Energieeinsparverordnung der Bundesregierung vom Bundesrat im Wesentlichen bestätigt
Nach monatelanger Beratung hat der Bundesrat am heutigen Freitag den Entwurf der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) im Wesentlichen bestätigt. Die grundsätzliche Zustimmung des Bundesrates zeigt: Das von Bundesminister Ramsauer verfolgte Konzept zur Weiterentwicklung der EnEV hat sich als mehrheitsfähig erwiesen. Es gibt keine Verschärfung der energetischen Anforderungen bei der Sanierung bestehender Gebäude, keine neuen Sanierungspflichten und das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot bleibt bestehen.
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zur Zusammenlegung der in zwei Schritten geplanten Anhebung der energetischen Anforderungen an den Gebäudeneubau, zur Aktualisierung der Vorgaben zum Austausch alter Standardheizkessel in vermieteten Wohngebäuden und zur Einführung von Energieeffizienzklassen bei Energieausweisen müssen nun zügig von der Bundesregierung geprüft werden.
Wir gehen davon aus, dass es bald Klarheit über die neue Energieeinsparverordnung gibt. Uns ist daran gelegen, dass eine Planungssicherheit geschaffen wird, die möglichst bis zum Ende dieses Jahrzehnts eine verlässliche Grundlage bildet.
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