Sendker informiert: Streit um Soforthilfe beigelegt

Bund und Länder einigen sich in der Personalkostenfrage

Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Steinfurt - Warendorf, Frank Tischner, und Reinhold Sendker MdB
Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Steinfurt - Warendorf, Frank Tischner, und Reinhold Sendker MdB
Berlin/Kreis Warendorf. Im Streit um die Berücksichtigung der Personalkosten bei den ausgezahlten Soforthilfen hat nun die lange Ungewissheit für viele Unternehmer im Kreis Warendorf ein Ende. Der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) teilt hocherfreut mit, dass Bund und Länder sich darauf verständigt haben, den Bundesländern bei der Abrechnung der Soforthilfe einen Ermessensspielraum einzuräumen. Nun liegt es in der Hand der Länder selbst, inwieweit sie die Personalkosten als Betriebskosten berücksichtigen.

Nicht nur der Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Steinfurt - Warendorf, Frank Tischner, sondern viele kleine Unternehmen aus dem Kreis Warendorf hatten darauf hingewiesen, dass die Nichtberücksichtigung von Personalkosten an der wirtschaftlichen Realität vorbeiginge. Auch der heimische Bundestagsabgeordnete hatte sich direkt an das Bundeswirtschaftsministerium gewendet und für eine praktikable Lösung geworben. Diese wurde jetzt gefunden.

Die jetzt anstehenden Überprüfungen der ausgezahlten Zuschüsse sollen nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben erfolgen, da die Antragsunterlagen und Bewilligungsbescheide je nach Bundesland unterschiedliche Hinweise, Erklärungen und Nebenbestimmungen enthalten.

Mit dieser Regelung erkennt der Bund einen Ermessensspielraum des jeweiligen Haushaltsrechts der Länder an.

Die Diskussion um das Thema war langwierig, weil die Bewilligungsverfahren für die Soforthilfen in den Bundesländern äußerst unterschiedlich hinsichtlich der Prüfintensität vor der Auszahlung ausgelegt worden waren. So zahlte das Land Nordrhein-Westfalen zu jedem bewilligten Antrag zunächst die maximale Fördersumme aus, um schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Andere Länder führten eine Vorabprüfung durch und Auszahlungen in Zweifelsfällen zurückgestellt. Im Rahmen einer durch das Land NRW im Spätsommer veranlassten Rückzahlungsaufforderung, war dann die Debatte aufgekommen, ob Personalkosten als Betriebskosten Berücksichtigung finden müssten.

Diese Frage ist nun geklärt und so freuen sich Sendker und wohl auch die betroffenen Unternehmen im Kreis Warendorf über die getroffene Einigung von Bund und Ländern.

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