnung.

Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, um die Anzahl der freiwilligen Organspenden durch gezielte strukturelle Maßnahmen in den Krankenhäusern zu verbessern. Unter anderem sieht das Gesetz bundeseinheitliche Freistellungsregelungen für Transplantationsbeauftragte in Kliniken und neue Vergütungsregelungen für Entnahmekrankenhäuser vor, um die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen dort zu verbessern. Der Gesetzentwurf sieht auch die Einrichtung eines neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienstes und die Einrichtung einer Qualitätssicherung in den Entnahmekrankenhäusern vor. Außerdem werden neue Regelungen, die zu einer Verbesserung des Austauschs von anonymisierten Schreiben zwischen dem Organempfänger und den nächsten Angehörigen des Organspenders führen werden, verabschiedet. 
 
Dritter Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2016. Im Berichtszeitraum 2014-16 hat sich die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten in einer Reihe von Städten und Regionen verschärft. Vor allem in den größten deutschen Städten und vielen Universitätsstädten sind aufgrund regen Zuzugs Wohnungsmarktengpässe mit steigenden Mieten und Preisen zu verzeichnen. Bundesweit stiegen die Angebotsmieten aus Wohnungsinseraten von 2014 bis 2016 spürbar um insgesamt 8,3 Prozent. Im Jahr 2015 entlastete die öffentliche Hand mit Wohngeld und der Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung rund 4,2 Mio. Haushalte mit 16,8 Mrd. Euro wirkungsvoll bei den Wohnkosten. Damit profitierten 11 Prozent aller Haushalte von einer vollständigen oder teilweisen Entlastung bei den Wohnkosten. Nicht zuletzt in Folge des hohen Engagements der Wohnungspolitik hat der Markt in den letzten Jahren auch auf die hohe Nachfrage nach Wohnraum mit einer deutlich gestiegenen Neubauaktivität reagiert. Die Bundesregierung hat ihrerseits eine Vielzahl von Maßnahmen eingeleitet, um den Wohnungsbau zu intensivieren oder die Bezahlbarkeit des Wohnens zu sichern. Einige Maßnahmen sind bereits umgesetzt wie etwa das Baukindergeld.
 
Strategie Künstlische Intelligenz der Bundesregierung. Mit der neuen Strategie der Bundesregierung zur Förderung der künstlichen Intelligenz in Deutschland und damit zugleich zur Sicherung des Wettbewerbsstandorts sollen bis 2025 Mittel in Höhe von 3 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden. Durch die Bereitstellung finanzieller Mittel soll eine Hebelwirkung vor allem in Wirtschaft und Wissenschaft und den Ländern ausgelöst werden. Deutschland soll zu einem führenden Standort in der künstlichen Intelligenz ausgebaut werden. So sollen beispielsweise 100 neue KI-Professuren sowie ein deutsch-französisches Forschungs- und Innovationsnetzwerk errichtet werden. Dabei soll die verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Entwicklung und Nutzung der künstlichen Intelligenz im Mittelpunkt stehen. 
 
Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch. Nach dem Beschluss im Kabinett letzte Woche beraten wir in erster Lesung einen Gesetzentwurf mit dem Ziel, die Information von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, zu verbessern. Zugleich soll Rechtssicherheit insbesondere für Ärzte und Krankenhäuser geschaffen werden. Besonders hervorzuheben ist, dass das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch bestehen bleibt, um den Schutz ungeborenen Lebens zu gewährleisten.
 

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